«Eurovision Song Contest» 2018: Song für die Schweiz gesucht
Interessierte Musikerinnen und Musiker sind eingeladen, ab dem 1. September 2017 ihre Songs für den «Eurovision Song Contest» 2018 in Portugal einzureichen. Neu legt die SRG SSR im ersten Schritt den Fokus auf den Song und sucht erst danach die dafür perfekten Stimmen. Weitere Änderungen im Selektionsprozess: Eine Jury aus Musik- und Medienschaffenden, «ESC»-Fans und Zuschauern bestimmt die Songs, welche an der Liveshow mit dabei sind. Das Publikum sowie eine internationale Jury wählen den Gewinner in der «ESC 2018 – Entscheidungsshow» zu je 50 Prozent.
Für den «Eurovision Song Contest» 2018 sucht Schweizer Radio und Fernsehen zusammen mit RTS, RSI und RTR die Teilnehmerin oder den Teilnehmer, der im Mai 2018 nach Portugal reisen wird. Der Selektionsprozess für die Schweiz wurde in einigen Punkten angepasst. Vom 1. September 2017 bis zum 22. September 2017 um 08.00 Uhr sind Songwriter, Produzenten, Künstler und Texter eingeladen, ihren Song für die Schweiz am «Eurovision Song Contest» 2018 in Portugal einzureichen. In einem zweiten Schritt werden die für die Songs passenden Interpreten bestimmt. Das Gesamtpaket wird am Sonntag, 4. Februar 2018, dem Publikum und einer internationalen Jury zur Abstimmung präsentiert.
Die Selektion der Songs
Um Songwritern die Chance zu bieten, auch ohne finale Stimme ihren Song einzureichen, legt die SRG SSR in dieser ersten Stufe neu den Fokus auf die Auswahl des Songs. Nach dem Anmeldeschluss am 22. September 2017 wählen eine rund 20-köpfige unabhängige Jury und die SRG SSR die voraussichtlich sechs Songs für die nationale Entscheidungsshow. Die Jury setzt sich aus Musik- und Medienschaffenden, «ESC»-Fans und Fernsehzuschauern zusammen. Sie hören sich alle eingereichten und regelkonformen Songs an und wählen in mehreren Diskussions- und Entscheidungsrunden aus allen Bewerbungen die Finalisten aus. Die Songs sind nicht öffentlich zugänglich.
Die Besetzung der Stimmen
Die voraussichtlich sechs qualifizierten Finalsongs werden mit unterschiedlichen Stimmen getestet, um für jeden Titel die perfekte Interpretation zu finden. Der Livecheck fällt deshalb in dieser neuen Selektion weg.
Die qualifizierten Künstlerinnen und Künstler präsentieren in der nationalen Liveshow am Sonntag, 4. Februar 2018, ihren Song. Diese Sendung wird live aus dem Fernsehstudio Zürich national ausgestrahlt. Am Schluss entscheiden zu 50 Prozent das Fernsehpublikum via Televoting und zu 50 Prozent eine internationale Fachjury, wer die Schweiz 2018 am «Eurovision Song Contest» in Portugal vertreten soll. Die Vertreter dieser internationalen Fachjury werden, angelehnt am internationalen Wettbewerb, nach der Show am 4. Februar 2018 bekanntgegeben.
Ausstrahlung: Die «ESC 2018 – Entscheidungsshow» am Sonntag, 4. Februar 2018, auf SRF zwei
Die Details zu den Anmeldebestimmungen und zur Selektion sind im Reglement auf der Webseite srf.ch/eurovision veröffentlicht. Weitere Informationen sind auf dem Twitter-Account der Schweizer Delegation @srfesc (Hashtag #srfesc ) sowie auf Facebook zu finden.
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