«Echo der Zeit»-Beitrag «Das Problem mit der 2. Säule» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 5. Februar 2020 beanstandeten Sie die Sendung «Echo der Zeit» vom gleichen Tag und dort den Beitrag «Das Problem mit der 2. Säule».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots: Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Der Beitrag war schlecht recherchiert und hat so ziemlich das Gegenteil der Fakten dargelegt. Hauptmessage war die niedrigen Einkommen zahlen für die Rentner. Realität ist aber, dass gerade Versicherten mit niedrigen Einkommen durch die heutigen politischen Vorgaben (Zins, Umwandlungssatz) geschützt werden. Die Kosten der ‘Alt’-Rentner werden hauptsächlich durch die Versicherten mit überobligatorischen Einkommen getragen, die eine niedrige Verzinsung (evtl. unter dem Mindestzins) und einen tiefen Umwandlungssatz (bis unter 4.5%) erhalten. Ich denke auch, dass Herr Hüsler mit der Kombination von Kommentaren und Ausschnitten seines Interviews nicht zufrieden sein wird.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für das «Echo der Zeit» antwortete dessen Redaktionsleiter, Herr Beat Soltermann:

«Besten Dank für die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zur Beanstandung von Herrn X. Herr X kritisiert einen Beitrag, der im ‘Echo der Zeit’ vom 5. Februar 2020 ausgestrahlt wurde und ein Finanzierungsproblem der Pensionskassen thematisierte. Es liege ein Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot vor, weil der Beitrag ‘schlecht recherchiert’ und faktenwidrig gewesen sei, schreibt er.

Bundeshausredaktor Oliver Washington zeigte im beanstandeten Beitrag auf, wie und warum heute die arbeitstätige Bevölkerung einen Teil der heute an die Pensionierten ausbezahlten Renten der zweiten Säule nachfinanziert – und dass dabei Angestellte mit keinem oder geringem überobligatorischen Lohnanteil schlechter fahren als die übrigen.

Im Beitrag werden zuerst die Gründe für die Umverteilung geschildert. In die zweite Säule bezahlen die Angestellten im Verlaufe ihres aktiven Berufslebens (zusammen mit dem Arbeitgeber) Geld ein. Ab Zeitpunkt der Pensionierung wird dieses Geld und die damit erwirtschafteten Zinsen nach einem vorgeschriebenen Satz (Umwandlungssatz) als Rente wieder ausbezahlt. Dieses System funktionierte während Jahren gut. Doch dann kam die Finanzkrise und ein anspruchsvolleres Kapitalmarktumfeld. Die Pensionskassen verdienen nicht mehr genügend, um die Renten, die im Moment ausbezahlt werden, vollständig zu finanzieren. Es gibt eine Finanzierungslücke, wie Manfred Hüsler, Direktor der Oberaufsicht über die Pensionskassen, im Beitrag bestätigt.

Hier setzt der Beitrag an. Die Pensionskassen müssen diese Lücke füllen. Oder um es in den Worten von Hüsler zu sagen: <Jemand muss das ja bezahlen>. Am Mindest-Umwandlungssatz können die Pensionskassen (im obligatorischen Bereich) von sich aus nicht schrauben, der ist fixiert und garantiert. Mehr Erträge erwirtschaften in einem Niedrigzins-Umfeld ist offenbar auch schwierig. Daher müssen die Erwerbstätigen einspringen – und eine Nachfinanzierung der aktuellen Renten leisten. Dies erfolgt durch eine Umverteilung. Ohne politische Massnahmen oder bessere Aussichten auf den Finanz- und Kapitalmärkten wird dieses Loch in der Tendenz noch grösser, wenn die nun Erwerbstätigen einmal das Rentenalter erreichen. Das System funktioniert aktuell also ‘auf Pump’.

