Die Schweiz verlöre 90% der Einnahmen
Das BAKOM hat im Auftrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) untersucht, welche Auswirkungen Werbebeschränkungen der SRG auf deren Einnahmen und auf den Werbemarkt an sich hätten. Die Resultate sind klar.
Wie würde sich ein Werbeverbot auf den Sendern RTS 1 und SRF 1 ab 20 Uhr bzw. ab 22 Uhr auf die Einnahmen der SRG auswirken? Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass die nicht mehr in der SRG platzierte Werbung auf Werbefenster von ausländischen Programmen ausweichen würde? Zusammen mit verschiedenen Werbeexperten untersuchte das BAKOM diese und weitere Fragen. Zu Beginn des Jahres wurden die Resultate in einem Bericht an die Kommission präsentiert.
Klare Hauptbefunde
- Gemäss der Einschätzung von Expertinnen und Experten würden von einem Werbeverbot oder einer Werbebeschränkung bei der SRG in erster Linie Werbeträger ohne schweizerische publizistische Inhalte profitieren.
- Rund 90% der heutigen Werbeeinnahmen der SRG würden grösstenteils in Produkte fliessen, die keine journalistischen Inhalte für die Schweiz produzieren (TV-Werbefenster, Social Media, andere Werbeformen wie Plakatwerbung oder unternehmenseigene Publikationen).
- Die schweizerischen privaten TV-Sender könnten bis zu 10% der heutigen Einnahmen der SRG aus Werbung und Sponsoring für sich gewinnen.
- Der grösste Teil der heutigen Werbeeinnahmen der SRG, die im TV-Werbemarkt verbleiben würden, würden in Werbefenster ausländischer TV-Sender fliessen.
- Internationale Plattformen wie Google oder Facebook könnten einen wesentlichen Teil der SRG-Werbeeinnahmen absorbieren.
Wichtig für die Werbeindustrie
Im Parlament wurde in der kürzlich zu Ende gegangenen Frühjahrssession unter anderem eine Interpellation von Beat Vonlanthen (SVP) diskutiert. Darin ging es mitunter auch um Werbeeinschränkungen der SRG. Vorgeschlagen wurde beispielsweise ein Werbeverbot ab 20 Uhr, keine zusätzlichen Werbeformen und insbesondere keine Internetwerbung.
In Sachen Werbung hob der Bundesrat die Wichtigkeit der SRG-Fernsehprogramme für die Schweizer Werbeindustrie hervor. Er wies zudem darauf hin, dass bereits verschiedene Werbebeschränkungen vorgenommen wurden und für die SRG weiterhin ein Online-Werbeverbot gelte. Nichtsdestotrotz sollen weitergehende Werbeverbote im Rahmen des geplanten Mediengesetzes geprüft werden – wobei er eine Werbeeinschränkung (z. Bsp. Werbeverbot ab 20 Uhr) einem technischen Verbot für neue Werbeformen vorzieht. (Aus der Frühjahrssession).
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