Aussagen einer Millionenerbin im «Kulturplatz» beanstandet

Der Mensch und das «entfesselte» Geld waren Thema in der Sendung «Kulturplatz» vom 27. April 2022. Ein Beitrag porträtierte die österreichische Millionenerbin Marlene Engelhorn, die 90 Prozent ihres zukünftigen Erbes verschenken möchte. Ein Beanstander moniert, die Erbin habe Unwahrheiten über die Offenlegung der Vermögensverhältnisse von reichen Menschen erzählt. Er wirft der Interviewerin vor, die Aussagen nicht umgehend korrigiert zu haben. Die Ombudsleute können die Beanstandung nicht unterstützen.

«Das ‹entfesselte› Geld» – so lautet eine aktuelle Ausstellung im Bernischen Historischen Museum. Der «Kulturplatz» vom 27. April berichtete über die Ausstellung und nahm das Thema in weiteren Beiträgen auf. In einem Interview erklärte die österreichische BASF-Erbin Marlene Engelhorn, warum sie den grössten Teil ihres zukünftigen Erbes verschenken bzw. umverteilen möchte.

Beanstander moniert Falschaussage

Ein TV-Zuschauer enerviert sich über die, Zitat, «JUSO-Plattitüden» der Erbin und findet, sie sei an der Uni einer «Gehirnwäsche» unterzogen worden. Auch der Interviewerin spricht er das selbständige Denken ab und schreibt, diese würde den «hanebüchenen Unsinn freudig erregt nachplappern». Beanstanden tut er die Aussage Engelhorns, dass Reiche ihre Vermögensverhältnisse nicht offenlegen müssten. Dies sei eine krasse Lüge, welche zur Spaltung der Gesellschaft beitrage, moniert der Beanstander. Zudem korrigiere die Interviewerin die offensichtliche Falschaussage nicht, womit das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt werde.

Persönliche Haltung als solche erkennbar

Das Interview mit Marlene Engelhorn sei eine bearbeitete Übernahme aus einer Facebook-Serie zum Thema «Erbe», schreibt die «Kulturplatz»-Redaktion in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Die Reihe porträtiere Erbinnen und Erben sowie ihren Umgang mit der Erbschaft. In der Anmoderation und in Moderations-Passagen im «Kulturplatz» werde betont, dass es hier um die Geschichte und Haltung von Marlene Engelhorn gehe. Deren Ansichten würden an keiner Stelle verallgemeinert.

Frau Engelhorn behaupte nicht, Reiche in Österreich müssten über ihre Vermögenswerte keine Auskunft geben, schreibt die Redaktion. Sie verweise vielmehr darauf, dass Familienbesitztümer wie Schlösser und Unternehmen nicht angemessen bei der Evaluation von Vermögenswerten berücksichtigt würden.

Eigene Meinungsbildung möglich

Für die Ombudsleute wird im beanstandeten Beitrag ebenfalls klargestellt, dass Frau Engelhorn ihre subjektive Wahrnehmung darlege. Zudem werde das Interview durch Begleittexte und -interviews relativiert, unter anderem durch Aussagen der Wirtschafts- und Politikphilosophin Katja Gentinetta. Die Zuschauenden könnten sich durchaus ihre eigene Meinung über die Bedeutung des Geldes, das Erben und das Interview mit der Millionenerbin bilden. Die Ombudsleute sehen keinen Verstoss gegen die rechtlichen Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Cleverclip

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