«HeuteMorgen»-Beitrag «Die Ruag-Hacker bleiben unentdeckt» beanstandet
5569
Mit Ihrer E-Mail vom 27. August 2018 beanstandeten Sie einerseits die Sendung «HeuteMorgen» (Radio SRF) vom gleichen Tag und dort den Beitrag «Die Ruag-Hacker bleiben unentdeckt»[1], anderseits die Nichtberichterstattung über einen UN-Bericht zu Syrien. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Ich möchte die heutige Meldung betreffend Hackangriff auf die Ruag ankreiden.
Es wird klar kommuniziert, dass es in den Ermittlungen keine Beweise gefunden werden konnte. Trotzdem steht weiter geschrieben das der Verdacht bei Russland liegt, ohne auch nur einen Beweis vorzulegen. Und im letzten Abschnitt wird auch Russland verdächtigt weitere Hacks getätigt zu haben, auch hier ohne ein Beweis vorzulegen. Ist die Rechtstaatlichkeit kein westlicher Wert mehr? In dubio pro Reo?
Meiner Ansicht nach wird ständig Russland Dinge vorgeworfen die nicht belegbar sind um das Narrativ vom bösen Russen aufrechtzuerhalten. Das ist keine Berichterstattung sondern Meinungsmache und transatlantische Nato-Propaganda. und passt auch nicht zum Wert Rechtsstaatlichkeit wo man stets als westlichen Wert propagiert. Unschuldsvermutung kein Thema? Weiter haben die Vault7 Leaks ganz klar gezeigt dass die westlichen Geheimdienste gerne falsche Fährten legen. Wird aber natürlich nicht erwähnt.
Als Billagzahler wo ich verpflichtet bin erwarte ich eine seriöse und neutrale Berichterstattung. Dies ist leider länger schon nicht mehr der Fall, was auch mein Beispiel über den UN Bericht belegt, welcher bis heute nicht Thema war beim SRF:
Der IS formiert sich neu im Osten von Syrien und hat wieder Zugriff auf Öl und finanziert sich damit. Das belegt der neuste UN-Bericht.[2] Die Karte zeigt Besatzungszonen von Syrien, Stand August 2018.[3] Wer kontrolliert den Osten in Syrien? Genau die USA, die USA die bereits 2012 die Entwicklung eines islamischen Staates vorhergesehen haben, bevor der IS überhaupt ausgerufen wurde. Was das Papier der DIA belegt.[4]
Leider konnte ich keinen Bericht diesbezüglich in ihren Medien finden. der IS und Syrien ist aber stets einen Bericht wert wenn man Assad oder Russland kritisieren kann. dürfen sie nun über diesen UN-Bericht nichts berichten weil er nicht in die transatlantische Nato-Berichterstattung passt? Oder gibt es einen anderen guten Grund warum dieser aktuelle UN-Bericht gekonnt verschwiegen wird?»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Zum ersten Punkt, zur Ruag-Affäre, äußerte sich für die Sendung «HeuteMorgen» Herr Michael Bolliger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:
«Ich danke Ihnen bestens für die Möglichkeit, zur Beanstandung 5569 Stellung nehmen zu können. Ich tue das als Mitglied der Radio-Chefredaktion und dort als Bereichsleiter der Informationssendung «HeuteMorgen».
Beanstandet wird der Beitrag vom 27. August 2018 ‘Ermittlungen gegen Ruag-Hacker sistiert’. Der Beitrag beschreibt, dass die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen im Fall des Hackerangriffs auf den Rüstungskonzern Ruag sistiert hat. Damit ist klar, dass die Urheber dieses Cyberangriffs nicht eruiert werden können.
Der Beanstander kritisiert, der Autor des Beitrags habe Russland in diesem Zusammenhang zweimal erwähnt, obwohl keine Beweise für eine Täterschaft aus diesem Land vorlägen. Es gehe, so die Beanstandung, offensichtlich darum, ‘das Narrativ vom bösen Russen’ aufrecht zu erhalten und damit um Meinungsmache und Propaganda.
