Verwendung der Gebührengelder

Rund 1,37 Milliarden Franken werden jährlich in Form von Gebührengeldern für die Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen verwendet. Abgaben gehen an die SRG SSR und an konzessionierte private Veranstalter wie Lokalradios und Privatfernsehen. Damit wird der Service public in allen Landesteilen sichergestellt, wovon das ganze Land und alle Einwohner*innen profitieren.

Mit Inkrafttreten des teilrevidierten Bundesgesetztes über Radio und Fernsehen (RTVG) entschied der Bundesrat 2016 den lokalen Radio- und Fernsehstationen mehr finanzielle Mittel zu gewähren. Der entsprechende Anteil wurde von 4 auf 5 Prozent, beziehungsweise um 13,5 Millionen, erhöht. Den privaten Veranstaltern kamen seit Juli 2016 folglich 67,5 Millionen zu.

Eine weitere Erhöhung sah der Bundesrat 2017 vor. Per 2019 stieg der Abgabeanteil für private Veranstalter weiter von 5 auf 6 Prozent, wodurch nun insgesamt 81 Millionen Franken ausgeschüttet werden.

Neben privaten Radio- und Fernsehveranstalter gehen zwei gebührenfinanzierte Millionen an die Schweizerische Depeschenagentur SDA. Ausserdem werden 8.5 Millionen für die Technologieförderung eingesetzt. Eine Übersicht der Verteilung der Gebührengelder bietet die unten aufgeführte Tabelle.

Verwaltet werden die Abgabenanteile vom Bund. Es handelt sich dabei um definierte Maximalbeträge. Wenn nicht alle Beträge vollumfänglich ausbezahlt werden können, bleibt das Geld auf dem entsprechenden Konto.

Vorgesehene Verteilung ab 2019

Verwendungszweck Betrag in Mio. Franken
2019 2020 2021 2022
SRG 1 200 1 200* 1 200* 1 200*
Private Radioveranstalter mit Abgabenanteil 30.8 30.8* 30.8* 30.8*
Private Fernsehveranstalter mit Abgabenanteil 50.2 50.2* 50.2* 50.2*
Schweizerische Depeschenagentur 2 2 2 2
Technologieförderung / Beiträge an Veranstalter 8.5 8 4 1
Technologieförderung / Informationsmassnahmen 1.5 1.5 1.5 1.5
Untertitelung Regionalfernseh-Nachrichten 2.5 2.5 2.5 2.5
Erhaltung von Programmen / Archivierung 1 1 1 1
Nutzungsforschung (Mediapulse) 2.8 2.8 2.8 2.8
Serafe AG (Erhebung Haushaltabgabe) 20.2 20.3 20.5 20.7
ESTV (Erhebung Unternehmensabgabe) 5.1 5.1 5.1 5.1
BAKOM (Aufsichtstätigkeit) 4 4 4 4
Abschluss Empfangsgebühr (Billag AG) 5 - - -
Reserve für Teuerungszuschlag - 7.7 18.0 31.0
Reserve für Planungsabweichungen 34.2 34.2 34.4 34.7

(* plus indexierter Teuerungszuschlag ab 2020)

Text: BAKOM/eg (Tabelle: BAKOM)

Bild: BAKOM

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