Komitee gegen Mediengesetz – mit wenig Vision

Das Gesetz zur Förderung der Medien bestimmt weiterhin die medienpolitische Debatte. Ein Komitee hat dagegen das Referendum ergriffen. Mit gewagten Behauptungen. Eine kommentierende Einordnung von Philipp Cueni .

«Nein zu Staatsmedien» – ein Flyer mit dieser Schlagzeile fällt diese Tage oft aus den Gratiszeitungen von Regionen und Quartieren.

Staatsmedien – wer will das schon? Droht tatsächlich, dass der Staat die bisher unabhängigen Medien bevormundet oder gar lenkt? Das ist die Frage. Unter dem Schlagwort «Staatsmedien» wird aktuell das Referendum gegen das Mediengesetz gesammelt. Damit wird eine Grundsatzdebatte in der Medienpolitik eingeläutet. Kommt das Referendum zustande, wird nächstes Jahr über das vorgeschlagene Gesetz zur Medienförderung abgestimmt.

Dieses Mediengesetz, verabschiedet von National- und Ständerat, vorgeschlagen vom Bundesrat, will Vielfalt, Qualität und regionale Breite des privaten Medienangebots sichern. Das sei nötig, weil der reine Markt das nicht mehr garantiere und diese Qualitäten abnähmen. Deshalb ermöglicht das Mediengesetz finanzielle Zuschüsse an einzelne Medienkategorien – aber nicht an Medien, welche bereits Gebühren erhalten.

Die Förderung von journalistischen Medien kann über drei Schienen laufen:

  • Subventionen an die Zustellung der Zeitungen. Das gab es schon bisher via Postgesetz, wird aber von 30 auf 120 Millionen (ohne Mitgliedschafts-, also Vereinspresse) erhöht.
  • Strukturelle Massnahmen zugunsten elektronischer Medien (dazu gehören auch Online-Medien) von neu maximal 28 Millionen. Finanziert wird das über die bestehenden Gebühreneinnahmen für Radio/TV. Konkret sollen unterstützt werden die Aus- und Weiterbildung im Bereich Journalismus, Leistungen der Nachrichtenagentur im Bereich der Sprachdienste (die drei grossen Landessprachen gleichwertig), der Presserat sowie Technologieentwicklung.
  • Die Förderung von Online-Medien – auch das ist neu – mit 30 Millionen pro Jahr.

Nicht möglich im Mediengesetz sind direkte Förderungen von publizistischen Leistungen oder Redaktionen. Die Bundesverfassung garantiert schon bisher, dass der Staat nicht in die Unabhängigkeit der Medien eingreifen darf. Deshalb erfolgt die Förderung indirekt über die Strukturen und nicht direkt für redaktionelle Leistungen der Medien.

Der Hauptargument des Referendumskomitees lautet: Staatssubventionen würden das Ende von unabhängigen Medien bedeuten. Dazu gibt es mehrere Gegenargumente. Ausgerechnet die Medien jener Länder mit einer starken staatlichen Unterstützung, das sind vor allem die skandinavischen Länder, belegen im internationalen Ranking der Pressefreiheit die ersten Plätze. In der Schweiz erhalten schon bisher die SRG und die privaten Radio- und Fernsehsender öffentliche Gebührengelder. Und die Praxis zeigt, dass diese alles andere als unkritisch gegenüber staatlichen Instanzen berichten.

Auf dem Referendumsbogen wird zum Thema «Staatsabhängigkeit» die Behauptung aufgeführt «Wess Brot ich ess, des Lied ich sing». Das würde heissen, dass sich alle Redaktionen inhaltlich jeweils nach ihren Besitzern ausrichten. Diese Argumentation ist nicht frei von Widersprüchen: So hatte Markus Somm, Mitglied des Referendumskomitees, ehemals Chefredaktor von Weltwoche, BaZ und jetzt Nebelspalter, immer vehement in Abrede gestellt, von seinen Brotgebern abhängig zu sein - obwohl zum Beispiel Personen wie Christoph Blocher seine Publikation mitfinanzierten.

Von Seiten des Referendumskomitees werden gegen das Mediengesetz noch weitere Argumente angeführt: Es sei falsch, die Gratismedien von den Fördermassnahmen auszuschliessen. Deshalb tragen sehr viele Gratisblätter das Referendum mit – auch sie möchten Fördergelder erhalten. Auch hier eine Frage nach dem Widerspruch: Würden die Gratiszeitungen gefördert, würde für sie dann die Behauptung der Staatsabhängigkeit entfallen?

Schliesslich wird von den Gegnern kritisiert, dass ein Teil der Förderung auch grossen Medienkonzernen und damit reichen Verlegern zugutekomme. Faktisch stimmt das und wurde auch von linker Seite kritisiert. Auch innerhalb des Verlegerverbandes gab es Auseinandersetzungen, wie stark die Medienförderung vor allem die kleinen regional ausgerichteten Verlage oder auch die Grossen berücksichtigen soll. Von Seiten der Grossverlage wurde argumentiert, dass bei den journalistisch ausgerichteten Produkten das Geschäftsmodell eingebrochen sei – Gewinne würden über andere Geschäftsfelder erzielt. Die Politik entschied sich für einen Kompromiss und eine Förderung der Branche in der Breite.

Die grundsätzliche Frage lautet, wie denn Vielfalt, Qualität und regionale Breite im Journalismus, in der schweizerischen Medienlandschaft garantiert werden kann. Dazu präsentiert das Referendumskomitee keine alternativen Ideen. Ebenso wenig, wie denn der wichtige, aber teure Journalismus finanziert werden soll, wie der anhaltende Abbau im publizistischen Angebot aufgehalten werden kann. Ein Nein zur Medienförderung trifft vor allem lokale und regionale Medien, neue eigenständige Onlinemedien, die Aus- und Weiterbildung im Journalismus, den Presserat usw.

Wer trägt das Referendum: Es sind vor allem Personen aus dem rechtsbürgerlichen Lager bis hin zu politischen Rechtsauslegern und Exponenten der sogenannten «Freunde der Verfassung», welche sich vor allem im Kampf gegen die Corona-Schutzmassnahmen profilieren.

Die Debatte, wie journalistische Leistungen von hoher Qualität garantiert werden können, geht weiter.

Philipp Cueni ist Medienjournalist und Gründer des Medienmagazins EDITO. Als freier Journalist schreibt er jeweils im Magazin LINK zu einem aktuellen Thema aus der Medienpolitik.

Text: Philipp Cueni

Bild: colourbox.de (Symbolbild)

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