Sachgerechte «Rundschau» über skeptische Ärzte
Gegen den «Rundschau»-Bericht «Ärzte im Visier: Behörden gegen Corona-Skeptiker» sind insgesamt 18 Beanstandungen eingegangen. Es sei einseitig berichtet worden. Die Ombudsstelle vermittelt.
Die Beanstandungen, die gegen die «Rundschau» vom 10. Februar 2021 eingegangen waren, ähnelten sich sehr stark. Es wurden mehrheitlich die gleichen Kritikpunkte vorgebracht und auch im Wortlaut waren sich die Schreiben sehr ähnlich. Die Ombudsstelle hat sich deshalb entschlossen, die Beanstandungen zu sammeln und in einem einzelnen Bericht darauf einzugehen.
Die allgemeinen Hauptkritikpunkte sind die folgenden:
- Die «Rundschau» setze in dem Beitrag voraus, dass es gesicherte Erkenntnisse zur Frage des Maskentragens, zum PCR-Test und zur Gefährlichkeit von Covid-19 gebe und die gezeigten Ärzte somit von anerkannten Fachmeinungen abweichen. Das treffe aber nicht zu.
- Die im Beitrag gezeigten Ärzte hätten zu wenig Gelegenheit erhalten, ihre Standpunkte darzulegen.
- Die «Rundschau» bezeichne die im Beitrag gezeigten Ärzte als «Corona-Skeptiker». Dies treffe so nicht zu.
- Die «Rundschau» werte die geschichtlichen Vergleiche von Dr. Andreas Heisler und Dr. Schregel in unangebrachter Art und Weise.
- Die «Rundschau» benutze ein abfälliges Vokabular gegenüber den im Beitrag gezeigten Ärzten.
- Die «Rundschau» bezeichne die im Beitrag gezeigten Ärzte als «Lügenärzte», ohne diesen Vorwurf zu belegen.
Berufsethische Pflichten
Der Redaktion sei bewusst gewesen, dass der Beitrag kontroverse Reaktionen auslösen würde. Ärzte und Ärztinnen tragen gerade in Pandemiezeiten eine hohe Verantwortung. Ihre Äusserungen finden grosse Beachtung und sie sind an gesetzliche und berufsethische Pflichten gebunden. Wenn also Ärzt:innen die Gefahren des Corona-Virus und der Covid-19-Erkrankung relativieren und herunterspielen, ist das relevant und es musste aus Sicht der Redaktion darüber berichtet werden. Die gezeigten Ärzte suchten und suchen ausserdem bewusst die Öffentlichkeit, was die Wichtigkeit des Beitrags zusätzlich unterstreicht.
Masken nützen
Inhaltlich widerspricht die Redaktion in ihrer Stellungnahme fünf von sechs Kritikpunkten deutlich. So belegt sie mit verschiedenen wissenschaftlich fundierten Studien, dass es durchaus dem aktuellen Wissensstand entspricht, dass Masken nützen, die PCR-Tests sinnvoll sind und dass es keinerlei Zweifel darüber gibt, dass Covid-19 ein gefährlicher Krankheitserreger ist.
Mehrdeutiger Begriff
Weiter zeigt die Redaktion, dass die porträtierten Ärzte sehr wohl Zeit hatten, ihren Standpunkt darzulegen. Dass diese Personen im Beitrag als «Corona-Skeptiker» bezeichnet werden, ist nach Meinung der Redaktion ebenfalls legitim. Der Begriff bezeichnet einerseits Leute, die nicht an das Virus an sich glauben, aber auch solche, die in erster Linie an den Massnahmen zweifeln.
Unhaltbare Vergleiche
Im Beitrag verglichen Dr. Andreas Heisler und Dr. Schregel die Zustände in Deutschland und der Schweiz mit dem Dritten Reich sowie der DDR. Beide Vergleiche sind historisch unhaltbar, da sie die Verbrechen der Nationalsozialisten ebenso verharmlosen wie die untragbaren Zustände in der DDR. Es sei keineswegs zutreffend, dass die Meinungsfreiheit in der Schweiz gefährdet sei – den Beweis lieferten die porträtierten Ärzte mit ihren Meinungsäusserungen gleich selbst. Die Redaktion bezeichnete diese Vergleiche als «historisch unhaltbar». Auch insgesamt stellt sich die Redaktion auf den Standpunkt, dass das im Beitrag verwendete Vokabular zur Bezeichnung der Porträtierten nicht abfällig, sondern pointiert gewesen sei.
Einzig hinsichtlich des Begriffs «Lügenärzte» hält die Redaktion die Kritik für gerechtfertigt. Dieser Begriff kam im Fernsehbeitrag nicht vor. Er wurde zwar in der Betitelung des Online-Beitrags verwendet, allerdings wurde er bereits geändert. Die Titelgebung auf der Play-Webseite war nicht durch journalistische Mitarbeitende erfolgt, sondern durch die Produktions-Assistent:innen. Im konkreten Fall war der Titel auch aus Sicht der Redaktion unglücklich und unzutreffend, zumal dieser Vorwurf im beanstandeten Beitrag auch gar nicht erhoben worden sei.
Geltende Bestimmungen als Ausgangspunkt
Die Ombudsstelle hat sich ebenfalls ausführlich mit dem beanstandeten Beitrag befasst. Relevant ist ihrer Meinung nach, ob ein Beitrag hält, was er verspricht. Online wurde die Ausgabe der «Rundschau» mit dem Satz «Behörden gegen Corona-Skeptiker» angekündigt. Damit werde angedeutet, dass es um den Widerstand von Skeptikern gegen behördliche «Corona»-Bestimmungen gehe. Ausgangspunkt seien also die geltenden Bestimmungen des Bundes. Die Frage, ob diese richtig oder falsch sind, dürfe und solle diskutiert werden, sei aber nicht Gegenstand des kritisierten Berichtes.
In Bezug auf die einzelnen Vorwürfe folgt die Ombudsstelle den Argumentationen der Redaktion. Der beanstandete Beitrag der «Rundschau» sei ohne Zweifel überaus kritisch. Dies entspreche einerseits dem Sendeformat und sei anderseits angesichts der berufsethischen Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten durchaus gerechtfertigt, weshalb die Ombudspersonen zum Schluss kommen, keinen Verstoss gegen Art.4 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG feststellen zu können.
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