Grünes Licht für den schrittweisen Umstieg von UKW auf DAB+

Seit Frühling 2016 ist die digitale Radionutzung höher als jene über UKW. Damit kann mit der sukzessiven Abschaltung von UKW wie geplant 2020 begonnen werden. Der Bundesrat hat am 25. Oktober 2017 eine Teilrevision im Radio- und Fernmeldebereich verabschiedet, um diesen Umstieg zu erleichtern. Zudem hat er entschieden, dass die heutigen Radiokonzessionen verlängert werden sollen.

Um die Radiobranche bei der Umschaltung von UKW zu DAB+ zu unterstützen, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 in der Radio- und Fernsehverordnung sowie in den Ausführungsbestimmungen zum Fernmelderecht die regulatorischen Anpassungen verabschiedet. Unter anderem hat der Bundesrat beschlossen, dass alle Radio-Veranstalterkonzessionen, die Ende 2019 ablaufen, bis 2024 verlängert werden sollen. Damit erhält die Radiobranche die nötige Stabilität, um den Migrationsprozess von UKW zu DAB+ wie geplant bis spätestens Ende 2024 durchzuführen.

Die Revision der Radio- und Fernsehverordnung sieht vor, dass ab 2020 DAB+ zum Hauptverbreitungsweg wird, parallel zur sukzessiven Abschaltung von UKW. Die Radioveranstalter mit einem Service-public-Auftrag erhalten ab 2020 eine garantierte Verbreitung auf einer DAB+-Plattform. Gleichzeitig sollen die Funkkonzessionen für die digitale Verbreitung bis Ende 2024 verlängert werden können.

Umstieg auf DAB+ auf Kurs

Im Frühjahr 2017 betrug der Anteil der digitalen Radionutzung (DAB+ und Internet) 57 Prozent, 8 Prozentpunkte mehr als im Herbst 2015. Im selben Zeitraum sank die UKW-Nutzung auf 43 Prozent. Bereits auf 1. Januar 2015 wurde die UKW-Verbreitungspflicht gelockert und auf 1. Juli 2016 die finanzielle Unterstützung der DAB+-Verbreitung während des Migrationsprozesses verbessert. Zudem läuft seit Februar 2017 die Informationskampagne «Radio zieht um» . Auch die Radiobranche selbst ist sehr aktiv: bereits sind 56 der 57 UKW-Radios der SRG und der privaten Stationen auch über DAB+ empfangbar.

Text: BAKOM

Bild: SRG.D

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