«Sternstunde» über Migrationskrise war korrekt

Ein Beanstander kritisiert die Aussage eines Migrationsexperten in «Sternstunde Philosophie» zu Viktor Orbán: Orbán wolle nicht nur den Flüchtlingsschutz, sondern auch die universellen Menschenrechte abschaffen. Es fehlten Belege und die Kontexualisierung für diese Behauptung, moniert der Beanstander. Die Ombudsleute sehen es anders.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

In der «Sternstunde Philosophie» vom 4. Februar sowie im dazugehörigen Onlineartikel sprach Moderator Yves Bossart mit dem Migrationsexperten Gerald Knaus. Knaus schildert, wie jedes Jahr über tausend Menschen auf der Flucht im Mittelmeer sterben würden und dass an den EU-Aussengrenzen Asylsuchende mit Zäunen und Gewalt zurückgehalten würden. Gemäss Knaus brauche es Kontrolle, vereint mit Empathie: «Grenzschutz ja, aber menschlich».

«Sternstunde Philosophie» vom 4. Februar 2024 und Online-Artikel vom 5. Februar 2024

Was wird beanstandet?

Folgende Aussage des Experten über den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán erregte den Unmut des Beanstanders: «Viktor Orbán will nicht nur den Flüchtlingsschutz abschaffen, sondern auch die universellen Menschenrechte». Die Aussage wurde in der Sendung am Anfang (Timecode 4:09) und am Schluss (Timecode 57:24) gemacht und ist auch im Online-Artikel enthalten. Der Beanstander weist darauf hin, dass die Aussage über ein demokratisch gewähltes Staatsoberhaupt gemacht wird. Es fehlten der Kontext und die Quelle für diese gravierende Behauptung, findet er. Es sei nicht erkennbar, dass Orbán die universellen Menschenrechte abschaffen wolle. Dazu gehörten z.B. das Verbot von Sklaverei, Leibeigenschaft und Folter.

Was sagt die Redaktion?

Nach Auffassung der Redaktion ist der Kontext der beanstandeten Aussage klar, denn es gehe um das Thema Migration nach Europa. Aus dem Kontext werde auch deutlich, dass es hier nicht um das Recht auf Leben und das Sklaverei- oder Folterverbot gehe, sondern um Menschenrechte im Zusammenhang mit Migration.

SRF habe bereits in verschiedenen Sendungen und Artikeln über die restriktive ungarische Flüchtlingspolitik berichtet. Damit biete SRF in der Gesamtberichterstattung eine umfassende Kontextualisierung und Einordnung der Thematik. Zudem weist die Redaktion darauf hin, dass es sich bei der Aussage von Gerald Knaus um seine eigene Einschätzung handle und nicht um jene von SRF.

Was sagt die Ombudsstelle?

Für die Ombudsleute ist klar: «Das ganze Gespräch bildet den Kontext. Die darin geäusserten inhaltlichen Gedanken- und Sinnzusammenhänge bilden den Kontext». Dies ignoriere der Beanstander, indem er die Aussage isoliere, ohne das Gespräch als Ganzes und den «situativen» Kontext zu betrachten.

Die Ombudsleute sehen somit keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot des Radio- und Fernsehgesetzes.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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