Weitere Beschwerden vor der UBI
Im Rahmen ihrer öffentlichen Beratungen vom 3. November 2017 hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung «HeuteMorgen» von Radio SRF zum Energiegesetz gutgeheissen. Abgewiesen hat sie dagegen eine Beschwerde gegen die «Abstimmungs-Arena» von Fernsehen SRF zur Energiestrategie.
Nebst den Beschwerden zur «Arena» mit Daniele Ganser behandelte die UBI am 3. November 2017 zwei weitere Beschwerden. Dabei ging es um zwei Sendungen, die im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 über das Energiegesetz ausgestrahlt worden waren. Bei entsprechenden Ausstrahlungen gelten erhöhte journalistische Sorgfaltspflichten, um die Chancengleichheit der sich gegenüberstehenden Lager zu gewährleisten. Ein rund zweieinhalbminütiger Beitrag der Informationssendung «HeuteMorgen» von Radio SRF vom 2. Mai 2017 zu den Kosten des Energiegesetzes erfüllte diese Anforderungen nicht. Namentlich eine Aussage der Redaktorin, wonach die SVP mit ihren Kostenberechnungen «sicher nicht Recht hat», war irreführend und parteiisch. Die UBI hat die Beschwerde der SVP deshalb mit sechs zu drei Stimmen gutgeheissen.
Die Beschwerde eines Vertreters des «Umwelt-Komitees gegen Energiegesetz» gegen die «Abstimmungs-Arena» von Fernsehen SRF vom 28. April 2017 zur «Energiestrategie» hat die UBI dagegen mit acht zu eins Stimmen abgewiesen. Die UBI kam dabei zwar zum Schluss, dass Umweltaspekte in der Diskussion im Vergleich zu anderen Gesichtspunkten untergewichtet wurden. Da aber die wichtigsten Umweltfragen zumindest Erwähnung fanden und keines der beiden Lager durch diese Untergewichtung benachteiligt wurde, erachtete die UBI diesen Mangel als Nebenpunkt. Der Umstand, dass die Redaktion keinen Vertreter des «Umwelt-Komitees gegen Energiegesetz» in die «Abstimmungs-Arena» eingeladen hatte, stellte keine Diskriminierung und damit auch keine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm dar.
Die Entscheide der UBI können innert 30 Tagen nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die vom Churer Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert wird und aus neun Mitgliedern besteht. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen, die eine Vermittlungsfunktion einnehmen.
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