UBI-Entscheide zum Themenbereich Energie

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat im August zwei Entscheide zu Beschwerden gegen SRF-Programminhalte rund um den Themenbereich «Energie» veröffentlicht. Die Beschwerden betreffen einen «Rundschau»-Beitrag sowie das Protokoll eines Live-Chats mit Energieexpertinnen und -experten. Die Beschwerden wurden von der UBI abgewiesen.

SRF strahlte am 12. Oktober 2022 im Rahmen des Politmagazins «Rundschau» den Beitrag «Kampf um Windräder: Gegner machen mobil» aus. Thema ist der erhebliche Widerstand gegen Windenergieprojekte in der Schweiz, welcher dem politischen Willen zur Förderung erneuerbarer Energien entgegensteht. In drei Beschwerden wurde geltend gemacht, der Beitrag enthalte mehrere Fehler, sei einseitig und tendenziös. In ihrer Beurteilung stellt die UBI zwar mehrere Mängel fest. Da diese aber insgesamt Nebenpunkte betreffen, konnte sich das Publikum trotzdem noch eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden. Der besondere Fokus des Beitrags war erkennbar.

Die UBI hat die drei Beschwerden gegen den «Rundschau»-Beitrag mit fünf zu vier Stimmen abgewiesen. Ebenfalls abgewiesen hat sie Beschwerden gegen die Online-Sendungsankündigung und den Online-Sendungsbeschrieb.

Sachgerechte Publikationen zum SRF-Energiechat

Im Rahmen eines am 16. November 2022 von SRF auf seinen Kanälen durchgeführten Energietags konnte das Publikum in einem mehrstündigen Live-Chat ­Expertinnen und Experten Fragen stellen, wovon ein Online-Protokoll erstellt und veröffentlicht wurde.

In einer Beschwerde wurde eine Unausgewogenheit zu Lasten der Kernkraft moniert. Die UBI hebt in ihrer Entscheidbegründung hervor, dass beim beanstandeten Chat das Beantworten von individuellen Fragen der Nutzerinnen und Nutzer durch transparent vorgestellte Fachleute im Vordergrund stand. Deren Aussagen waren für das Publikum jeweils als Ansicht einer bestimmten Fachperson erkennbar. In den Antworten zu den verhältnismässig wenigen Fragen zur Kernkraftenergie wurde diese im Übrigen nicht einseitig negativ dargestellt. Die freie Meinungsbildung des Publikums, auf welche der Chat bzw. das Protokoll aufgrund der Besonderheit des Formats ohnehin nur einen beschränkten Einfluss hatte, wurde nicht beeinträchtigt. Die beanstandeten Publikationen erfüllen daher die Mindestanforderungen an die Sachgerechtigkeit.

Die UBI hat die Beschwerde gegen die betroffenen Publikationen einstimmig abgewiesen.

Zur UBI:

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie behandelt Beschwerden gegen:

  • Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter
  • das übrige publizistische Angebot der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG, welches Online-Inhalte, den Teletext, programmassoziierte Informationen, das publizistische Angebot für das Ausland sowie Begleitmaterialien zu einzelnen Sendungen umfasst
  • den verweigerten Zugang zu einem Radio- oder Fernsehprogramm eines schweizerischen Veranstalters
  • den verweigerten Zugang zum redaktionellen Teil des übrigen publizistischen Angebots der SRG

Sie hat festzustellen, ob die einschlägigen Bestimmungen des nationalen und des internationalen Rechts verletzt wurden.

Text: UBI/SRG.D

Bild: Maximilian Lederer

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