Radio und TV bis ins kleinste Bergdorf

Die SRG SSR verpflichtet sich gemäss Radio- und TV-Gesetz (RTVG Art. 30), eine flächendeckende Verbreitung ihres Programms zu gewährleisten. Das heisst: Egal ob Grossstadt, Dorf oder Siedlung im hintersten Schweizer Tal, «Echo der Zeit», «Samschtig-Jass» oder das Lauberhornrennen kommen an. Eine fast hundertprozentige Verbreitungsversorgung der Haushalte in der Schweiz ist garantiert.

Die SRG stellt zudem sicher,dass die ganze Schweiz in Krisensituationen innert kurzer Zeit informiert wird. Mit der Verbreitungsversorgung verbunden sind kostenintensive Investitionen – rund 104 Millionen Franken im Jahr beziehungsweise sieben Prozent der jährlichen Gesamtkosten der SRG – sowie komplexe Verträge mit anderen Unternehmen.

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Für die terrestrische Verbreitung ihrer Radioprogramme unterhielt die SRG 2016 insgesamt 1259 Sendeanlagen und für die Fernsehprogramme 215. Das terrestrische Sendernetz betreibt Swisscom Broadcast im Auftrag und auf Rechnung der SRG. Das Sendernetz-Engineering und die Planung stellt die SRG sicher. Die Investitionen fallen bei Swisscom an, die SRG amortisiert die Anlagen über die jährlichen Betriebskosten. Die Kosten dafür bewegen sich im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die Sendeanlagen werden von Swisscom Broadcast oder anderen Privatunternehmen betrieben. Oft werden sie nicht ausschliesslich für Broadcastdistributionszwecke verwendet; die SRG bezieht einzig den Service für den Betrieb der eigenen Sendefrequenzen.

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Für die Satellitenverbreitung betreibt die SRG eine eigene Aufbereitungs-, Überwachungs- und Verbindungsinfrastruktur. Damit es keine Unterbrüche gibt, sind die Anlagen mehrfach vorhanden: je zweimal redundant in Zürich und Lugano, damit man je nach Wetter unterbruchsfrei vom Norden in den Süden beziehungsweise umgekehrt schalten kann. Zwei Satellitentransponder sind bei Eutelsat langfristig gemietet.

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Bei der Onlineverbreitung (Streaming) ist es ähnlich: Aufbereitungs- und Überwachungsanlagen sind bei der SRG, die benötigten Übertragungskapazitäten werden bei einem sogenannten CDN (Content Delivery Network) gemietet.

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Die SRG treibt die Modernisierung voran, beispielsweise mit hochauflösendem Fernsehen (HDTV und Dolby Digital) oder rauschfreiem Radio (Digital Audio Broadcasting, DAB+). Gemeinsam mit der Schweizer Radiobranche engagiert sich die SRG für eine Ablösung der analogen Radioverbreitung über UKW durch DAB+ bis spätestens Ende 2024.

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Bei schweren Krisen ist die SRG das offizielle Informationsorgan des Bundesrats. Leistungsvereinbarungen stellen sicher, dass sich der Bundesrat jederzeit an die Bevölkerung wenden kann. Falls die SRG nicht mehr in der Lage sein sollte, ein reguläres Programm herzustellen und zu verbreiten, produzieren ihre Journalistinnen und Techniker ein dreisprachiges Radio-Notprogramm unter der direkten Verantwortung des Bundes.

Würden Radio- und TV-Gebühren wegfallen ...

  • ... müsste die SRG so rasch wie möglich die Verträge kündigen. Bei jedem Vertragsausstieg wären hohe Ausstiegsentschädigungen zu entrichten, da es hier teilweise um langfristige Infrastrukturverträge geht;
  • ... wäre es unklar, in welchem Umfang die Privatunternehmen, welche die Sendeanlagen betreiben, ihre Anlagen beim Wegfallen eines grossen Auftraggebers wie der SRG noch weiterbetreiben könnten;
  • ... wäre eine nationale Radio-Verbreitung über die ganze Schweiz, wie die SRG sie heute anbietet, nicht vorstellbar, denn diese wäre rein kommerziell nicht zu refinanzieren;
  • ... wäre die Grundversorgung in Krisensituationen durch die SRG noch bis Ende 2018 gewährleistet, danach nur noch gemäss den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats, die er per 1.1.2019 in Kraft setzen müsste. Darin wäre auch zu regeln, wie diese Informationen bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes sichergestellt werden sollen.

Text: Magazin LINK; Quelle: SRG SSR

Bild: broadcast.ch

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