Beschwerde gegen SRF-Publikationen zum Waffenrecht abgewiesen
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Online-Artikel von SRF News und einen Beitrag der «Tagesschau» zum Waffenrechts-Referendum abgewiesen.
Gegenstand einer Popularbeschwerde bildeten eine Online-Publikation von SRF News und ein kurzer Beitrag der Nachrichtensendung «Tagesschau» von Fernsehen SRF vom 17. Januar 2019. Darin wurden die gleichentags erfolgte Einreichung von Unterschriften für ein Referendum zur Übernahme des EU-Waffenrechts thematisiert.
Ein Fehler im Nebenpunkt
Der Beschwerdeführer rügte, die Publikationen enthielten unzutreffende Informationen und vermittelten einen falschen Eindruck zum geplanten Waffenrecht. Es werde der Eindruck vermittelt, dass mit dem neuen Waffenrecht, welches ein Verbot von halbautomatischen Waffen vorsehe, Anschläge wie in Paris im November 2015 verhindert werden könnten.
Bei ihrer Prüfung kam die UBI zum Schluss, dass dieser Satz über die bei den Anschlägen verwendeten Waffen nicht den Tatsachen entsprach. Dabei handelte es sich im Lichte des Sachgerechtigkeitsgebots aber um einen Fehler im Nebenpunkt. Da die Fakten zum eigentlichen Thema, des Referendums zum Waffenrecht, in beiden Publikationen korrekt vermittelt wurden, wies die UBI die dagegen erhobenen Beschwerden einstimmig ab.
Der Umstand, dass die Redaktion von SRF News die bemängelte Textstelle im Laufe des Verfahrens korrigiert hat, spielte für die Beurteilung keine Rolle.
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