Ich nehme dazu wie folgt Stellung:
Der Beitrag beschreibt eine unerwartete Entwicklung in diesem Fall. Unsere Recherche zeigt, dass die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen sistiert, das war so nicht erwartet worden. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, erläutert in drei Antworten, sogenannten O-Tönen, die Begründungen, respektive Überlegungen der Bundesanwaltschaft dazu. Erstens bestätigt er den Fakt der Ermittlungssistierung, man habe die Täter nicht eruieren können. Zweitens erläutert er, angesprochen auf früher geäusserte Vermutungen, der Angriff könnte aus Russland kommen, dass bei solch komplexer Vorgehensweise nur staatliche Institutionen in Frage kommen können. Drittens erklärt Marty, dass ein Rechtshilfegesuch nur Sinn mache, wenn Aussicht darauf bestehe, dass der angefragte Staat auch tatsächlich Rechtshilfe leisten wolle.
Abschliessend wird erwähnt, dass die Bundesanwaltschaft auch in einem weiteren Cyberangriff die Ermittlungen sistiert, weil die Ermittlungen letztlich ergebnislos verlaufen seien.
Erwähnung ‘Russland’
Wie der Beanstander korrekt feststellt, wird im Beitrag zweimal Russland als möglicher Ursprung der Cyberangriffe erwähnt. Konkret wird in beiden Erwähnungen gesagt, Fachleute ‘vermuteten’, dass die Angriffe russischen Ursprungs seien.
Diese Aussage – explizit als Vermutung, respektive Verdacht formuliert - war deshalb relevant, weil in der medialen Berichterstattung seit dem Cyberangriff auf die Ruag 2016 immer wieder Russland, respektive russische Hacker, als Ausgangspunkt des Angriffs vermutet oder gar konkret beschrieben wurden. Stellvertretend für diverse entsprechende Artikel und Aussagen führe ich hier zwei Quellen an.
So schrieb der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in seinem Sicherheitsbericht 2017 auf Seite 28 zum Thema Cyberangriffe[5]:
Und auf Seite 29 des gleichen Berichts heisst es:
<Beim Cyberangriff auf die Schweizer Rüstungsfirma Ruag kam eine Schadsoftware der Uroboros-Gruppe zum Einsatz. Inwiefern jedoch diese Gruppe hinter dem Angriff steht, bleibt offen.>
Vergleichbare Ausführungen sind übrigens auch im NDB-Sicherheitsbericht 2018 zu finden.
Deutlicher war die Aussage des damaligen Präsidenten der Geschäftsprüfungsdelegation, GPDel, SVP-Ständerat Alex Kuprecht. Er wurde im Mai 2016 in verschiedenen Zeitungen zitiert. Zum Beispiel in der Handelszeitung[6]:
<Zu den Verantwortlichen für den Spionage-Angriff schreibt der Bundesrat nichts. Kuprecht dagegen nennt Russland als mutmasslichen Urheber: ‚Man weiss, dass es Russland war‘, sagte er. Es habe sich um eine ähnliche Software gehandelt wie jene, mit der vor einigen Jahren das Aussendepartement angegriffen worden sei. Die Herkunft dieser Software sei geklärt. ‚Es war Russland.‘>
Die Formulierung, wonach Fachleute Russland hinter der Attacke vermuteten, stützt sich zusätzlich auch auf eigene Recherchen von Radio SRF. Zwei mit dem Fall betraute Akteure hatten dem Autor im Zuge der Recherchen diesen Verdacht bestätigt. Weil sie dies aufgrund ihrer Funktionen nicht öffentlich tun wollten, wich der Autor bei der Berichterstattung auf die allgemeine Formulierung aus, und formulierte sie als ‘Vermutung’.
