Neue SRG-Konzession: mehr Service public
Der Bundesrat hat der SRG am 29. August 2018 eine neue Konzession erteilt. Diese tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Sie setzt kurzfristige Massnahmen zur Stärkung des nationalen Service public um, insbesondere in Bezug auf Integration, Qualität und Rechenschaftspflichten der SRG. Zudem erfüllt sie politische Vorstösse, welche noch auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) realisiert werden können.
In seinem Bericht zum Service public im Medienbereich vom 17. Juni 2016 hatte der Bundesrat dargelegt, dass die rasanten Veränderungen der technologischen Rahmenbedingungen und der Nutzungsgewohnheiten eine Anpassung des Service public im Medienbereich erfordern. Diese Anpassung soll in zwei Phasen erfolgen: Mit der neuen SRG-Konzession will der Bundesrat kurzfristig ab 2019 das Leistungsprofil der SRG schärfen und deren Service-public-Charakter deutlicher umreissen. Mittelfristig will er das heutige Radio- und Fernsehgesetz zu einem Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) weiterentwickeln und der Digitalisierung im Medienbereich Rechnung tragen. Die aktuelle Konzession hat deshalb Übergangscharakter.
Inhaltliche Anforderungen
Die Konzession erhöht die Anforderungen an die SRG in verschiedenen Bereichen:
- Verstärkte Integrationsleistungen: Die jungen Menschen sollen besser erreicht werden. Die SRG wird verpflichtet, Angebote bereitzustellen, die eine altersgerechte Orientierung bieten und die Beteiligung der jungen Menschen am politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben fördern. Weiter muss die SRG dem Austausch unter den Sprachregionen mehr Gewicht einräumen.
- Information und Kultur: Die neue Konzession sichert die heutigen Informations- und Kulturleistungen. Sie verlangt überdies, dass die SRG mindestens die Hälfte der Gebühreneinnahmen zugunsten der Information verwendet.
- Unterscheidbarkeit: Die Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der SRG-Programme (insb. bei der Unterhaltung) gegenüber Programmen kommerzieller Veranstalter werden erhöht. Die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem werden erweitert und präzisiert. So muss die SRG für alle redaktionellen Bereiche inhaltliche und formale Qualitätsstandards vorgeben und Prozesse für deren Überprüfung festlegen. Der Erfolg ihrer Angebote soll über deren hohe Qualität sichergestellt werden.
- Dialog mit der Öffentlichkeit: Die Rechenschaftspflichten der SRG werden umfassender formuliert. Zudem muss die SRG einen dauerhaften Dialog mit der Öffentlichkeit pflegen und insbesondere regelmässig ihre Angebots- und Unternehmensstrategie zur Diskussion stellen.
- Kooperationen: Die SRG wird verpflichtet, im Bereich der Unterhaltung und des Sports mit schweizerischen Veranstaltern zu kooperieren. Zudem wird die Zusammenarbeit mit privaten schweizerischen Medienunternehmen als rechtliche Verpflichtung in die Konzession aufgenommen: Die SRG muss ihnen Kurzversionen von tagesaktuellen audiovisuellen Inhalten zur Verfügung stellen.
Journalistisches Angebot
Die Konzession gibt der SRG die Möglichkeit, das zweite Fernsehprogramm in der italienischsprachigen Schweiz (RSI La 2) durch ein multimediales Angebot zu ersetzen und das terrestrische TV-Netz «Digital Video Broadcasting – terrestrial; DVB-T» spätestens Ende 2019 abzuschalten. Dieses Netz wird nur noch von sehr wenigen Haushalten genutzt. Die SRG bereitet entsprechende Kommunikations- und Beratungsmassnahmen vor.
Die SRG wird künftig auch die Möglichkeit haben, bei einem Rückgang der Einnahmen Radioprogramme zusammenzulegen oder auf einzelne Angebote zu verzichten, sofern der Leistungsauftrag weiterhin erfüllt werden kann. Die Einschränkungen beim Online-Angebot (Sendungsbezug, Verbot der Online-Werbung) bleiben unverändert bestehen.
Die laufende SRG-Konzession läuft am 31. Dezember 2018 ab. Die neue Konzession tritt am 1. Januar 2019 in Kraft, sie gilt vier Jahre und kann höchstens um vier weitere Jahre verlängert werden.
Hier findet sich der
, gültig ab 1. Januar 2019.
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