«Tagesschau»-Beitrag «Deutschland fürchtet ein zweites Chemnitz» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 10. September 2018 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom gleichen Tag und dort den Beitrag «Deutschland fürchtet ein zweites Chemnitz».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich möchte die Berichterstattung zu den rechtsextremen Ausschreitung nach dem Tötungsdelikt in Köthen im Rahmen der Tagesschau vom 10.9.18 beanstanden. In diesem Bericht wird ein Ausschnitt aus der Rede von David Köckert, Chef des Rechtsextremen Netzwerkes ‘Thügida’ gezeigt, ohne das Gesagte durch Kommentar in Zusammenhang zu stellen. Der gezeigte Ausschnitt der Rede hat, neben anderen, die Polizei veranlasst, von Amtes wegen gegen Köckert wegen Verdachts auf Volksverhetzung zu ermitteln.

Ich finde dies in Anbetracht der emotionalen Aufladung des Themas unangebracht. Ausserdem scheint die Berichterstattung den Narrativ der extremen Rechten sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz über eine angebliche, migrationsfeindliche, Mehrheit zu unterstützen.
Zur weiteren Klärung empfehle ich auch die Berichterstattung der TAZ.[2]»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Tagesschau» antwortete Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter der Sendung:

«Mit Mail vom 10. September hat Herr X eine Beanstandung gegen die Berichterstattung über die Ereignisse in Köthen in der Tagesschau vom 10. September eingereicht.

Konkrete Berichterstattung

In Köthen im Bundesland Sachsen-Anhalt kommt es nach einem Todesfall zu Demonstrationen von rechten und rechtsextremen Gruppierungen. Die Behörden der Stadt sowie die Kirche rufen zur Besonnenheit auf. In seinem In-Statement hält Deutschland-Korrespondent Adrian Arnold fest, dass Deutschland zurzeit weit davon entfernt sei, sachlich und zielführend den dringend notwendigen Integrationsprozess voranzutreiben.

Soweit der Inhalt des Beitrages, der über das Geschehen rapportiert, so wie es sich zugetragen hat. Ergänzt mit einer Einordnung durch den SRF-Korrespondenten, dass der notwendige Integrationsprozess derzeit in Deutschland einen sehr schweren Stand hat.

Einordnung und Kommentierung

Im Bericht werden die Zitate (schriftlich oder im O-Ton) eingeführt. Der Text spricht von ‘Rechtsextremen’, welche in Köthen zur Demonstration aufgerufen haben. Die Bilder zeigen schwarzgekleidete Demonstranten, vornehmlich Männer, teilweise kahlrasiert. Im Text wird von einer aufgeheizten Stimmung unter den rechtsextremen Demonstranten gesprochen.

Es sind nicht einfach gewöhnliche Bürgerinnen und Bürger, die da auf der Strasse unterwegs sind. Text und Bild zusammen liefern die klare Einordnung, dass es sich um einen Demonstrationszug vom ganz rechten Rand des politischen Spektrums handelt. Der Ruf ‘frei, sozial und national’ (eingeblendet in der Schrifttafel) verdeutlicht die Nähe zum Nationalsozialismus.

Die Tagesschau ist der Überzeugung, dass das Publikum aufgrund der Bilder, des Textes und der Schrifttafel diese Demonstration der rechtsextremen Szene zuordnen kann. Die Demonstration von ganz rechts aussen wird für den Zuschauer durchaus in einen Zusammenhang gestellt.

In diesem Beitrag geht es keinesfalls darum <den Narrativ der Extremen Rechten sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz über eine angebliche, migrationsfeindliche, Mehrheit zu unterstützen>, wie Herr X schreibt. Vielmehr geht es im Beitrag darum, dass Adrian Arnold als Deutschland-Korrespondent seine Eindrücke schildert, die Fakten darlegt und diese – soweit gesichert – auch politisch einordnet.

Redeausschnitt

Im Bericht der Tagesschau wird auch ein kurzer Ausschnitt der Rede von David Köckert gezeigt, gegen den, wie der Beanstander schreibt, mittlerweile wegen Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt wird. Der Beanstander findet, es sei in Anbetracht der emotionalen Aufladung des Themas unangebracht, diesen Ausschnitt zu bringen, ohne durch Kommentar in Zusammenhang zu stellen.

