Hauseigentümerverband kritisiert «Tagesschau»-Bericht über zu hohe Mieten
Gemäss einer Studie des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) bezahlten Schweizerinnen und Schweizer seit 2006 78 Milliarden zu viel an Mieten. Über die Studie berichtete die «Tagesschau» am 27. Februar 2022. Die «Tagesschau» vom 16. März berichtete über die Forderung der SP Schweiz, einen runden Tisch mit verschiedenen Branchenvertreter- und Sozialpartner:innen einzuberufen. Der Hauseigentümerverband (HEV) beanstandete diese Sendung als unausgewogen. Die Haltung des HEV zur Studie sei zu wenig berücksichtigt worden. Die Ombudsleute unterstützen die Beanstandung.
Der Hauseigentümerverband moniert, dass in der «Tagesschau» vom 16. März 2022 nur die SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer zu Wort gekommen sei. Weiter werde ein Statement der Raiffeisenbank zitiert. Die Haltung des HEV käme nur in einem kurzen und inhaltlich irreführenden Nebensatz zum Ausdruck, nämlich dass der HEV die Zahlen der BASS-Studie bestreite. Dabei sei der HEV mit mehreren Punkten der Studie nicht einverstanden. Der Verband habe SRF ausführlich darauf aufmerksam gemacht. Weiter werde die Studie im beanstandeten Beitrag nicht sachkritisch beleuchtet. Zudem werde suggeriert, Vermieter:innen hielten sich nicht an das Mietrecht und hätten sich an widerrechtlich berechneten Mietzinsen bereichert.
Folgebeitrag thematisierte politische Forderungen
Die «Tagesschau»-Redaktion macht darauf aufmerksam, dass sie in der Sendung vom 27. Februar bereits ausführlich über die Studie berichtet habe. Dort käme auch der Direktor des HEV Schweiz nebst der Generalsekretärin des Mieterinnen- und Mieterverbandes ausführlich zu Wort. Der HEV-Direktor könne seine grundsätzliche Kritik an der Studie im O-Ton äussern. Im Beitrag vom 16. März sei es jedoch nicht mehr in erster Linie um den Inhalt der Studie gegangen, sondern um die politischen Konsequenzen und Forderungen, welche eine Bundesratspartei aus der BASS-Studie ziehe. Der Auftraggeber der Studie werde transparent genannt, die Studienergebnisse würden in der nötigen Distanz präsentiert.
In der beanstandeten Sendung habe man auf die «Tagesschau» vom 27. Februar verwiesen. Das Publikum sei laut Redaktion auch darauf hingewiesen worden, dass hohe oder zu hohe Mieten nicht alleine von der BASS-Studie thematisiert werde, sondern dass es ein andauernd relevantes Thema sei, zu dem Bundesrat Parmelin schon ein Jahr früher einen runden Tisch initiiert habe. Ausserdem habe sich kein relevanter Player gegen den von der SP geforderten runden Tisch ausgesprochen.
Ausgewogenheit in der Gesamtheit der Beiträge
Ein «Tagesschau»-Beitrag von 2 Minuten könne nicht bei jedem Beitrag nochmals eine Grundsatzdebatte abbilden. Am 16. März habe man sich für einen Folgebeitrag auf der politischen Ebene, mit den politischen Forderungen, entschieden. Die sei nicht der erste, aber auch nicht der letzte Beitrag zum Thema gewesen, versichert die Redaktion. Der Grundsatz der Ausgewogenheit gelte über einen gewissen Zeitraum. Ein Thema müsse über mehrere, verschiedene Berichte ganzheitlich abgebildet werden.
HEV hätte ausführlicher zu Wort kommen sollen
Gemäss Ombudsstelle ist der HEV in der «Tagesschau» vom 27. Februar, in dem die Studie vorgestellt worden ist, ausgewogen zu Wort gekommen. In der Sendung vom 16. März sei es um den «neuen», von der SP geforderten runden Tisch gegangen. Für die Meinungsbildung wäre es nach Ansicht der Ombudsleute unerlässlich gewesen, nicht nur auf den schon bestehenden – von Bundesrat Parmelin initiierten – runden Tisch hinzuweisen, sondern zu berichten, was diesbezüglich der Stand der Dinge sei und weshalb Mattea Meyer nicht die Fortsetzung dieses runden Tisches, sondern die Schaffung eines neuen verlange.
Wenn explizit gefordert werde, dass die Sozialpartner:innen sich zusammensetzen sollten, dann sei es gerade aus politischer Perspektive unabdingbar, dass der wichtigste Sozialpartner neben dem Mieterinnen- und Mieterverband – nämlich der Hauseigentümerverband – ausführlicher zu Wort komme, als nur mit der indirekten Aussage, er bestreite die Zahlen, finden die Ombudsleute. Sie heissen deshalb die Beanstandung gut.
Kommentar