Der Autor schildert im letzten Teil seines Beitrags, warum von der soeben geschilderten Problematik Leute mit einem tieferen Lohn besonders betroffen sind. Im Beitrag heisst es wörtlich:

<Warum müssen diejenigen, die in Branchen arbeiten, in welchen sie eh schon wenig verdienen, auch noch stärker für die Pensionierten bezahlen? Hier kommt nun der Mindest-Umwandlungssatz ins Spiel. Dieser gilt nämlich nur für den Teil des Lohnes bis 85’000 Franken. Eine Pensionskasse muss nur diesen Teil des Alters-Guthabens mit aktuell jährlich 6,8 Prozent in eine Rente umwandeln. Wenn nun also eine Pensionskasse viele Bauarbeiter versichert hat oder Service-Angestellte, die weniger verdienen, hat diese Kasse ein Problem. Sie muss nämlich das gesamte von ihr verwaltete Alters-Guthaben mit diesem Mindesthöhe-Umwandlungssatz in Renten umwandeln. Weil sie aber nicht genügend Geld verdient, muss sie Geld von den Erwerbstätigen nehmen. Pensionskassen hingegen mit vielen Bankmitarbeitern etwa haben es bedeutend einfacher. Diese machen eine globale Rechnung über das gesamte Alters-Guthaben, womit sie den Umwandlungssatz bereits heute senken können – und womit es einfacher ist, die Renten auszuzahlen, ohne die Erwerbstätigen anzuzapfen. Bei der aktuellen Diskussion über die Rentenreform und die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes geht es primär um Pensionskassen in Niedriglohn-Branchen und um den Bauarbeiter und die Service-Angestellte.>

Herr X argumentiert, dass die Kosten der ‘Alt-Rentner hauptsächlich durch die Versicherten mit überobligatorischem Einkommen getragen werden, die eine niedrige Verzinsung und (für diesen Teil) einen tieferen Umwandlungssatz erhalten. Das stimmt – aber nur für jene Pensionskassen, die über Versicherte verfügen, die auch in den überobligatorischen Bereich einzahlen. Anders sieht es für jene Kassen aus, deren Versicherte primär im obligatorischen Lohnbereich zu finden sind. Wie dargelegt wurde, gibt es in Niedriglohnbranchen verhältnismässig wenig Löhne, die höher als 85'000 Franken sind. Deshalb funktioniert das von Herrn X skizzierte Vorgehen für die Pensionskassen mit Mitgliedern, die wenig verdienen, nicht. Die Finanzierungslücke ist für jene Kassen daher ein echtes Problem.

Herr X schreibt weiter, <dass gerade Versicherte mit niedrigem Einkommen durch die heutigen politischen Vorgaben (Zins, Umwandlungssatz) geschützt werden>. Das stimmt, im Moment gibt es diesen Schutz. Doch was ist, wenn die aktuelle Nachfinanzierung nicht mehr durch Umlagerung möglich ist? Die Finanzierungslücke von derzeit 60-90 Milliarden Franken wird grösser, sofern sich die Lage auf den Kapitalmärkten nicht ändert. Gerade deshalb ist das Thema derzeit auf der politischen Agenda in Bundesbern.

Der Beitrag insgesamt war klar und verständlich. Die Fakten waren gut recherchiert und richtig. Wir sind deshalb überzeugt, mit dem ‘Echo’-Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt zu haben, im Gegenteil sogar einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte geleistet zu haben. Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzulehnen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Nachdem ich ihre Beanstandung und die Stellungnahme der Redaktion gelesen sowie den Beitrag gehört hatte, war für mich nicht eindeutig klar, wer Recht hat: Sie, die Sie sagen, für die Rentner würden vor allem die Versicherten im Bereich der überobligatorischen Einkommen aufkommen, oder der Autor des Beitrags, Oliver Washington, der sagt, vor allem die Wenigverdienenden müssten für die Rentner bluten. Ich habe einen Blick in die Erläuterung des Bundesrates zur Vernehmlassungsvorlage geworfen, fand dort aber auch keine eindeutige Antwort.[2] So wandte ich mich hilfesuchend an die Fachfrau im Bundesamt für Sozialversicherungen, Vizedirektorin Colette Nova. Sie nahm Einsicht in Ihre Beanstandung und in die Antwort der Redaktion und hörte sich ihrerseits die Sendung an. Darauf schrieb sie mir:

