Ombudsleute kritisieren SRF-Analyse über F-35-Kauf
Am 15. September 2022 gab der Nationalrat als zweite Kammer grünes Licht für die Beschaffung des Kampfjets F-35. SRF beleuchtete im «Echo der Zeit» und in einem Online-Beitrag gleichentags den Umgang des Parlaments mit der zustande gekommenen Volksinitiative gegen den Kampfjet. Zehn Beanstander erachten die beiden Beiträge als unausgewogen und nicht neutral. Es werde suggeriert, demokratische Rechte seien ausser Kraft gesetzt worden. Die Ombudsleute unterstützen die Beanstandungen.
Mehrere Beanstander stören sich ab der Bezeichnung «Analyse». Für sie kommt in beiden Beiträgen die persönliche Meinung des Autors zum Ausdruck. Deshalb habe es sich um einen Kommentar gehandelt.
Alle Beanstander monieren, es werde in beiden Beiträgen nicht erwähnt, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung der Beschaffung von Kampfjets in der Abstimmung vom 27. September 2022 bereits zugestimmt habe und die Wahl des Kampfflugzeugtyps an den Bundesrat delegiert habe. Es werde weiter nicht erwähnt, dass das Zustandekommen einer Initiative bei Einreichung keine aufschiebende Wirkung auf einen vorherigen Volksentscheid habe. Der Vergleich mit dem Corona-Impfstoffkauf ist für einige Beanstander nicht haltbar: Bei den Flugzeugen liege bei Vertragsunterzeichnung bereits ein Volksentscheid vor, bei den Impfstoffen sei dies nicht der Fall gewesen.
Analyse vs. Kommentar
Newsanalysen seien eine von Radio SRF im Gegensatz zum Kommentar regelmässig verwendete journalistische Form, erläutert die Chefredaktion Radio in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Argumente würden dargelegt und gegeneinander abgewogen. Daraus dürften Schlüsse gezogen werden. Der Autor bzw. die Autorin gebe eine Einschätzung aufgrund seiner bzw. ihrer Erfahrung und Sachkenntnis ab, es gehe jedoch anders als in einem Kommentar nicht um persönliche Meinungen und Ansichten.
Im vorliegenden Fall habe es sich um eine Analyse gehandelt. Der Text beinhalte nicht die persönliche Meinung des Autors. Zwar sei der Text pointiert formuliert, habe jedoch keinen appellierenden Charakter. Es werde analysiert, auf welche Art das Parlament mit einem Dilemma umgehe. Der Autor stelle Zusammenhänge her, liefere Argumente und begründe seine Überlegungen in jedem einzelnen Punkt.
Zum Vorwurf der fehlenden Ausgewogenheit gibt die Redaktion zu bedenken, dass eine Analyse in sich schlüssig und ihre Argumentation nachvollziehbar sein müsse. Am gleichen Tag hätten weitere SRF-Sendungen eine vertiefende Berichterstattung über die Debatte im Nationalrat mit den Argumenten der Gegner:innen und Befürworter:innen des F-35 A gebracht.
Mögliches anderes Vorgehen aufgezeigt
Im September 2020 habe das Schweizer Stimmvolk der Beschaffung neuer Kampfjets grundsätzlich zugestimmt. Der Kampfjettyp sei zu jenem Zeitpunkt aber noch nicht festgestanden. Der Grundsatzentscheid vom September 2020 sei keine Legitimation für das Parlament, die Umsetzung der später eingereichten Volksinitiative zum konkret ausgewählten Kampfjettyp zu verunmöglichen. Die Erwähnung des Grundsatzentscheids hätte deshalb an der Argumentation der Analyse nichts geändert, schreibt die Redaktion. Die Beiträge kämen zum Schluss, dass das Parlament auch ein anderes Vorgehen hätte wählen können. Dies werde im Vergleich mit den Impfstoffverträgen aufgezeigt.
Insgesamt umfassende Berichterstattung
Den Vergleich mit dem Impfstoffkauf erachtet die Redaktion als zulässig. Dieser habe sich sehr wohl auf einen Volksentscheid – der Zustimmung zum Epidemiegesetz 2013 – abgestützt. Bei der Impfstoffbeschaffung habe es ebenfalls eine zeitliche Dringlichkeit gegeben, weshalb der Bund die Verträge vor der Genehmigung durch das Parlament unterzeichnet habe, in fast allen Fällen unter dem Vorbehalt der späteren Genehmigung durch das Parlament.
Relevante Argumente fehlen
Auch die Ombudsleute äussern sich zum Unterschied zwischen Analyse und Kommentar, was im vorliegenden Fall relevant gewesen sei. Die Redaktion schreibe in ihren internen Anforderungen an eine Analyse selbst, dass im Vordergrund Argumente stehen, die dargelegt, begründet und gegeneinander abgewogen werden müssten.
Im vorliegenden Fall haben gemäss Ombudsstelle relevante Argumente gefehlt, um den Anspruch auf eine Abwägung zu erfüllen. Es sei beispielsweise nicht erwähnt worden, dass das Stimmvolk der Finanzierung der Kampfjets zugestimmt habe und die Unterzeichnung des Kaufvertrags demokratisch legitimiert sei. Es werde auch nicht erwähnt, dass das Stimmvolk die Typenwahl dem Bundesrat überlassen habe. Der parlamentarische Prozess zur Ausarbeitung einer Abstimmungsvorlage werde ebenfalls nicht genannt. Diesen Prozess habe der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 24. August 2022 dargelegt und aufgezeigt, dass die von den Initiant:innen geforderte Volksabstimmung noch vor dem Auslaufen der Kampfjetofferten im März 2023 nicht möglich gewesen wäre.
Auch wenn in den beiden Beiträgen der Autor keine eigene Meinung äusserte, seien die Beiträge doch wertend gewesen. Ein journalistischer Beitrag sei nämlich nicht nur wertend, wenn der Autor bzw. die Autorin eine eigene Meinung äussere. Es sei ebenfalls wertend, wenn relevante Argumente oder Aspekte auf der Seite gelassen werden.
Sachgerechtigkeit verletzt
Solche relevanten Argumente hätten nach Auffassung der Ombudsleute in die Analyse hineingehört, auch wenn der Grundsatzentscheid des Stimmvolkes vom September 2022 an der Argumentationslinie der Analyse nichts geändert hätte. Der Sachverhalt, wie ihn SRF in der Analyse beschreibe, sei nicht falsch. Weil aber nicht unmissverständlich gesagt werde, dass das Vorgehen von Bundesrat und Parlament legal sei, bleibe der unausgesprochene Vorwurf im Raum stehen, das Parlament habe etwas Unrechtes getan, so die Ombudsleute.
Die Ombudsleute heissen die Beanstandungen gut wegen Verletzung von Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG).
«Echo der Zeit» und SRF News vom 15. September 2022:
«Echo der Zeit» und SRF News vom 15. September 2022:
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