Das sagt SRF zur Anonymisierung des «10vor10»-Beitrages zu den Pandora Papers
SRF hat einen «10vor10»-Beitrag vom 4. Oktober 2021 zu den sogenannten Pandora Papers nach der TV-Ausstrahlung vorübergehend von der Website entfernt. Aus publizistischen und persönlichkeitsrechtlichen Gründen wurde eine Anonymisierung vorgenommen.
Am Montag, 4. Oktober 2021, hat «10vor10» einen Beitrag zu den sogenannten Pandora Papers am Fernsehen ausgestrahlt. Dafür wurde auch ein vom NDR geführtes Interview mit einer Offshore-Managerin verwendet, das vom Sender ohne Anonymisierung zur Verwendung freigegeben wurde. Im Nachgang zur TV-Ausstrahlung hat sich der NDR bei SRF gemeldet und auf eine mögliche Problematik betreffend Erkennbarkeit der Person hingewiesen, da sich diese Offshore-Managerin nun eine Anonymisierung wünsche. Es gab aber zu keiner Zeit eine juristische Intervention bei SRF.
SRF hat sich nach dem Hinweis des NDR dazu entschieden, in Abwägung der eigenen Publizistischen Leitlinien, eine nachträgliche Anonymisierung zu prüfen. Schliesslich wurde der publizistische Entscheid gefällt, den Beitrag vorübergehend online zu entfernen und dann anonymisiert wieder bereitzustellen. Diese Bearbeitung ist aufwändig und brauchte eine gewisse Zeit. Der Beitrag steht nun wieder zur Verfügung.
Zur Abwägung: Die betroffene Person hat dem NDR ein Interview gegeben, das SRF verwendet hat, als frappierendes Beispiel für die legale Praxis von Treuhandgeschäften über Briefkastenfirmen. Das Interview ist in diesem Zusammenhang nicht das Problem, sondern die Namensnennung der völlig unbekannten Betroffenen, obwohl ihr juristisch möglicherweise kein Vergehen angelastet werden kann.
Das Internet vergisst nicht, eine Person kann durch eine Namensnennung in einem unrühmlichen Zusammenhang auffindbar bleiben. Es ist zwar die Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten aufzudecken, aber als Medienhaus trägt SRF auch Verantwortung für den Schutz der Privatsphäre von Protagonistinnen und Protagonisten.
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