Regeln für SRG-Kooperationen gefordert
Der Bundesrat soll verbindliche Vorgaben für die nichtkonzessionierten Tätigkeiten der SRG machen. Reizthema: Admeira.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SRG soll mit privaten Medien kooperieren und dabei keine Anbieter diskriminieren. Das fordert der Ständerat wegen der Werbeplattform Admeira.
- Die kleine Kammer hat eine entsprechende Motion ihrer Fernmeldekommission angenommen (21:15) , die vom Bundesrat Massnahmen im Mediengesetz verlangt.
- Mit dem Joint Venture Admeira wollen SRG, Swisscom und Ringier ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Konkurrenten wie Google oder Facebook stärken.
Im Parlament weckte Admeira die Befürchtung, andere Medien könnten dadurch geschwächt werden, insbesondere die Regionalzeitungen. Mehrere parlamentarische Initiativen wurden dazu eingereicht. Aus Sicht des Ständerates soll nun aber nicht das Parlament Regeln formulieren, sondern der Bundesrat im geplanten Mediengesetz.
«Da ist eine grosse Maschine am Werk»
Admeira gefährde die Medienvielfalt, sagte Beat Vonlanthen (CVP/FR), einer der Urheber. Da sei eine «grosse Maschine am Werk». Unzählige Medientitel würden als Transportmittel für Werbebotschaften direkt angeboten. SRG und Swisscom arbeiteten dabei ausschliesslich mit Ringier zusammen.
«Die permissive Haltung des Bundesrates erstaunt sehr.»
Die Marktmacht des neuen Anbieters führe dazu, dass die Regionalmedien weiter an den Rand gedrängt würden, betonte Vonlanthen und kritisierte die Landesregierung: «Die permissive Haltung des Bundesrates erstaunt sehr.» Alle Medien müssten die Möglichkeit haben, sich an einem solchen Projekt zu beteiligen.
Leuthard: «Sie machen einen Denkfehler»
Bundespräsidentin Doris Leuthard stellte sich gegen die verlangte Regulierung. Denn damit würde die SRG zur Zusammenarbeit mit anderen verpflichtet. In welchen Bereichen, lasse der Vorstoss aber offen. Es sei nicht Aufgabe der SRG, die Medienvielfalt sicherzustellen.
Aus Sicht der Medienministerin liegt ohnehin ein Missverständnis vor. «Sie machen einen Denkfehler», sagte sie. Dass die gedruckten Zeitungen Werbeeinnahmen verlören, habe mit der SRG nichts zu tun. Die Werbung, die der Print verliere, gehe vielmehr in den Online-Bereich, wo für die SRG bekanntlich ein Werbeverbot gelte. Verlage wie Tamedia, die im Online gut aufgestellt seien, verdienten kräftig Geld.
«Die Werbung, die der Print verliert, geht in den Online-Bereich. Dort gilt für die SRG ein Werbeverbot.»
Nicht unproblematisch: Inhalte teilen
Wenn es um Admeira gehe, sei ausserdem der Text der Motion falsch, sagte Leuthard weiter. Denn diese Plattform gebe es mit und ohne SRG. Auch dürfe die SRG nach wie vor keine zielgruppenspezifische Werbung machen.
Gegen Kooperationen im Allgemeinen habe der Bundesrat nichts einzuwenden, betonte Leuthard. So begrüsse er etwa «Shared Content», das Teilen von audiovisuellen Inhalten mit anderen Anbietern. Auch das sei aber nicht unproblematisch. Denn es gebe Menschen, die professionell solche Inhalte anböten und mit einer solchen Regelung benachteiligt würden, gab Leuthard zu bedenken.
Mehr Gebühren für private Radio- und TV-Veranstalter
Der Ständerat befasste sich zugleich mit anderen Vorstössen zur SRG. Stillschweigend nahm er eine Motion von Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) an. Danach soll die SRG verpflichtet werden, bei Auftragsproduktionen und filmtechnischen Dienstleistungen unabhängige Schweizer Anbieter zu berücksichtigen. Der Bundesrat hatte sich damit einverstanden gezeigt.
Weiter sprach sich der Ständerat dafür aus, dass die privaten Radio- und Fernsehveranstalter rasch das vorgesehene Maximum aus dem Gebührentopf erhalten. Mit 39 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die kleine Kammer einem entsprechenden Vorstoss aus dem Nationalrat zu. Im revidierten Radio- und Fernsehgesetz ist ein Gebührenanteil für die Privaten von 4 bis 6 Prozent vorgesehen.
Plafonierung der Gebühren obsolet
Stillschweigend lehnte der Ständerat dagegen eine nationalrätliche Motion ab, die eine Plafonierung der Gebührenhöhe verlangte. Aus Sicht der kleinen Kammer hat sich das Anliegen erübrigt. Leuthard hat eine Plafonierung inzwischen in Aussicht gestellt. Die Gebühren sollen künftig deutlich unter 400 Franken liegen.
Kommentar