Ich habe das hier deshalb etwas breiter dargestellt, um zu dokumentieren, dass in der öffentlichen Wahrnehmung, und damit auch in der Wahrnehmung unseres Publikums, ein möglicher Zusammenhang zwischen den Cyberangriffen in der Schweiz und Russland offenkundig war.
Wenn wir jetzt darüber berichteten, dass die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen im Ruag- und in einem weiteren Fall einstellt, war es aus Sicht des Publikums relevant zu erfahren, ob die Bundesanwaltschaft bezüglich Urheberschaft neue Erkenntnisse gewonnen habe. Es wäre im Gegenteil journalistisch falsch gewesen, diesen Aspekt nicht zu thematisieren. Dass die Formulierung dazu lautete, dass Fachleute ‘Russland verdächtigen’, ist deshalb auch kein propagandistisches Narrativ, sondern eine Erläuterung zum besseren Verständnis, zurückhaltend formuliert. Es wurde auch explizit gesagt, dass die Vermutungen der Experten ‘offiziell nicht bestätigt’ würden.
Die Aussagen des Sprechers der Bundesanwaltschaft unterstrichen diesen letzten Punkt. Die Antworten dementieren zwar eine russische Urheberschaft nicht explizit, machen aber deutlich, dass eine solche auch nicht ausgeschlossen werden kann.
Fazit:
Mit der Bestätigung der Bundesanwaltschaft, dass die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Cyberangriff gegen die Ruag von 2016 nicht weitergeführt würden, haben wir an diesem Morgen eine relevante News veröffentlicht. Nachdem Bundesbehörden, politische Akteure und Experten in der Vergangenheit wiederholt eine mögliche Urheberschaft Russlands beschrieben, war es unsere Pflicht, der Bundesanwaltschaft auch diese Frage zu stellen. Man kann diesen Punkt aber nicht ansprechen, ohne, dass erklärt wird, warum wir darauf kommen. Deshalb war die Einordnung, Fachleute hätten sich in der Vergangenheit dahingehend geäussert, zwingend. Mit dieser Aussage hat der Beitrag weder einen neuen Verdacht geschaffen, noch hat er spekuliert oder gar Tatsachen behauptet.
Aus meiner Sicht war dieser Beitrag deshalb korrekt und sachgerecht. Es war für das Publikum erkennbar, dass hier ein journalistischer Ansatz der Klärung gewählt und nicht das ‘Narrativ des bösen Russen’ bewirtschaftet wurde.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Beanstandung nicht zu unterstützen»
Zum zweiten Punkt Ihrer Beanstandung, zum in der Berichterstattung fehlenden Uno-Bericht, äußerte sich Herr Fredy Gsteiger, ebenfalls stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF:
«Gerne nehme ich Stellung zum Punkt zwei in der Beanstandung Nr 5569 – es geht um die Berichterstattung zu Syrien. Kritisiert wird, dass wir den Uno-Bericht [7] nicht aufgegriffen haben in unseren Sendungen.
Es handelt sich, wie bereits aus dessen Einleitung hervorgeht, um den 22. Bericht jenes Teams, das die Sanktionskommission der Uno unterstützt und die Einhaltung der Sanktionen überwacht, und zwar im Zusammenhang mit dem sogenannten ‘Islamischen Staat’ und Al-Qaida im Irak und in Syrien.
Es gibt bekanntlich eine Vielzahl von Uno-Berichten zum Syrien-Konflikt und das von unterschiedlichen Absendern und mit unterschiedlichen Adressaten: Berichte von Sonderberichterstattern der Uno, zum Beispiel zur Lage von Kindern in bewaffneten Konflikten. Berichte des Hochkommissariats für Menschenrechte. Berichte des Menschenrechtsrates. Berichte der Uno-Organisation für humanitäre Hilfe (OCHA). Berichte der Weltgesundheitsorganisation und solche des Uno-Generalsekretärs oder des Vizegeneralsekretärs für Politische Angelegenheiten. Um nur eine Auswahl zu erwähnen.
