Ombudsstelle unterstützt Kritik an «Tagesschau» über Impfklage teilweise
Im Zusammenhang mit der Covid-Impfung berichteten unter anderem die «Tagesschau» und SRF News über die Strafanzeige, die gegen Swissmedic und impfende Ärzte eingereicht worden ist. Fünf Beanstander kritisieren, verschiedene an der Medienkonferenz anwesende Personen seien fälschlicherweise als Impfkritiker bzw. Covid-Massnahmengegner bezeichnet und damit diskreditiert worden. Die Ombudsleute geben ihnen teilweise recht.
Im «Tagesschau»-Beitrag «Strafanzeige gegen Swissmedic» wurde eine mutmasslich durch die mRNA-Impfungen geschädigte Frau – eine der Klägerinnen – interviewt. Die meisten der fünf Beanstander kritisieren, dass die Frau in einem Einblender als «Impfkritikerin» bezeichnet worden ist. Diese Bezeichnung sei unzutreffend, da die Frau sich mehrmals habe impfen lassen.
Weiter monieren einige der Beanstander, der Anwalt der Kläger:innen sei ebenfalls als Impfkritiker und als Covid-Massnahmengegner bezeichnet worden. Das seien irrelevante und stimmungsmachende Informationen. Der Anwalt werde damit diskreditiert.
Im beanstandeten Online-Beitrag von SRF News wurde (in einer früheren Fassung) erwähnt, dass an der Medienkonferenz Mediziner anwesend gewesen seien, die als Coronaskeptiker aufgefallen seien. Auch diese Beschreibung empfinden mehrere Beanstander als irrelevant und meinungsmachend.
Irreführende Bezeichnung
Die «Tagesschau»-Redaktion räumt ein, dass die Bezeichnung «Impfkritikerin» für die mutmasslich durch die Covid-Impfung geschädigte Frau irreführend gewesen sei. «Impfkritikerin» bedeute, dass eine Person eine kritische Haltung der Impfung gegenüber hat. Das treffe auf die interviewte Frau heute zu. Allerdings habe man nicht bedacht, dass der Ausdruck besonders im Zusammenhang mit der Pandemie eine spezifischere Bedeutung erhalten habe: Nämlich als Bezeichnung von Personen, welche die Impfung von vorneherein ablehnten. Man habe sich bei der Frau entschuldigt und die Beiträge mit einem Hinweis ergänzt.
Die Ombudsleute anerkennen die Entschuldigung und die Korrekturen. Für ihre Beurteilung sind jedoch die ursprünglichen Beiträge zum Zeitpunkt der Ausstrahlung massgebend. Wenn eine mehrmals Geimpfte mit dem Einblender «Impfkritikerin» bezeichnet werde, sei das meinungsverfälschend. Die Ombudsleute sehen in diesem Punkt einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.
Ist Haltung des Anwalts relevant?
Nicht einig sind sich die Ombudsleute und die «Tagesschau»-Redaktion darüber, ob die Aussage im Beitrag, der Anwalt der Kläger:innen sei «ein erklärter Impf- und Corona-Massnahmen-Gegner» zulässig sei. Für die Redaktion ist es im Kontext des Beitrags und aus Gründen der Transparenz eine wichtige Information, auf das Engagement des Anwalts im Zusammenhang mit der Impfung und den Corona-Massnahmen hinzuweisen. Denn er habe sich während der Pandemie in den Medien immer wieder als Anwalt von Menschen geäussert, welche rechtlich gegen die Corona-Massnahmen vorgehen wollten.
Für die Ombudsleute hingegen ist es für einen Anwalt bei der Mandatsausübung irrelevant, wie er sich zu Impfungen stellt. Ein Anwalt vertrete die Interessen der Klient:innen, ungeachtet seiner persönlichen Haltung. Diese habe denn auch in einem Beitrag nichts zu suchen. Deshalb habe der Beitrag auch in diesem Punkt das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
Erwähnung der skeptischen Ärzte ist zulässig
Keinen Verstoss gegen die Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes sehen die Ombudsleute hingegen im dritten Kritikpunkt: Im (ursprünglichen) Online-Beitrag von SRF News wird erwähnt, dass an der Medienkonferenz Mediziner aufgetreten seien, die als Coronaskeptiker aufgefallen seien. Die Teilnahme von Coronaskeptikern an der Medienkonferenz überrasche nicht, so die Ombudsleute. Bei vielen Konferenzen seien Leute anwesend, die das Verfahren aus persönlichen oder beruflichen Interessen mitverfolgten. Auch wenn es für den Sachverhalt nicht entscheidend war, die skeptischen Mediziner zu erwähnen, werde dadurch die Meinungsbildung nicht verfälscht.
Zu den beanstandeten Beiträgen:
Zu den beanstandeten Beiträgen:
- Zum «Tagesschau»-Beitrag «Strafanzeige gegen Swissmedic» vom 14.11.22 (Timecode 9:12)
Schlussberichte Ombudsstelle Nr. 8982-8987:
Schlussberichte Ombudsstelle Nr. 8982-8987:
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