Neues Mediengesetz in der Vernehmlassung

Künftig wird die Förderung der Service-public-Leistungen im Bereich der elektronischen Medien auf Online-Angebote ausgeweitet werden und nicht mehr nur auf Radio und Fernsehen beschränkt sein. Im Online-Bereich werden finanzielle Mittel jedoch nur für Service-public-Leistungen gewährt, die im Wesentlichen auf Audio- und Videoinhalte setzen und nicht reine Textangebote sind. Am 20. Juni 2018 hat der Bundesrat grünes Licht gegeben für die Eröffnung der Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM). Darin vorgesehen ist auch die Schaffung einer unabhängigen Regulierungsbehörde, um eine grössere Staatsferne zu gewährleisten. Das neue Gesetz zielt ausserdem darauf ab, das Regelwerk für Medien ohne Service-public-Auftrag weiter zu lockern. Das BGeM soll das heutige Radio- und Fernsehgesetz ersetzen. Die interessierten Kreise können bis am 15. Oktober 2018 zur Vorlage Stellung nehmen.

Durch die Digitalisierung spielen Online-Medien eine immer wichtigere Rolle in der Medienlandschaft. Im Entwurf des neuen BGeM wird dieser Entwicklung Rechnung getragen, indem die Grundlagen geschaffen werden für die Finanzierung von Service-public-Angeboten, die von elektronischen Medien online bereitgestellt werden (z.B. On-Demand-Angebote im Internet).

Das neue BGeM sieht vor, elektronische Medien für ihre Service-public-Leistungen zu unterstützen, die sie vor allem in Form von Audio und Video und unabhängig vom Medium erbringen (Radio, Fernsehen oder online). Der Bundesrat ist überzeugt, dass der in die Vernehmlassung gegebene Rechtsrahmen ein umfassendes, unabhängiges und qualitativ hochstehendes Service-public-Angebot fördert, das für das Funktionieren des demokratischen Systems der Schweiz notwendig ist. Es dürfte zudem die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Anbieterinnen erleichtern.

Direkte und indirekte Medienförderung

Auf nationaler Ebene wird die SRG weiterhin umfassende Medienangebote in den Bereichen Information, Kultur, Bildung sowie Unterhaltung und Sport in allen Sprachregionen anbieten müssen. Eine öffentliche Unterstützung wird auch Medienanbieterinnen gewährt, die Service-public-Leistungen erbringen, entweder auf lokaler oder regionaler Ebene oder für bestimmte Zielgruppen oder unter Einbezug des Publikums unter journalistisch professioneller Anleitung. Die Unterstützung hängt von den erbrachten, in einer Vereinbarung festgelegten Leistungen ab. Die Beurteilung der Unterstützungsgesuche erfolgt nach Kriterien wie publizistische Leistung, Zielgruppe und Mehrwert im Vergleich zu anderen Angeboten in der gleichen Region. Die Vereinbarungen werden zwischen der neuen unabhängigen Regulierungsbehörde und den Medienanbieterinnen getroffen. Ebenfalls durch die Abgabe unterstützt wird die Produktion, Ausstrahlung und Aufbereitung von Medienangeboten für Menschen mit Sinnesbehinderungen.

Darüber hinaus ist geplant, die bereits im aktuellen Gesetz vorgesehene indirekte Förderung der Aus- und Weiterbildung auszuweiten. Dafür stehen höchstens zwei Prozent des Ertrags der Abgabe zur Verfügung. Diese indirekte Förderung kann auch journalistischen Selbstregulierungsorganisationen im Bereich des Journalismus, Nachrichtenagenturen oder für innovative IT-Lösungen gewährt werden.

Die SRG

Mit dem Entwurf des BGeM werden die Regeln für die SRG geändert: Vorgesehen ist insbesondere, dass der Bundesrat neue Höchstbeträge, z. B. einen Maximalbetrag für die kommerziellen Einnahmen, oder den für bestimmte Bereiche mindestens zu verwendenden Anteil des Unterstützungsbetrags festlegen kann. Dadurch kann er beispielsweise verlangen, dass die Hälfte der Abgabe für die Information verwendet werden muss. Ausserdem bleibt für die SRG die Werbung in Radioprogrammen verboten und die Möglichkeit der Online-Werbung ausgeschlossen. Weiter wird im Gesetzesentwurf der Grundsatz verankert, dass die SRG mit anderen Medienunternehmen zusammenarbeiten darf und diesen ihre eigenen Inhalte zu fairen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zur Verfügung stellen muss. Der Bundesrat wird zudem ermächtigt, die Mittel zu bestimmen, welche die SRG für Koproduktionen in den Bereichen Unterhaltung und Sport mit anderen schweizerischen Medienanbieterinnen einsetzen muss.

Neue Kommission für elektronische Medien

Das BGeM überträgt der neuen Kommission für elektronische Medien die Aufgaben, die derzeit vom Bundesrat, dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem BAKOM wahrgenommen werden. Diese Kommission ist von der Bundesverwaltung unabhängig und wird aus vom Bundesrat gewählten Sachverständigen bestehen. Sie wird zuständig sein für die Konzessionserteilung an die SRG, den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit anderen Medienanbieterinnen, welche Service-public-Leistungen erbringen, und für die Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben.

Deregulierung

Radiostationen ohne Leistungsauftrag fallen nicht unter das neue Gesetz. Für Fernsehveranstalterinnen ohne Leistungsauftrag gelten aufgrund internationaler Verpflichtungen weiterhin Mindestvorschriften wie z. B. Werbe- oder Jugendschutzbestimmungen. Die Meldepflicht von Programmen wird abgeschafft. Auch mehrere Fördermassnahmen fallen weg, insbesondere die Förderung neuer Technologien oder die Unterstützung der Nutzungsforschung.

Zeitplan

Das Vorhaben, das bisherige RTVG durch ein neues Gesetz über elektronische Medien zu ersetzen, wurde bereits im Juni 2016 im Bericht des Bundesrates zum Service public im Medienbereich definiert. Nach der Vernehmlassung, die bis zum 15. Oktober dauert, wird der Bundesrat unter Berücksichtigung der Stellungnahmen eine Botschaft an das Parlament verfassen.

Text: BAKOM

Bild: Jean-Christophe Bott/Keystone

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