Recht auf Stellungnahme: «Tagesschau» versäumt Hinweis in Tesla-Beitrag

Die «Tagesschau» berichtet über die Proteste gegen den Ausbau des Tesla-Werks im brandenburgischen Grünheide. Ein Beanstander findet: Tesla hätte angehört werden müssen. Die Ombudsstelle gibt ihm teilweise recht.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Die «Tagesschau»-Reportage zeigt den Protest gegen den Ausbau des Tesla-Werks im brandenburgischen Grünheide. Dafür wären nämlich in einem Landschaftsschutzgebiet Waldrodungen nötig. Deshalb stösst die Werkserweiterung in der Bevölkerung auf breite Ablehnung. Denn bereits jetzt werden überschrittene Grenzwerte von Schadstoffen im Abwasser der Fabrik gemessen. Im Beitrag kommen Aktivist:innen, ein unabhängiger Experte für Gewässerökologie und der Wirtschaftsminister von Brandenburg Jörg Steinbach zu Wort. Der unabhängige Experte sagt aus, dass nicht bekannt sei, welche Chemikalien durch Tesla ins Abwasser gelangten und die Verunreinigungen verursachen.

«Tagesschau Hauptausgabe» vom 8. März 2024 – «Protest gegen Tesla bei Berlin»

Was wird beanstandet?

Der Beanstander moniert eine Einseitigkeit des Berichts. Die Aufmachung des Beitrags lasse den Eindruck entstehen, Tesla sei für die Vergiftung von Grundwasser verantwortlich. Dies entspreche nicht den Tatsachen. Es sei versäumt worden, beide Seiten anzuhören.

Was sagt die Redaktion?

Die Redaktion gibt an, die verantwortliche Journalistin habe sich um eine Stellungnahme seitens des kritisierten Automobilherstellers bemüht. Die Interviewanfragen seien aber unbeantwortet geblieben. Wer aber zu Wort komme, sei der Brandenburgische Wirtschaftsminister Steinbach. Dieser verteidige Tesla dahingehend, dass er verdeutliche, welchen wirtschaftlichen Nutzen das Ausbauprojekt bringe.

Es sei zudem falsch, dass der Beitrag suggeriere, Tesla «vergifte» das ganze Trinkwasser. Es würden gesicherte Fakten dargelegt, dass das Abwasser des Unternehmens die Grenzwerte überschreite. Von einer Vergiftung sei nicht die Rede. Dieser Umstand werde denn auch seitens des E-Auto-Konzerns nicht bestritten.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle schreibt in ihrem Schlussbericht die Aussage des unabhängigen Experten für Gewässerökologie hätte dem Konzern zur Stellungnahme vorgelegt werden müssen. Nachdem das Unternehmen auf eine solche verzichtet hat, hätte die Redaktion dies im Bericht erwähnen müssen. Ohne diese Transparenz würde das Publikum die Aussagen des Experten – unter anderem, dass nicht bekannte Chemikalien die Verunreinigungen verursachten und dies auf die Selbstkontrolle durch Tesla zurückzuführen sei – als gesicherte Erkenntnis werten.

In diesem Punkt stellt die Ombudsstelle eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest.

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