UBI weist Beschwerden gegen drei SRF-Sendungen ab

Berichterstattungen über Solaranlagen, trans Jugendliche und Donald Trump: Die UBI befasste sich an ihrer Beratung vom 27. Juni 2024 mit Beschwerden gegen drei Sendungen von SRF. Sie wies alle ab.

Fernsehen SRF porträtierte in der Sendung «Reporter» vom 29. November 2023 den Initianten eines Solarprojekts in den Oberwalliser Alpen. In einer dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde die Einseitigkeit der Ausstrahlung gerügt. Dem Initianten des Projekts werde viel mehr Raum eingeräumt als einer Gegnerin entsprechender Solaranlagen und wesentliche Fakten seien nicht erwähnt worden. Die Sendung habe damit die bevorstehende Abstimmung über das Solarprojekt in Grengiols in unzulässiger Weise beeinflusst. In der Beratung kam zum Ausdruck, dass trotz des erkennbaren Fokus der Sendung auch kritische Aspekte, Fragen und Stimmen zum Projekt Eingang finden. Soweit auf die Abstimmung in Grengiols Bezug genommen wird, die allerdings kein Hauptthema war, erfolgt dies in noch zulässiger Weise. Aus diesem Grund erachtete die UBI keine Programmbestimmungen als verletzt und wies die Beschwerde einstimmig ab.

Fernsehen SRF strahlte im Rahmen der Sendung «Impact Investigativ» vom 17. Januar 2024 die Dokumentation "Trans Jugendliche – Zweifel während der Geschlechtsangleichung" aus. Im Zentrum stehen die Erfahrungen von drei Personen, die eine Geschlechtsangleichung durchführten bzw. eine solche durchführen wollten, diese aber abbrachen. Eine gegen die Sendung erhobene Betroffenenbeschwerde eines interviewten Experten erachtete die UBI als unbegründet. Die unterschiedlichen Standpunkte der verschiedenen angehörten Personen vermittelt die Redaktion in der Sendung transparent, fair und nachvollziehbar. Die Leiterin einer auf Geschlechtsangleichungen spezialisierten Klinik kann sich gegen die von einigen Eltern und Jugendlichen vorgebrachten Vorwürfe einlässlich äussern und ihre Sichtweise darlegen. Das Publikum konnte sich deshalb zu dieser Sendung frei eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden.

So beurteilte die Ombudsstelle die «Impact Investigativ»-Sendung

«Impact Investigativ» behandelt das Theman von Zweifeln nach oder während der Geschlechtsangleichung von trans Jugendlichen. Ein Vereins beanstandet die Reportage, der Beitrag stelle ein verzerrtes Bild der Realität dar und skandalisiere eine Ausnahmeerscheinung.

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Thema der Sendung «Echo der Zeit» von Radio SRF vom 4. Januar 2024 bildete ein Beitrag über die Rhetorik des früheren US-Präsidenten und jetzigen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump im Wahlkampf. Im Zentrum steht dabei ein Interview mit einer Wissenschaftlerin. SRF veröffentlichte dazu am 7. Januar 2024 zusätzlich einen Online-Artikel. In einer Popularbeschwerde wurde moniert, Donald Trump würden darin diverse unzutreffende Aussagen unterstellt. Dabei handle es sich um nicht korrekte Übersetzungen. Überdies habe die Redaktion den Kontext nicht berücksichtigt, in welcher die Aussagen erfolgt seien, und das Interview mit einer Wissenschaftlerin sei irreführend. Die Mitglieder befanden jedoch beide Publikationen als sachgerecht. Die Übersetzungen sind vertretbar und die Aussagen nicht aus dem Kontext herausgerissen, zumal die Originalvideos jeweils ebenfalls eingebettet waren. Auch zum Interview mit einer auf die politische Rhetorik in den USA spezialisierten Forscherin konnten sich die Zuhörenden bzw. die Leserschaft eine eigene Meinung bilden. Die UBI hat beide Beschwerden einstimmig abgewiesen.

Text: Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI

Bild: SRG.D/Maximilian Lederer

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