Jahresbericht 2022 der UBI

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI verzeichnete im abgelaufenen Jahr 31 neue Beschwerdefälle. Bei neun der Verfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest. Sieben Beschwerden wurden wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots und zwei Beschwerden wegen Verletzung des Vielfaltsgebots gutgeheissen.

2022 eröffnete die UBI 31 neue Beschwerdeverfahren, eines mehr als im Vorjahr. Insgesamt 774 Beanstandungen gingen im gleichen Zeitraum bei den der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen der Radio- und Fensehveranstalter ein. Vier Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen mündeten damit im Berichtsjahr noch in einer Beschwerde an die UBI. Die Ombudsstellen, deren Zweck die Vermittlung zwischen den Beteiligten ist, nehmen eine wichtige Filterfuktion ein.

Fernsehsendungen im Fokus

Die 31 bei der UBI im vergangenen Jahr neu eingegangenen Beschwerden richteten sich mehrheitlich gegen Fernsehausstrahlungen (20). Radiobeiträge wurden sechs Mal beanstandet, Onlineinhalte drei Mal. Zwei Beschwerden visierten mehrere Medien. Gegenstand von Beschwerden bildeten ausschliesslich Publikationen der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft SRG, nämlich von SRF (21), RTS (9) und RSI (1). Die Eingaben betrafen mehrheitlich Nachrichtensendungen und andere informative Formate.

Thematische Schwerpunkte setzten die Gesundheitspolitik, bevorstehende Volksabstimmungen, aktuelle innenpolitische Fragen (z.B. Konversionstherapie, Verhüllungsverbot), der Krieg in der Ukraine und andere Konflikte im Ausland (Nahost, Schweden). Im Weiteren wurden die Musikauswahl eines Radioprogramms, die Wetterprognosen, ein kritischer Beitrag über die Preispolitik eines Telekomunternehmens sowie eine satirische Ausstrahlung des Komikers Müslüm beanstandet.

Sachgerechtigkeit und Vielfalt

Bei den erledigten Beschwerdeverfahren stellte die UBI in neun Fällen eine Rechtsverletzung fest. Sie erachtete das Sachgerechtigkeitsgebot im Zusammenhang mit Beschwerden gegen zwei Publikationen von SRF (ein Radiobeitrag und der entsprechende Online-Artikel) als verletzt, die sich mit der Kritik gegen einen Mobilfunkexperten auseinandersetzten.

Ebenfalls eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots, welches die freie Meinungsbildung des Publikums gewährleisten soll, nahm die UBI bei einem Instagram-Beitrag von SRF News über das Gendern, bei einem Nachrichtenbeitrag von RTS über die Covid-19-Situation in Schweden sowie bei einer «Arena»-Ausstrahlung von Fernsehen SRF zum Ukrainekrieg an.

Gegen letztere Sendung wurden drei Beschwerden erhoben und gutgeheissen. Schliesslich befand die UBI, dass bei zwei Sendungen zu bevorstehenden Volksabstimmungen – einer Fernsehsendung von RTS (Änderung Covid-19-Gesetz) und einem Beitrag von Radio SRF mit einer Bundesratsansprache (Frontex) – das Vielfaltsgebot nicht eingehalten worden war. Beide Entscheide focht die SRG beim Bundesgericht an; sie sind nicht rechtskräftig.

Den vollständigen Jahresbericht der UBI finden Sie hier.

Die seit 1984 bestehende UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat zusammen. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob Inhalte von ausgestrahlten Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben.

Text: UBI

Bild: SRG.D/Maximilian Lederer

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