«Die Woche im Tessin und in der Romandie» auf Radio SRF 4 News beanstandet (I)
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Mit Ihrer E-Mail vom 6. Oktober 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Die Woche im Tessin und in der Romandie» auf Radio SRF 4 News vom gleichen Tag.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.
A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:
«Hiermit möchten wir eine Beanstandung betreffend der Radiosendung ‘Die Woche im Tessin und in der Romandie’ einreichen. Die entsprechende Ausgabe wurde unter anderem am Samstag, 6. Oktober 2018 um 14.06 Uhr auf dem Sender ‘Radio SRF 4 News’ ausgestrahlt.
In der Sendung thematisiert die für das Tessin zuständige Inlandkorrespondentin Karolina Thürkauf die aktuelle Spesenaffäre im Tessiner Kantonsparlament. Darin wird die Rolle des Parlamentariers Matteo Pronzini erwähnt, welcher die Spesenaffäre durch seine Enthüllungen massgeblich ins Rollen brachte. Pronzinis Name wird im Beitrag nicht erwähnt, doch es kann nur er gemeint sein. Soweit sind wir mit der Darstellung einverstanden.
Wir beanstanden allerdings die Darstellung, dass Matteo Pronzini ein Mitglied der Kommunistischen Partei sei. Pronzini ist für das Movimento per il socialismo MPS (auf Deutsch Bewegung für den Sozialismus BFS) im Tessiner Kantonsparlament. Wir verlangen von Radio SRF bezüglich Pronzinis Zugehörigkeit zum Movimento per il socialismo MPS eine Richtigstellung.[2]
Des weiteren empfehlen wir Ihnen zum Thema ein Interview auf unserer deutschsprachigen Homepage.[3]»
B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Die Antwort verfasste Frau Helen Hürlimann, Redaktionsleiterin von SRF 4 News:
«Besten Dank, dass wir Stellung nehmen dürfen zu den Beanstandungen des ‘Movimento per il socialismo’.
Beanstandet wird die Sendung ‘Die Woche im Tessin und in der Romandie’ vom 6.10.2018. SRF 4 News hat den Politiker Matteo Pronzini erwähnt und ihn der kommunistischen Partei zugeordnet. Das ist falsch und dafür möchten wir uns entschuldigen.
Wörtlich haben wir gesagt:
<Der Generalstaatsanwalt hat darum die Beschwerde des kommunistischen Grossrats, der diese Spesenpraxis seit Monaten anprangert, abgewiesen. (...) Ein Mann, ein Grossrat, also einer von 90, der es geschafft hat als Vertreter der kommunistischen Partei die Politik derart zu beherrschen.>
Matteo Pronzini wurde zwar nie beim Namen genannt, es kann aber nur er gemeint sein, das erschliesst sich aus dem Kontext. Tatsächlich ist er ein Sozialist und als solcher ein Mitglied des ‘Movimento per il socialismo’. Auf der Website des Tessiner Kantonsrates ist er als Vertreter der Kommunisten aufgeführt. Das erfolgte jedoch aufgrund einer Listenverbindung.
Wir haben uns bei Matteo Pronzini persönlich für unseren Fehler entschuldigt. Er hat diese Entschuldigung akzeptiert. In der Korrekturen-Box auf der SRF-Website haben wir die Parteizugehörigkeit korrigiert [4], ebenso in der Online- und Podcast-Version der Sendung.[5]
C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die Sache ist klar: Es ist ein Fehler passiert. Zu diesem Fehler wird man verführt, weil auf der Website des Tessiner Parlaments (Grande Consiglio) wegen der Listenverbindung bei Herrn Pronzini beide Parteien angegeben sind: Movimento per il socialismo – Partito comunista MPS-PC.[6] Man könnte aus diesen Angaben noch nicht mit Sicherheit folgern, ob die zwei Abgeordneten der äußeren Linken dem Movimento per il socialismo angehören oder dem Partito comunista oder der einen dem einen und der andere dem andern. Doch die Grafik über die parteipolitische Zusammensetzung macht es klar, weil dort nur noch vom Movimento per il socialismo die Rede ist [7], und somit weiß jedermann: Sowohl Matteo Pronzini als auch Massimiliano Ay vertreten das Movimento per il socialismo. Ich kann also Ihrer Beanstandung beipflichten . Gleichzeitig möchte ich lobend anerkennen, dass die Redaktion rasch und unkompliziert den Fehler überall korrigiert hat. Das spricht für eine intakte Fehlerkultur bei Radio SRF.
D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
[3] https://sozialismus.ch/artikel/2018/schweiz-korruptionsskandal-in-der-tessiner-regierung/
[4] https://www.srf.ch/tv/allgemein/korrekturen
[5] https://www.srf.ch/play/radio/sendung/die-woche-in-tessin-und-romandie?id=a4d5a8bd-423e-408d-a8fa-ca41d150c94e&station=ee1fb348-2b6a-4958-9aac-ec6c87e190da (bei 8‘30‘‘)
[6] https://www4.ti.ch/poteri/gc/parlamento/composizione-del-parlamento/composizione-nelle-ultime-legislature/dettaglio-deputati/?user_gcparlamento_pi3%5BcanID%5D=1486
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