Sabine Süsstrunk neue Verwaltungsrätin SRG

Die Delegiertenversammlung der SRG hat Sabine Süsstrunk als Nachfolgerin von Lucy Küng in den Verwaltungsrat der SRG gewählt. Die Delegierten beschlossen im Weiteren die Mittelzuweisung 2018 an die Regionalgesellschaften und nahmen die Festlegung der maximalen Vergütung des Verwaltungsrats und der nationalen Geschäftsleitung für das Jahr 2018 zur Kenntnis.

Die Delegiertenversammlung der SRG hat Sabine Süsstrunk einstimmig per 1. Januar 2018 in den Verwaltungsrat der SRG gewählt. Sie tritt die Nachfolge von Lucy Küng an, die per Ende April 2017 aus dem Verwaltungsrat ausgetreten ist, da sie Einsitz in den Verwaltungsrat der NZZ-Gruppe nahm.

Sabine Süsstrunk ist in Solothurn geboren und aufgewachsen. Sie studierte wissenschaftliche Fotografie an der ETH in Zürich. Sie ging 1991 an die Universität Rochester (USA), wo sie 1993 ihren Master in Electronic Publishing erwarb. Anschliessend arbeitete sie bei der Firma Corbis Corp., die damals die grösste fotographische Datenbank der Welt besass.

1999 wurde Sabine Süsstrunk von Professor Badoux (EPFL) für den Lausanner Campus engagiert, mit dem Ziel, dort das «Département de Représentation Visuelle Numérique» als Pionierlabor in der Schweiz zu gründen. 2006 schloss sie ihr Doktorat in Computer Sciences an der Universität von East Anglia in Norwich, UK, ab.

2014 wurde Sabine Süsstrunk zur ordentlichen Professorin für Bild und visuelle Repräsentation sowie zur Leiterin des entsprechenden Labors an der EPFL ernannt, welches organisatorisch ein Teil des Instituts für Computer- und Kommunikationswissenschaften ist.

Mittelzuweisung an die Regionalgesellschaften 2018

Weiter hat die Delegiertenversammlung den vier Regionalgesellschaften für das Jahr 2018 rund 6,75 Millionen Franken zugesprochen. Dieser Betrag ist seit 2016 aufgrund der laufenden Sparvorgaben unverändert. Mit diesen Mitteln werden die Vereinsorgane, die Publikumsräte, die Ombudsstellen sowie die programmrelevanten Aufgaben und die zivilgesellschaftlichen Tätigkeiten des Vereins in allen Kantonen finanziert.

Maximale Vergütung 2018 für Verwaltungsrat, Vorsitz und Geschäftsleitung SRG

Die Delegierten haben die Festlegung der maximalen Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung SRG zur Kenntnis genommen.

Der Bundesrat hatte am 23. November 2016 beschlossen, den Generalversammlungen der bundesnahen Unternehmen - wie Schweizerischen Post AG, SBB AG, Skyguide AG – ab 2019 neue Kompetenzen bei der Festlegung der Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung zu gewähren. Der Bundesrat will damit die bundesnahen Unternehmen in Anlehnung an die «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften organisieren. Der Bundesrat empfahl der SRG und ihren Tochtergesellschaften, analoge Regelungen in ihre Regelwerke aufzunehmen.

Der Verwaltungsrat SRG hat im September 2017 beschlossen, die Regelungen für die maximale Vergütung bereits ab dem Jahr 2018 einzuführen.

Die notwendigen Statutenanpassungen sollen - nach der Vernehmlassung bei den Regionalgesellschaften - anlässlich der Delegiertenversammlung vom 27. April 2018 beschlossen werden. Die Teilrevision der Statuten und das angepasste Organisationsreglement treten dann (nach erfolgter Genehmigung durch das UVEK) am 1. Juli 2018 in Kraft.

No Billag – ein Blick in die Regionen

Die vier Regionalpräsidenten informierten die Delegiertenversammlung über die angelaufenen und geplanten Aktivitäten in den Sprachregionen bis zur Abstimmung über die No-Billag-Initiative am 4. März 2018. Diese Initiative ist ein frontaler Angriff auf die Institution SRG und ihren Auftrag zur Erbringung des audiovisuellen Service public in der Schweiz. Alle Delegierten wie auch die gesamte Trägerschaft sind aufgefordert, mit vollem Einsatz für die Werte der SRG einzustehen und sich aktiv in die No-Billag-Diskussion einzubrigen. Es gilt nun der Bevölkerung aufzuzeigen, welche schwerwiegenden Konsequenzen eine Annahme dieser Initiative für die Medienlandschaft der Schweiz haben würde.

Text: SRG

Bild: EPFL/Alain Herzog

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