«ECO»-Beitrag «Abschaffung Eigenmietwert» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail und Ihrem Brief vom 28. September 2018 beanstandeten Sie die Sendung «ECO» (Fernsehen SRF) vom 10. September 2018 und dort den Beitrag «Abschaffung Eigenmietwert».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

Sie hatten sich am 11. September 2018 zunächst an die Redaktion von «ECO» gewandt und argumentiert, «dass es in der obgenannten Sendung zu einem grossen Missverständnis gekommen ist und dass die Zuschauer dadurch fälschlicherweise den Eindruck bekommen haben, dass der vorgesehene Systemwechsel zu einer nicht gerechtfertigten steuerlichen Bevorzugung der Wohneigentümer gegenüber den Mietern führt.» Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates habe am 21. August 2018 bekanntgegeben, dass sie den Schuldzinsenabzug auf selbstgenutztem Wohneigentum aufheben wolle. Erhalten bleiben sollten lediglich Schuldzinsenabzüge im Umfang von 80 oder 100 Prozent der anderweitigen Vermögenserträge. In der «ECO»-Sendung hätten aber die Zuschauer den Eindruck gewonnen, dass der Schuldzinsenabzug wie bisher möglich sein solle. Die Wohneigentümer würden laut «ECO» zu Steuererleichterungen im Ausmass von 1,3 Milliarden Franken kommen. Dies sei aber vom Ständerat überhaupt nicht beabsichtigt. Sie zeigten dann an drei Beispielen, dass die Idee sei, begrenzte Hypothekarzinsabzüge zuzulassen, damit Wohneigentümer steuerlich nicht benachteiligt würden. Sie schlugen der Redaktion vor, diesen Aspekt in der nächsten «ECO»-Sendung zu erläutern, damit das Fernsehpublikum objektiv informiert sei.

Sie hatten dann einen mehrfachen Mailwechsel mit Herrn Marcel Sigrist, dem stellvertretenden Redaktionsleiter der Sendung «ECO», in dem es um die Rahmbedingungen der Modellrechnung ging. Schliesslich wandten Sie sich an die Ombudsstelle.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Hiermit beanstande ich die ECO-Sendung von SRF 1 vom 10.9.2018 betreffend Steuerersparnissen von Wohneigentümern bei einem Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung. Ich mache geltend, dass in dieser Sendung das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde und die Zuschauer in die Irre geführt worden sind.

Ich habe mich diesbezüglich bereits an die Redaktion des ECO gewandt und verlangt, dass in einer der nächsten ECO-Sendungen in zwei Punkten eine Klarstellung gemacht wird. Den betreffenden Mail-Wechsel mit der Redaktion des ECO sende ich Ihnen als Anhang zu. Meine Beanstandung gilt nur für den Fall, dass ECO keine Klarstellung macht oder keine Klarstellung in der Form, wie ich sie verlangt habe. «

Noch am gleichen Tag ergänzten Sie:

„Ich komme zurück auf meine heutige Mail betr. Beanstandung der ECO-Sendung von SRF1 vom 10.9.2018. Herr Marcel Sigrist, stv. Redaktionsleiter ECO, hat mich heute abend angerufen und mir mitgeteilt, dass die Redaktion ECO trotz meinen Hinweisen keinerlei Veranlassung sieht, eine Klarstellung zu machen. Ich habe ihn dann in Kenntnis gesetzt, dass ich heute mit einer Beanstandung an die SRFOmbudsstelle gelangt bin.

Als Anhang sende ich Ihnen noch die Abschätzungen von Wüest Partner, worin (Szenario 1, Hypozins 1.5 %) eine Steuerersparnis ohne Berücksichtigung von Zinsabzug von Fr. 2,0 Mia. und eine Steuerersparnis mit Berücksichtigung von Zinsabzug von Fr. 2,7 Mia. errechnet wurde.
Welche Rechnung dann ECO gemacht hat, um in der Sendung von Fr 1,3 Mia. Steuerersparnis mit Berücksichtigung von Zinsabzug zu sprechen, ist für mich nicht nachvollziehbar.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «ECO» antworteten Herr Marcel Sigrist, stellvertretender Redaktionsleiter, sowie Frau Liz Horowitz, Redaktorin:

«Gerne nehmen wir zur Beanstandung wie folgt Stellung:

Die Abschaffung des Eigenmietwerts auf selbstbewohnten Immobilien ist in der Schweiz seit Jahren, ja seit Jahrzehnten, immer wieder ein Thema, welches von Befürwortern und Gegner emotional diskutiert wird. Anfang September hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK Vorschläge publiziert, wie der Eigenmietwert – in Europa eine einzigartige Steuer - abgeschafft werden könnte. Entschieden ist noch nichts.

In diesem Zeitraum wurde ‘ECO’ von der renommierten Immobilien-Beratungsfirma Wüest Partner kontaktiert, die für den Schweizer Haus- und Wohnungsmarkt regelmässig einen seriösen Überblick, ein Immo-Monitoring, herausgibt. Patrick Schnorf, Partner von Wüest Partner, legte ‘ECO’ ein Papier mit ‘Abschätzungen zu Einkommenseffekten nach Abschaffung des Eigenmietwerts’ vor. Im Papier rechnet Wüest Partner aus, wie gross die Steuerersparnisse für verschiedene Bewohnertypen bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts wären. ‘ECO’ entschloss sich, auf der Basis des Wüest Partner Papiers zu publizieren und bat Patrick Schnorf eine Zahl zu nennen, welche eine Grössenordnung der Steuerersparnis für die Besitzer von selbstgenutzten Wohneigentum aufzeigen würde.
Herr Schnorf erweiterte in der Folge die aufwändigen Modellrechnungen. Hätte aufgrund der verfügbaren Daten überhaupt keine Möglichkeit dafür bestanden, wäre auch keine Grössenordnung der Steuerersparnis zustande gekommen bzw. Herr Schnorf hätte die gute Reputation seiner Firma sicherlich nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Insofern sei hier nochmals klargestellt: Die Modellrechnungen stammen von Wüest Partner AG und nicht, wie der Beanstander unterstellt, von ‘ECO’. Die Quelle der Modellrechnungen wird im Beitrag mehrfach genannt.

