SRF News-Chat zum Ukrainekrieg war sachgerecht
Ein Beanstander kritisiert den Chat auf SRF News vom 23. Februar 2023. Darin gaben die Korrespondentin Luzia Tschirky und der Korrespondent Sebastian Ramspeck Antworten auf Fragen der Userinnen und User zum Ukraine-Krieg. Der Beanstander bezeichnet diese Antworten als parteiisch, unkorrekt und teilweise als Spekulation. Die Ombudsleute können die Beanstandung nicht unterstützen.
Zum Jahrestag des Beginns der russischen Invasion in die Ukraine beantworteten Russland-Korrespondentin Luzia Tschirky und der internationale Korrespondent Sebastian Ramspeck Fragen von Userinnen und Usern zum Krieg in der Ukraine. Nebst den Hintergründen des Krieges waren auch die Perspektiven Thema des Chats.
Der Beanstander bezeichnet die Antworten als parteiisch und teilweise nicht korrekt. Die beiden Korrespondent:innen machten leere Behauptungen und stellten Spekulationen an. Zudem erwähnten sie fast ausschliesslich Argumente der Ukraine. Russische Argumente würden als Propaganda dargestellt.
Völkerrecht als Grundlage
Der News-Chat sei ein Dialog zwischen Userinnen und Usern sowie den beiden SRF-Korrespondent:innen, schreibt die verantwortliche Redaktion in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Gefragt werde nach den persönlichen Erfahrungen und Einschätzungen von Tschirky und Ramspeck. Alle Antworten seien denn auch als persönliche Einschätzungen erkennbar.
Die journalistische Arbeit von SRF basiere auf den Grundsätzen des Völkerrechts. Darunter fallen z.B. die Verpflichtung, Konflikte und Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln zu bereinigen, die «souveräne Gleichheit» aller Mitglieder oder die «territoriale Unversehrtheit» eines jeden Staates zu respektieren.
Faktenbasierte Antworten
Die Redaktion zeigt auf, dass die Antworten von Tschirky und Ramspeck ausgewogen und sachgerecht sind. Alle Aussagen stützten sich auf Fakten und bestätigte Einschätzungen durch Experten. Über Gerüchte und Spekulationen zu relevanten Ereignissen (etwa die Recherchen des amerikanischen Journalisten Seymour Hersh zur Nordstream-Sprengung) werde unter klarer Quellenangabe berichtet. User-Fragen, die nicht eindeutig beantwortet werden konnten, hätten die beiden Korrespondent:innen transparent gemacht, schreibt die Redaktion.
Kritik allgemein formuliert
Es gehöre zur Eigenheit eines Chats, dass die Antworten darin kurz ausfielen und ein Thema nie in seiner ganzen Tragweite erläutert werden könne, so die Ombudsleute. Da die Kritik des Beanstanders an den Chat-Antworten meist allgemein formuliert ist, fällt es den Ombudsleuten schwer, diese vertieft zu behandeln.
Der Beanstander habe das Recht, eine andere Meinung zu vertreten und aus Ereignissen und der Geschichte andere Schlussfolgerungen zu ziehen, finden die Ombudsleute. Deswegen seien aber ihm entgegengesetzte Meinungen und Schlussfolgerungen nicht automatisch nur Spekulationen und Behauptungen, insbesondere nicht, wenn sie mit Fakten hergeleitet würden. Diese würden von der verantwortlichen Redaktion zu den beanstandeten Antworten ausführlich und nachvollziehbar aufgezeigt.
Die Ombudsleute erachten es als richtig, wenn SRF das Völkerrecht ins Zentrum stellt und die Formulierungen entsprechend ausrichtet. Sie sehen im beanstandeten Chat keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz.
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