UBI: Vier Beschwerden gutgeheissen

2016 erledigte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 28 Verfahren. Vier Beschwerden hat sie wegen Verletzung rundfunkrechtlicher Informationsgrundsätze gutgeheissen.

Die UBI veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016, welchen sie dem Bundesrat kürzlich vorgelegt hat. 19 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter sind im Berichtsjahr eingegangen, sieben weniger als im Vorjahr. Die der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen verzeichneten im gleichen Zeitraum insgesamt 320 Beanstandungen, im Vorjahr waren es noch 237. Lediglich sechs Prozent dieser Fälle mündeten damit in ein Beschwerdeverfahren vor der UBI. Die Ombudsstellen, welche zwischen Publikum und Veranstaltern zu vermitteln haben, nehmen eine wichtige Rolle im ganzen Aufsichtssysstem über Inhalte von Radio- und Fernsehveranstaltern ein.

Rechtsverletzung in vier Fällen

Bei vier der im Berichtsjahr abgeschlossenen 28 Beschwerdeverfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest (Vorjahr: 3). Wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots hat sie Beschwerden gegen einen Beitrag der Sendung «Il Quotidiano» von Fernsehen RSI zum Automobilsalon in Genf und einen Bericht von Radio Top zum Strassenfest «Veganmania» in Winterthur gutgeheissen. In diesen Beiträgen wurden gegen Personen gravierende Vorwürfe erhoben, ohne dass sich diese dazu äussern konnten. Dadurch war es dem Publikum auch nicht möglich, sich zu diesen Ausstrahlungen eine eigene Meinung zu bilden. Ebenfalls als nicht sachgerecht erachtete die UBI eine kritische Reportage von «Temps Présent» von Fernsehen RTS zum Weinhandel im Lichte der «Affäre Giroud». Der entsprechende Entscheid der UBI wurde beim Bundesgericht angefochten und ist damit noch nicht rechtskräftig. Nicht vereinbar mit dem Vielfaltsgebot erachtete die UBI schliesslich einen Beitrag des Konsumentenmagazins «Kassensturz» von Fernsehen SRF zur Konsumentenfreundlichkeit der Parteien im Vorfeld der letzten eidgenössischen Wahlen. Die besonderen Anforderungen an wahlrelevante Sendungen zur Gewährleistung der Chancengleichheit der kandidierenden Parteien und anderen Gruppierungen wurden nicht eingehalten.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird vom Bündner Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob Inhalte von ausgestrahlten Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter oder vom übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben (z.B. Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot, Schutz Minderjähriger, Beachtung der Grundrechte). Ebenfalls zu beurteilen hat sie, ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zu einem Rundfunkprogramm oder zu einer anderen Publikation vorliegt. Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos. Die Entscheide der Beschwerdeinstanz können beim Bundesgericht angefochten werden.

Der Jahresbericht 2016 der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kann auf ihrer Website in voller Länge nachgelesen werden.

Text: Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen/UBI

Bild: SRG AG SO

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