«Die Aussagen im Beitrag stimmten. Es ist schwierig, die komplexe Situation so darzustellen, dass auch Laien sie einfach nachvollziehen können - erst recht dann nicht, wenn man nur das gesprochene Wort (keine grafische Darstellung) und wenig Zeit dafür zur Verfügung hat. Vielleicht hätte man das Problem noch plastischer darstellen können, insb. hätten Grafiken helfen können (was aber beim Radio nicht geht). Aber das ändert nichts daran, dass die Aussagen von O. Washington richtig waren – sachgerecht, faktenkonform und richtig recherchiert.

Hier die Erklärung, wieso Herr X nicht recht hat:

  1. Herr X scheint davon auszugehen, dass es – entweder irgendwie ‘organisiert’ oder aber per Magie - einen Ausgleich gibt, bei dem im Endeffekt die besserverdienenden Versicherten [3] für die Rentner aufkommen würden. Es gibt jedoch gar keinen kassenübergreifenden Ausgleich. Jede Pensionskasse muss selbst und alleine irgendwie mit dem Problem klarkommen. Es gibt auch keinen sozialen Ausgleich innerhalb der Pensionskassen. Einen Ausgleich zwischen hohen und tiefen Einkommen gibt es nur in der AHV/IV.
  2. Im Bereich der obligatorischen Versicherung (auch genannt: BVG-Minimum, gesetzliche Mindestversicherung) sind Renten, die mit dem (gesetzlichen) Mindestumwandlungssatz von 6.8 % festgelegt werden, um ca. 25 % zu hoch (adäquat wäre nämlich ein Satz von ca. 5 %). Für jede laufende Rente fehlen also ca. 25 % der Finanzierung. Da Pensionskassen auf keine externen Finanzierungsquellen (wie etwa Steuermitteln) zurückgreifen können, bleiben ihnen nur die Versicherten und – in einem kleineren Ausmass – die Arbeitgeber für die Finanzierung dieser «Pensionierungsverluste». Praktisch läuft das hauptsächlich so ab, dass die Pensionskassen die Altersguthaben der Versicherten weniger gut verzinsen, als es objektiv möglich wäre, und die Zinsdifferenz für die Finanzierung ihrer laufenden Renten verwenden. In einem kleineren Ausmass erheben sie von den Versicherten Risikobeiträge [4] (auch Risikoprämien genannt), die ebenfalls höher als nötig sind. Hier bezahlen die betroffenen Arbeitgeber mit, weil sie mind. 50 % der Beiträge bezahlen müssen. Im Extremfall, wenn eine Pensionskasse in eine Unterdeckung abrutscht, muss sie auch noch Sanierungsmassnahmen ergreifen, die wiederum nur die Versicherten und die Arbeitgeber belasten (weil die Rentner nicht mitzahlen müssen). Wie hoch die Pensionierungsverluste in einer konkreten PK ausfallen und wie stark sie ihre Versicherten dadurch belasten muss, hängt konkret vom Verhältnis zwischen Versicherten und Rentnern im Bestand dieser Pensionskasse ab. Je grösser der Rentneranteil, desto schlimmer.
    Für die betroffenen Versicherten bedeutet diese Querfinanzierung, dass:
    1. ihr Altersguthaben wegen zu tiefer Verzinsung (Zinseszins!) weniger steigt und somit weniger hoch ist, als es normalerweise wäre (also wenn ihnen die ganze Rendite, die mit diesem Kapital erzielt worden ist, gutgeschrieben worden wäre). Selbst wenn man dieses Altersguthaben dann mit (zu hohen) 6.8 % verrentet, haben sie trotzdem noch eine dauerhaft zu tiefe Rente. Beispiel: statt 100'000 CHF sind wegen dem beschriebenen Mechanismus z.B. mit Alter 65 nur 90'000 CHF vorhanden. Man rechne...
    2. sie (solange sie erwerbstätig sind) einen zu tiefen Nettolohn haben, weil sie zu hohe Risikoprämien bezahlen müssen, die ihnen vom Bruttolohn abgezogen werden.
