Wichtige Wochen für den Service public

Das Parlament tagt gegenwärtig in Bern und debattiert dieser Tage verschiedene Themen rund um den audiovisuellen Service public und die SRG.

Der Nationalrat: Konzessionsvergabe bleibt gleich

  • Der Bundesrat soll beauftragt werden, die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen bis zum Abschluss der Diskussion zum medialen Service public nicht mehr zu erhöhen. Gemäss der Aussage von Bundespräsidentin Leuthard wäre dies sowieso keine Option gewesen. Die Motion geht nun an den Ständerat.
  • Der Bundesrat soll beauftragt werden, einen Entwurf zur Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vorzulegen, der eine Erhöhung auf 6 Prozent des Gebührenanteils für private Radio- und Fernsehveranstalter vorsieht. Dies obwohl der Bundesrat monierte, der Vorstoss sei obsolet geworden, da sich das Volk bei der Abstimmung zum RTVG 2015 für einen Anteil von 4-6 Prozent ausgesprochen hat.
  • Der Vorstoss mit dem Ziel, den Bundesrat zu beauftragen, in einem Service-public-Bericht darzulegen, wie die Internetauftritte der SRG auf eine Audio- und Videothek ihrer eigenen Sendungen beschränkt werden können, wurde als nicht zeitgemäss abgelehnt.
  • Der Bundesrat wird beauftragt, Online-Werbung der SRG auch nach 2018 nicht zuzulassen. Er will am Online-Werbeverbot festhalten, aber die Entwicklung im Bereich der Werbeeinnahmen und die Gesamteinnahmen der SRG im Auge behalten.
  • Keine Änderung bei der Konzessionsvergabe: Die Forderung, das Parlament solle zukünftig für die Konzessionsvergabe an die SRG zuständig sein, wurde deutlich abgelehnt.
  • Auch der weniger weit gehende Vorschlag einer dualen Konzessionsvergabe durch Parlament und Bundesrat fand – wenn auch knapp – keine Mehrheit in der grossen Kammer.

Genannte Gründe für die Ablehnung waren einerseits die Gefahr, den politischen Einfluss auf die SRG zu gross werden zu lassen und andererseits die Problematik, dass im System der dualen Konzessionsvergabe eine geltende Konzession auslaufen könnte, ohne dass das Parlament eine neue genehmigt hat.

  • Weiter wird der Bundesrat beauftragt in einem Bericht aufzuzeigen, wie in der Schweiz eine unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen geschaffen werden könnte. Dabei soll eine Zusammenführung der Aufsicht für Radio und Fernsehen mit jener im Fernmeldewesen geprüft werden.

Der Ständerat: Gebührenfinanzierung soll bleiben

  • Der Ständerat sprach sich gegen die Initiative zur Abschaffung der Radio- und TV-Gebühren («No-Billag-Initiative») aus. Die Annahme der Initiative würde das Funktionieren der Demokratie gefährden, lautete der Tenor.
  • Die kleine Kammer befand, dass Radio und Fernsehen weiterhin über Gebühren finanziert werden sollen. Ein vielfältiges Angebot in allen Sprachregionen sei in einer direkten Demokratie wichtig, und dieses lasse sich im kleinen Markt nur mit Gebühren garantieren.

Der Ständerat überweist das Geschäft also ohne Gegenvorschlag an den Nationalrat, der im Sommer des laufenden Jahres darüber befinden wird.

Serafe übernimmt von Billag

Auch ausserhalb des Parlaments wurde dieser Tage an der Zukunft des audiovisuellen Service public gearbeitet: So wurde letzte Woche entschieden, dass die Radio- und TV-Abgaben ab 2019 nicht mehr von der Billag AG, sondern von der Serafe AG (Tochtergesellschaft der Secon AG) erhoben werden. Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dieser Firma den Mandatszuschlag erteilt. Ihr Angebot hob sich durch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis gegenüber den anderen Anbietern ab. Das neue Abgabesystem wird voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Bis dahin nimmt die Billag weiterhin das Inkasso der heutigen Empfangsgebühren wahr.

Text: Lorenz Häberli

Bild: SRF/Andreas Eggenberger

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