Verbesserter Zugang für Menschen mit Sinnesbehinderung

Die SRG erneuert mit sieben Verbänden die Vereinbarung für Leistungen zugunsten Menschen mit Sinnesbehinderung. Darin wird geregelt, welche Sendungen untertitelt, welche Inhalte transkribiert oder gebärdet werden. Das Ziel ist, die Leistungen der SRG weiter auszubauen und den Zugang zu ihren Angeboten für die Betroffenen zu verbessern. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis 2027.

Die neue Vereinbarung für Leistungen zugunsten sinnesbehinderter Menschen ersetzt die aktuell gültige Vereinbarung vom 4. September 2017, die Ende 2022 abläuft. Die SRG will die Bedürfnisse sinnesbehinderter Menschen künftig noch besser abdecken und ihnen den Zugang zu audiovisuellen Inhalten noch stärker erleichtern.

Folgende Neuerungen sind in der Vereinbarung 2023–2027 festgehalten:

  • Heute untertitelt die SRG 80 Prozent ihres linearen Fernsehangebots. Neu strebt sie an, bis 2027 alle im Fernsehen ausgestrahlten redaktionellen Sendungen zu untertiteln.
  • Im Online-Angebot steigert die SRG ebenfalls den Anteil an untertitelten Sendungen. Dabei ist der Grad der Steigerung massgeblich von der Entwicklung automatisierter Systeme mit genügender Qualität abhängig.
  • An Sendungen mit Gebärdensprache werden bereits heute mindestens 1000 Stunden Erstausstrahlungen angeboten. Geplant ist, bis 2027 auf 1300 Stunden zu kommen. Priorität bei den neuen Sendungen haben politische Inhalte und Inhalte für Kinder und Jugendliche.
  • Auch bei Sendungen mit Audiodeskription ist ein Ausbau vorgesehen: Diese sollen von heute über 1200 Stunden bis im Jahr 2027 auf 2000 Stunden substanziell erweitert werden. Die SRG verpflichtet sich, Inhalte mit Audiodeskription einzukaufen und auszustrahlen, sofern dies aus wirtschaftlicher, logistischer und qualitativer Sicht sinnvoll ist.
  • Der barrierefreie Zugang zu Websites und Apps wird kontinuierlich verbessert, neue Plattformen werden durchgehend barrierefrei entwickelt.
  • Verbesserung der Zusammenarbeit: Gemeinsam mit den Verbänden schafft die SRG neu Fachgruppen, in denen qualitative Aspekte der Leistungen diskutiert, technische Neuerungen und Möglichkeiten analysiert und Betroffene direkt miteinbezogen werden sollen.

Die Verbände und die SRG treffen sich einmal jährlich, um die Umsetzung der Vereinbarung zu begleiten, zu überprüfen und allenfalls zu optimieren. Das Radio- und Fernsehgesetz von 2006 (RTVG) und die entsprechende Verordnung von 2007 (RTVV) regeln die gesetzlichen Grundlagen für das Programmangebot. Die SRG übertrifft mit ihren Leistungen zugunsten der Sinnesbehinderten bereits heute die Vorgaben des Regulators.

SRG-Generaldirektor Gilles Marchand ist die Inklusion von sinnesbehinderten Menschen gerade im audiovisuellen Bereich ein grosses Anliegen: «Für uns als Service-public-Unternehmen ist es wichtig, dass unsere Inhalte für alle Menschen immer besser zugänglich werden. Aus diesem Grund bauen wir unseren heute bereits sehr guten Leistungsumfang etappenweise weiter aus und treiben auch die technologischen Entwicklungen in diesem Bereich mit Engagement voran.»

Text: SRG SSR

Bild: SRF/Oscar Alessio

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