Bezüglich der Modellrechnungen selber haben wir im Bericht folgende Struktur gewählt:

  • Es wurde erstens die Schätzung von Wüest Partner AG einer gesamthaften Steuerersparnis von 1.3 Mrd. Franken über alle Immobilienbesitzer genannt. Annahme: Der Eigenmietwert wird vollständig abgeschafft.
  • Es wurden zweitens die Schätzungen der Steuerersparnisse für drei Typen Immobilien-Eigentümer (Paar mit zwei Kindern, Paar ohne Kinder, älterer alleinstehender Hauseigentümer) im heutigen Tiefzinsumfeld (1.5%) gezeigt.
  • Es wurde drittens eine Variante gezeigt, wie die Modellrechnung aussieht mit Zinsabzug (Vorschlag WAK).
  • Und es wurde viertens gezeigt, wie die Modellrechnung aussieht bei vollständiger Abschaffung des Eigenmietwerts in einem Umfeld deutlich höherer Zinsen (5%).

Im Bericht konnten sich zudem sowohl der Schweizer Mieterverband als auch der Hauseigentümerverband zum Thema ‘Abschaffung Eigenmietwert’ äussern.

Wir haben dem Beanstander auf sein Ersuchen hin am 28.9.2018 die vollständige Modellrechnung in Form von Excel-Tabellen[2] von Wüest Partner AG zur Verfügung gestellt. Auf der Seite «Übersichtsszenarien» finden sich alle geschätzten Grössenordnungen: u.a. auch die 1.3 Mrd. Franken, die im Bericht genannt werden. Der Beanstander schreibt in seiner Mail an Sie von 2.7 Mrd. Franken. Diese Zahl wird im Beitrag nicht genannt.

Wir sind der Meinung, weder das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt, noch die Zuschauerinnen und Zuschauer ‘in die Irre’ geführt zu haben. Wir sehen deshalb keinen Anlass der Forderung des Beanstanders nachzukommen und eine ‘Klarstellung’ zu bringen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Es gibt in der Schweiz 1,5 Millionen Immobilienbesitzer, die in der eigenen Liegenschaft wohnen. Sie zahlen heute – weltweit einmalig – Steuern für den Eigenmietwert. Die Diskussion, den Eigenmietwert abzuschaffen, ist alt. In diesem Spätsommer hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates einen Systemwechsel vorgeschlagen. Soweit die Fakten.

Die Sendung «ECO» konnte nun mit einer Modellrechnung der Firma Wüest Partner aufwarten, die Patrick Schnorf, Partner dieser Firma, präsentierte. Eine solche Modellrechnung ist zu begrüßen, denn sie dient dazu, die politische Debatte zu versachlichen. Was hat die Modellrechnung im Wesentlichen ergeben?

Steuerersparnisse bzw. -mehrbelastungen für Hauseigentümer gemäss Modellrechnung

Annahmen

Paar mit 2 Kindern

Paar ohne Kinder

Paar über 65

Durchschnitt

bei aktuellem, tiefem Hypothekarzins

+ 600 Fr.

+ 900 Fr.

+ 1400 Fr.

+ 900 Fr.

Bei weiterem Abzug von Schuldzinsen

+ 1000 Fr.

+ 1800 Fr.

+ 1700 Fr.

+ 1500 Fr.

Bei Hypothekarzinsen über 4 %

1200 Fr.

500 Fr.

+ 300 Fr.

500 Fr.

Ich nehme an, dass Sie selber Hausbesitzer sind und dass Sie schockiert waren über die Gesamtsumme von 1,3 Milliarden Steuerersparnis für die Hauseigentümer in der Schweiz insgesamt. Sie verlangten nun, dass «ECO» die Sache differenzierter darstellt und die Vorteile für die Hauseigentümer relativiert. Aber erstens handelt es sich um eine Modellrechnung, die zeigen soll, welches die Konsequenzen des Systemwechsels sind. Sie sagt nichts aus über die wirklichen Ersparnisse oder Mehrbelastungen des Hausbesitzers A in der Konstellation B oder der Hausbesitzerin C in der Konstellation D. Zweitens ist die Gesamtsumme der allfälligen Steuerersparnisse nur für den Staat relevant, der sich Rechenschaft darüber ablegen muss, ob er sich diesen Steuerausfall leisten kann oder wie er ihn kompensieren könnte. Drittens ist die Sendung «ECO» weder die Urheberin des Beschlusses, einen Systemwechsel anzustreben, noch die Urheberin der Modellrechnung, sondern nur die Botschafterin. Und «ECO» hat die Botschaft transparent, logisch und verständlich übermittelt, so dass sich das Publikum frei eine eigene Meinung bilden konnte. Ich kann keinerlei Verstoß gegen das Sachgerechtigkeitsgebot erkennen. Ich kann daher ihre Beanstandung nicht unterstützen. Und ich sehe auch keinen Anlass für eine Klarstellung in der Sendung «ECO».

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

[1] https://www.srf.ch/sendungen/eco/abschaffung-eigenmietwert-krise-messe-schweiz-swiss-banking

[2] Vgl. Beilage Modellrechnung

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