Der Ausschnitt der Rede wird in einen Zusammenhang gestellt. Vor dem Ausschnitt wird gesagt, es habe wieder Proteste gegen Ausländer, gegen Flüchtlinge gegeben, Rechtsextreme hätten dazu in Köthen aufgerufen. Transparent wird, dass die Polizei darauf hinwies, dass der Verstorbene einem akuten Herzversagen erlegen ist und nicht an den Verletzungen des Streits – er sei herzkrank gewesen. Die Stimmung unter den Demonstranten sei aber trotzdem aufgeheizt gewesen. Somit wird eingeordnet, dass die rechtsextreme Szene diesen Vorfall zum Anlass nimmt, gegen Ausländer und Flüchtlinge zu hetzen. Dies unterstreicht der Ausschnitt der Rede deutlich. Im Anschluss an diese Szene folgt, dass sich die Behörden gegen Selbstjustiz durch solch rechtsextreme Gruppierungen wehren (O-Ton Adrian Arnold: <Heute ruft die Regierung von Sachsen-Anhalt zu Besonnenheit auf und warnt vor Selbstjustiz>).

Der Beanstander verweist auf einen Artikel in der TAZ. Darin wird geschrieben, dass Teile der Rede an der Demonstration den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen würden und dass die Polizei deswegen ermittle.

Die TAZ-Redaktion setzt in ihrem Beitrag vom 18. September (mehr als eine Woche nach dem Vorfall) einen anderen Schwerpunkt und analysiert die Rede bei der Kundgebung in Köthen eingehend. Die Tagesschau hat einen kurzen Ausschnitt aus der Rede gezeigt, um die Stimmung in Köthen an diesem Sonntagabend abzubilden, um verschiedene Seiten aufzuzeigen (Angst vor einem ‘zweiten Chemnitz’? Haltung der Kirche, der Behörde, der linken Demonstranten).

Publizistische Leitlinien

Rassistische Äusserungen sind nicht a priori in den SRF-Informationssendungen untersagt. Rassismus ist Teil der gesellschaftlichen Realität. Darum halten die Publizistischen Leitlinien von SRF in Punkt 6.10 fest: <Wenn wir über Rassismus-Themen berichten, sorgen wir mit der Moderation und der Einbettung im Beitrag dafür, dass rassistische Aussagen keine Propagandawirkung erzielen. Auch Aussagen von politischen Gegnern, Geschädigten oder Untersuchungsbehörden geben Gegensteuer.>[3]

Die Redaktion der Tagesschau ist der Ansicht, dass mit dem kurzen Ausschnitt keine Propagandawirkung erzeugt wurde; es aber wichtig war, einen Ausschnitt zu zeigen. Der Ausschnitt wurde entsprechend im Kontext eingeordnet.

Fazit

Die Tagesschau hat über das Geschehen anlässlich der Demonstration in Köthen berichtet; sie hat die rechtsextremen Stimmen nicht ausgeblendet; sie hat sie in Übereinstimmung mit den Publizistischen Leitlinien klar und deutlich eingeordnet. Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann es kurz machen: Die «Tagesschau» hat den Auftrag, die Realität abzubilden und die Ereignisse sachgerecht zu spiegeln. Wenn Rechtsextreme demonstrieren und wenn ein rechtsextremer «Führer» eine schlimme Rede hält, dann gehört dies zur zu spiegelnden Realität. Der «Tagesschau»-Bericht hat sowohl einen Ausschnitt aus dieser Hetzrede gebracht als auch die Reaktionen darauf von Staatsanwalt, Pfarrer und Bürgermeister. Dem alttestamentarischen Leitsatz «Auge um Auge, Zahn um Zahn», den der rechtsextreme Redner zitiert und den schon Jesus in der Bergpredigt dementiert hat, diesem Leitsatz stellt der Pfarrer das heutige christliche Verständnis gegenüber, nämlich dass Gewalt nicht mit Gewalt vergolten werden darf. Die «Tagesschau» blieb damit absolut gesetzeskonform: Sie referierte die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten. Ich sehe nicht, dass die Sachgerechtigkeit verletzt wäre, und kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/deutschland-fuerchtet-zweites-chemnitz?id=a1dae16f-52eb-4016-b7e5-af78bb582188

[2] http://taz.de/Rechtsextreme-Rede-in-Koethen/!5531483/

[3] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-sr

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