  3. Pensionskassen, die viel überobligatorisches Kapital haben resp. deutlich bessere Leistungen versichern als gemäss BVG-Minimum, können hingegen ihren kassenspezifischen Umwandlungssatz senken (sog. umhüllende Kassen oder umhüllende Vorsorgepläne).[5] Im Idealfall so, dass bei den neuen Renten gar keine Pensionierungsverluste mehr anfallen. Je früher sie mit dieser Absenkung begonnen haben, desto weniger laufende Renten haben sie noch, bei denen ein Pensionierungsverlust anfällt, und desto tiefer der Querfinanzierungsbedarf. Und desto weniger müssen diese Pensionskassen ihre Versicherten mit Querfinanzierung ihrer Rentner belasten. Durch den tieferen kassenspezifischen Umwandlungssatz sind die neuen Renten zwar auch in diesen Pensionskassen tiefer als z.B. diejenigen, die innerhalb der gleichen Pensionskassen vor 15 Jahren festgelegt worden sind. Aber die Querfinanzierung von den Versicherten zu den Rentnern ist stark reduziert worden und verschwindet mit der Zeit (wenn die hochbetagten Rentner sterben). In diesen umhüllenden Pensionskassen finden sich Versicherte, deren Arbeitgeber bereit sind, bessere Vorsorgeleistungen anzubieten und mitzufinanzieren als nach dem BVG-Minimum. In der Praxis sind es Arbeitgeber und Firmen aus Branchen, die höhere Löhne bezahlen. Die gute Pensionskasse (genauer: die vom Arbeitgeber mitfinanzierten besseren Vorsorgeleistungen – denn auch die Versicherten zahlen höhere Beiträge, als gemäss BVG-Minimum) ist dann eine Lohnnebenleistung, die zum höheren Lohn dazu kommt. Typisches Beispiel, um das zu illustrieren: Banken, Versicherungen, öffentliche Hand, aber auch viele Betriebe mit durchschnittlichen Löhnen.
  4. Demgegenüber finden sich in den Pensionskassen, die nur das BVG-Minimum durchführen oder die nur wenig umhüllend sind, typischerweise Arbeitgeber, die nicht mehr als die gesetzliche Mindestbeiträge für die Versicherung nach BVG-Minimum bezahlen wollen oder können und die genau deshalb diese Pensionskassen gewählt haben. Extrembeispiel: Gastronomie, Hotellerie, Coiffeurbetriebe, Bäcker, Detailhandel. Also Niedriglohnbranchen oder solche mit unterdurchschnittlichen Löhnen.
  5. Fazit: Die Querfinanzierung von Rentnern durch die Versicherten belastet tatsächlich hauptsächlich die Versicherten, die ohnehin schon geringere Löhne und geringere Pensionskassenleistungen haben.»

Dieses Kurzgutachten, für das ich Frau Nova auch an dieser Stelle herzlich danke, ist so klar, dass sich ein eindeutiges Fazit ergibt: Herr Washington hat keine Fakten verdreht, der Beitrag war sachgerecht. Ihre Beanstandung kann ich nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum

[1] https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/corona-virus-drohende-lieferengpaesse-bei-medikamenten

[2] https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/59553.pdf

[3] In der beruflichen Vorsorge versteht man unter diesen Begriff (nur) die noch erwerbstätigen Personen, die Beiträge einbezahlen – dies im Unterschied zur 1. Säule, wo man darunter sowohl die noch erwerbstätigen Personen als auch die Rentenbezüger versteht.

[4] Es gibt einen präzisen rechtlichen Grund, weshalb die Pensionskassen dies via Risikobeiträge machen (müssen) – es ist nicht so, dass sie das irgendwie verstecken würden.

[5] Die von ihnen ausbezahlten Renten müssen im Endresultat einfach mindestens gleich hoch sein, als wenn sie nach den Regeln der obligatorischen Versicherung berechnet worden wären. Sie belegen das mit einer Vergleichsrechnung (auch Schattenrechnung genannt).

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