Knappes Urteil: UBI heisst Beschwerde gegen «Tagesschau» gut

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag der «Tagesschau» von Fernsehen SRF zur FIFA-Affäre knapp gutgeheissen. Abgewiesen hat sie alle Beschwerden gegen Publikationen von SRF und RTS im Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt.

Im Rahmen der Hauptausgabe der Nachrichtensendung «Tagesschau» vom 26. Oktober 2023 strahlte Fernsehen SRF einen rund zweiminütigen Beitrag über die Einstellung des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber und den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino aus. Darin äussern sich ein Strafrechtsexperte sowie ein Polit- und Sportjournalist der Süddeutschen Zeitung kritisch zur Einstellung der Verfahren.

In der dagegen erhobenen Betroffenenbeschwerde rügen die für die Verfügung verantwortlichen Bundesanwälte, es werde im Beitrag durch den als «Experten» vorgestellten deutschen Journalisten schwere Vorwürfe erhoben, ohne dass sie dazu hätten Stellung nehmen können. In der Beratung diskutierten die anwesenden Mitglieder kontrovers darüber, ob es sich bei den strittigen Aussagen («fürsorglicher Funktionärsschutz») um schwere Vorwürfe oder eine zulässige Justizkritik gehandelt habe. Mit vier zu drei Stimmen beschloss die UBI schliesslich, dass sich das Publikum aufgrund der fehlenden Anhörung keine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen hat bilden können und hiess die Beschwerde gut.

Berichterstattung zu Israel-Palästina-Konflikt war sachgemäss

Fernsehen SRF strahlte zudem am 22. November 2023 im Politmagazin «Rundschau» einen zwölfminütigen Beitrag über die Situation in den Spitälern von Gaza und insbesondere über diejenige im Al-Aqsa-Spital in Deir al Balah aus. Darauf folgte ein sechsminütiges Interview mit der israelischen Botschafterin in Bern. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wird moniert, der Filmbericht weise mehrere Fehler auf, beruhe auf unsicheren Quellen und sei einseitig, da Partei gegen Israel ergriffen werde. In der Beratung erachteten die UBI-Mitglieder die Rügen jedoch als unbegründet. Namentlich hatte der Sprecher des israelischen Militärs und die Botschafterin ausreichend Gelegenheit, die Position Israels darzulegen und zu den von palästinensischer Seite erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Beschwerde wurde mit sieben zu eins Stimmen abgewiesen.

Ebenfalls abgewiesen hat die UBI Beschwerden gegen zwei Beiträge der Nachrichtensendung «Le 19h30» und gegen einen Online-Artikel von RTS zum israelisch-palästinensischen Konflikt. Über die diesbezüglichen Beschlüsse wie auch über weitere behandelte Beschwerden gegen RTS orientiert die UBI eingehend in einer separaten französischsprachigen Medienmitteilung.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Text: UBI/Medienmitteilung

Bild: SRG.D/Maximilian Lederer

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