Es ist in der Tat so, dass wir nur einen kleinen Teil all dieser Uno-Berichte zu Syrien – oder zu jedem anderen Thema – explizit aufgreifen können. Es kommt auch - und zwar sehr oft - vor, dass wir es bei einer Nachrichtenmeldung bewenden lassen. Ich kann mir gut vorstellen, dass das auch in diesem Fall so war. Nachprüfen lässt sich das allerdings nicht, da wir über kein Tonarchiv verfügen, in dem sich Einzelmeldungen aus sämtlichen ausgestrahlten Nachrichtensendungen auffinden lassen.
Sicher ist ebenfalls, dass der ‘IS’ oder al-Qaida in Syrien in der Berichterstattung zum Syrienkonflikt bei uns sehr regelmässig und richtigerweise ein wichtiges Thema sind. Der frühere Nahostkorrespondent Philipp Scholkmann hat darüber ebenso berichtet wie unsere heutige Korrespondentin in der Region, Susanne Brunner. Aussagen, die auch in diesem spezifischen Uno-Bericht vorkommen, finden entsprechend in unserer Berichterstattung einen Widerhall.
Ich kann dem Beanstander ausserdem versichern, dass wir keinerlei Zensur unterworfen sind, was die Syrien-Berichterstattung betrifft - und auch jede andere Berichterstattung. Es gibt keinerlei Vorgabe, je nach Aussage und Inhalt gewisse Uno-Berichte zu thematisieren und andere zu ignorieren. Wir bewerten jeden einzelnen Bericht danach, ob Neues und Relevantes drinsteht. Und wir gewichten Berichte stärker, wenn sie auf umfangreichen Recherchen beruhen oder solche, bei denen ein Schlüsselgremium die Autorschaft hat, beispielsweise die Syrien-Untersuchungskommission des Menschenrechtsrates.
Eine ‘Nato-Lastigkeit’ der Syrien-Berichterstattung ist bei uns schon deswegen nicht vorhanden, weil die Nato in diesem Konflikt so gut wie keine Rolle spielt. Die westliche Militärallianz war einzig vorübergehend engagiert mit Raketenabwehrbatterien auf türkischem Boden – die sind inzwischen wieder weg – und mit Aufklärungsflugzeugen. Ansonsten hat sich die Nato, auch mangels eines Uno-Mandats, aus dieser Konfrontation weitgehend herausgehalten. Es stimmt auch nicht, dass die USA ‘den Osten von Syrien kontrollieren’. Soweit bekannt ist, haben die Amerikaner etwa 2000 Soldaten in Syrien. Angesichts der um ein Vielfaches grösseren syrischen, russischen und iranischen oder mit dem Iran verbündeten Truppenpräsenz (Hisbollah) reicht ein derart bescheidenes Kontingent niemals aus, um in Syrien ganze, umfangreiche Landesteile zu kontrollieren. Im Wesentlichen unterstützen die US-Truppen (zu einem guten Teil übrigens eher Militärberater und Spezialkräfte für Sondereinsätze als kombattante Soldaten) die mit ihnen verbündeten Kurden und halten sich hauptsächlich in den von Kurden kontrollierten Regionen Syriens auf, also ganz im Norden des Landes. Auch die Behauptung, die USA seien bestrebt, in Syrien einen islamischen Staat zu errichten, entbehrt, unseres Erachtens, der Grundlage. Hätten die Vereinigten Staaten das tatsächlich gewollt, hätten sie dieses Ziel vor Jahren schon ohne grossen Aufwand erreichen können. Und zwar indem sie die Islamisten in Syrien weitaus stärker unterstützt hätten als sie das je getan haben, zum Beispiel auch mit Fliegerabwehrwaffen. Das hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit in jenen Kriegsjahren, als die syrische Regierung massiv unter Druck stand, deren Kollaps herbeigeführt. Es widerspräche auch jeder politischen Logik, wenn die USA in Syrien ausgerechnet ein dschihadistisches Regime etablieren wollten, von dem aus bekanntermassen zahlreiche Terroranschläge im Westen ausgingen.
