Angemessene SRF-Berichterstattung über die «Berset-Affäre»

Die «Berset-Affäre» beschäftigt auch die Ombudsstelle. 7 Beanstander und Beanstanderinnen monieren, SRF habe nicht oder in ungenügendem Ausmass darüber berichtet. Die Vorwürfe sind unbegründet. Die Ombudsstelle weist darauf hin, dass die Berichterstattung über private Affären von Bundesräten dann zur Informationspflicht gehört, wenn damit Amtsverletzungen verbunden sind.

Einige der Beanstandenden werfen SRF vor, es habe bewusst nicht über die «Berset-Affäre» berichtet. Es habe Fakten verheimlicht und unterdrückt und wolle den linken Bundesrat bevorzugt behandeln. Zwei Beanstander erachten den Fall als «absolut zentrale Information für die Schweizer Bevölkerung» oder gar als «Staatsangelegenheit von weitreichender Tragweite».

Die Chefredaktionen von SRF weisen darauf hin, dass verschiedene SRF-Sendegefässe von Radio, Fernsehen und aus dem Online-Bereich durchaus über die «Erpressungsaffäre» berichtet haben. Die Hintergrundsendung «Rundschau» habe sich ebenfalls mit dem Fall beschäftigt. Bereits letztes Jahr habe die betreffende Redaktion Hinweise zu einer ausserehelichen Affäre von Bundesrat Berset erhalten und dass es zu einem Konflikt und einem möglichen Amtsmissbrauch durch Alain Berset gekommen sei. Die «Rundschau» habe daraufhin breit recherchiert. Da sich ein Amtsmissbrauch nicht belegen liess, habe die Redaktion für den Moment auf eine Publikation verzichtet. Die «Rundschau» recherchierte jedoch weiter. Sie habe Bundesrat Berset und seinen Anwalt für die Sendung vom 22. September 2021 interviewen wollen. Beide hätten jedoch ein Interview abgelehnt.

Schutz der Privatsphäre

Sollte es neue, für die Öffentlichkeit relevante Erkenntnisse geben, werde SRF wieder darüber berichten, versichern die Chefredaktionen. Hingegen werde SRF auch in Zukunft auf Details einer ausserehelichen Affäre verzichten. Denn der Schutz der Privat- und Intimsphäre gelte ebenfalls für Bundesrätinnen und Bundesräte.

Berichterstattung bei strafrechtlicher Relevanz

So sehen es auch die Ombudsleute. Die Geschichte über Bersets frühere Geliebte sei Privatsache. Normalerweise würden Affären von Amtsträgerinnen und -trägern auch dann nicht publik gemacht, wenn sie einem breiten Kreis bekannt seien. Folglich sei auch in diesem Fall bei der Berichterstattung Zurückhaltung geboten, selbst wenn andere Medien die Affäre breit aufrollten.

Eine umfassendere Berichterstattung seitens SRF wäre gemäss Ombudsleuten dann gerechtfertigt, wenn ein strafrechtliches Vergehen oder die Verletzung einer Amtspflicht festgestellt werden sollte. Dies sei im vorliegenden Fall noch offen. Die Ombudsleute sehen in der SRF-Berichterstattung zum Fall Berset deshalb keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz und unterstützen die Beanstandungen nicht.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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