Tätigkeitsbericht der UBI: sechs Beschwerden im Jahr 2021 gutgeheissen

2021 schloss die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 37 Fälle ab. In sechs Verfahren, die fünf Sendungen aus SRG-Programmen betrafen, stellte sie eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest. Zum ersten Mal bildete ein Inhalt auf Instagram Gegenstand einer Beschwerde. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht der UBI hervor.

2021 verzeichnete die UBI 30 neue Beschwerdefälle. Dies stellt einen Rückgang gegenüber dem letztjährigen Rekordjahr (43) dar, ist aber immer noch über dem langjährigen Durchschnitt. Die der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen verzeichneten 2021 insgesamt 1200 Beanstandungen, gegenüber 1194 im Vorjahr. 2,5 Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen mündeten damit im Berichtsjahr noch in eine Beschwerde an die UBI (2020: 3,6 Prozent). Die Ombudsstellen, die zwischen den Beteiligten vermitteln und innert 40 Tagen nach Einreichung einer Beanstandung über die Ergebnisse ihrer Abklärungen berichten, nehmen im ganzen Aufsichtsverfahren eine wichtige Rolle ein.

Die 30 im Berichtsjahr eingegangenen Beschwerdefälle richteten sich mehrheitlich gegen Fernsehausstrahlungen (18). Radiobeiträge wurden sieben Mal beanstandet, Onlineinhalte drei Mal. Zwei Beschwerden betrafen mehrere Medien. Zum ersten Mal wurde ein Inhalt der SRG aus dem sozialen Medium Instagram beanstandet, welches rechtlich unter den Begriff des «übrigen publizistischen Angebots» fällt. Gegenstand bildeten ausschliesslich Publikationen der SRG, also von Schweizer Radio und Fernsehen SRF (23 Mal), Radio Télévision Suisse RTS (4 Mal) und Radiotelevisione svizzera italiana RSI (3 Mal). Die neu eingegangenen Beschwerden betrafen Nachrichtensendungen und andere informative Formate (z.B. Polit- und Konsumentenmagazine). Thematisch bildeten die staatlichen Corona-Massnahmen, wie schon im Vorjahr, einen Schwerpunkt im Rahmen der beanstandeten Publikationen. Daneben beschäftigten die UBI aber auch andere aktuelle politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen wie u.a. 5G, Asyl- und Migrationsfragen, Konsumentenschutz, Arbeitsrecht und bevorstehende Volksabstimmungen. Bei den meisten der materiell beurteilten Beschwerden stand das Sachgerechtigkeitsgebot im Zentrum, welches die freie Meinungsbildung des Publikums schützt.

Sechs Verletzungen des Sachgerechtigkeitsgebots

Bei den 37 erledigten Beschwerdeverfahren (Vorjahr: 36) stellte die UBI in sechs Fällen eine Rechtsverletzung (2020: 5) fest. Sie erachtete das Sachgerechtigkeitsgebot im Zusammenhang mit einem Radiobeitrag von RTS über die kubanischen Ärztebrigaden, gegen welchen drei Beschwerden erhoben worden waren, einer Nachrichtenmeldung von Radio SRF über ein mögliches Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz, einem Beitrag des Konsumentenmagazins «A Bon Entendeur» von Fernsehen RTS über den Online-Kauf von Möbeln sowie einem Radio- und Fernsehbeitrag von RTS über den ehemaligen Genfer Staatsrat Pierre Maudet als verletzt. Die betreffenden Entscheide sind alle rechtskräftig.

Die seit 1984 bestehende UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat zusammen. Präsidiert wird die Kommission von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob Inhalte von ausgestrahlten Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und vom übrigen publizistischen Angebot der SRG (Online-Angebote, Teletext etc.) Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben. Dazu gehören insbesondere die rundfunkrechtlichen Informationsgrundsätze mit dem Sachgerechtigkeits- und dem Vielfaltsgebot, der Jugendschutz sowie die Beachtung der Grundrechte mit u.a. dem Diskriminierungsverbot oder der Achtung der Menschenwürde. Ebenfalls zu beurteilen hat sie, ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zu einem Rundfunkprogramm oder zu einer anderen Publikation vorliegt.

Die Beratungen der UBI sind grundsätzlich öffentlich und die Beschwerdeverfahren für die Beteiligten kostenlos, mutwillige Eingaben ausgenommen. Entscheide der Beschwerdeinstanz können beim Bundesgericht angefochten werden. Nach rechtskräftig festgestellten Rechtsverletzungen führt die UBI in der Regel ein Massnahmenverfahren zur Behebung des Mangels und zur Vermeidung ähnlicher Rechtsverletzungen in der Zukunft durch.

Die UBI veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht in allen vier Landessprachen. Dieser ist auf der Website der UBI abrufbar. Die Beschwerdeinstanz hat den Tätigkeitsbericht zuvor dem Bundesrat vorgelegt, dem sie jährlich Bericht erstattet.

Text: UBI

Bild: SRG.D/Maximilian Lederer

Kommentar

Kommentarfunktion deaktiviert

Uns ist es wichtig, Kommentare möglichst schnell zu sichten und freizugeben. Deshalb ist das Kommentieren bei älteren Artikeln und Sendungen nicht mehr möglich.

Weitere Neuigkeiten