Wir bitten Sie deshalb, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzulehnen.»
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung und der angeblichen Informationslücke. Ich habe viel Verständnis dafür, dass Sie Sympathie zu Russland hegen. Russland ist ein spannendes Land mit einer reichen Kultur, tollen Landschaften und liebenswürdigen Menschen. Aber auch wenn man einem Land zugetan ist, muss man die Realitäten anerkennen. Russland kämpft sich gegenwärtig zurück zur Weltmacht. Es tut es auf allen Ebenen: mit diplomatischen Offensiven, mit wirtschaftlichen Allianzen, mit militärischen Interventionen, mit geheimdienstlichen Operationen und mit Cyber-Aktivitäten. Die USA hingegen haben die Stellung als Weltmacht nie verloren. Auch sie sind auf allen Ebenen aktiv, aber nicht überall derart offensiv. So haben sich die USA in Syrien stets zurückgehalten, weil es kein Uno-Mandat gab, während Russland voll mitmischte, da die syrische Regierung sein Verbündeter ist und man deshalb argumentieren konnte, dass man zu Hilfe gerufen worden ist. Es ist deshalb abwegig zu behaupten, dass die USA den ganzen Osten Syriens kontrollieren. Herr Gsteiger hat überzeugend dargelegt, dass die USA nur in den Kurdengebieten im Nordosten unterstützend präsent sind. Das alles schliesst nicht aus, dass die Saudis und die Golfstaaten den «Islamischen Staat» mitfinanzieren, um das Regime Assad zu destabilisieren.
Ich habe mir die Radiosendung zur Ruag angehört, die Dokumente angesehen und die redaktionellen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und komme zum Schluss, dass es nirgends einen Punkt gibt, wo Radio (oder Fernsehen) SRF seine Aufgabe, gründlich und faktenorientiert aufzuklären, vernachlässigt hat. Der Bericht zur Ruag war korrekt. Es ist eine Tatsache, dass Fachleute Russland hinter den Hacker-Angriffen vermuten, dass aber die Bundesanwaltschaft nichts beweisen kann und deshalb das Verfahren eingestellt hat. Tatsachen sind zu benennen. Und dass nicht über jeden Uno-Bericht eine Sendung gemacht wird, ist auch in Ordnung. Journalismus muss immer auswählen. Dabei sind die Kriterien: Relevanz, Aktualität, Betroffenheit, nicht aber: kulturelle oder politische Affinität. Das heißt: Etwas, was für die USA unangenehm ist, wird nicht verschwiegen, weil es für die USA unangenehm ist, und etwas, was für Russland unangenehm ist, wird nicht groß rausposaunt, weil es für Russland unangenehm ist, sondern es gilt strikte Sachlichkeit. Jedenfalls beobachte ich das in all den Hunderten von SRF-Sendungen, die ich seit Frühling 2016 überprüft habe. Es gibt daher keine Anhaltspunkte für Ihre Verdächtigungen, und deshalb kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[1] https://m.srf.ch/news/schweiz/cyberattacke-gegen-ruag-2016-die-ruag-hacker-bleiben-unentdeckt
[2] http://undocs.org/S/2018/705
[3] http://en.omrandirasat.org/publications/content/56-maps/
[4] https://www.judicialwatch.org/wp-content/uploads/2015/05/Pg.-291-Pgs.-287-293-JW-v-DOD-and-State-14-812-DOD-Release-2015-04-10-final-version11.pdf
1 https://m.srf.ch/news/schweiz/cyberattacke-gegen-ruag-2016-die-ruag-hacker-bleiben-unentdeckt
[5] https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/48133.pdf
[6] https://www.handelszeitung.ch/politik/ruag-hackerangriff-es-war-russland-1071536
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