«Mona mittendrin» über Pornodarstellerinnen war nicht jugendgefährdend

«Mona mittendrin» vom 11. April 2024 gibt einen Einblick in das Leben von zwei Pornodarstellerinnen. Ein Beanstander kritisiert vor allem ein Bild in einem Online-Artikel zur Sendung. Das Bild suggeriere explizite Inhalte, sei anstössig und könne Minderjährige negativ beeinflussen. Die Ombudsleute sehen keinen Verstoss gegen journalistische und gesetzliche Bestimmungen.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Mona Vetsch trifft in «Mona mittendrin: Leben als Pornodarstellerin» vom 11. April 2024 zwei Frauen, die mit Pornografie ihr Geld verdienen. Zudem besucht die Moderatorin eine Erotikmesse und führt Gespräche mit Pornodarsteller:innen und Besucher:innen.

Was wird beanstandet?

Der Beanstander stösst sich vor allem an einem Bild in einem Online-Artikel zur Sendung. Das Bild suggeriere explizite Inhalte. Damit werbe ein öffentlicher Sender für Inhalte, die als anstössig empfunden werden könnten. Ausserdem verstiessen die Inhalte der Sendung gegen die guten Sitten. Der Beanstander befürchtet eine unangemessene Beeinflussung von Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Gruppen.

Was sagt die Redaktion?

Die verantwortliche Redaktion gibt zu bedenken, dass rund jede zweite Person in der Schweiz Pornografie konsumiere. Pornografie und das Geschäft dahinter hätten innerhalb der westlichen Gesellschaft eine grosse Bedeutung. Deshalb sei die gesellschaftliche Relevanz für die Berichterstattung gegeben. Es gehöre ebenso zum Auftrag eines öffentlichen Medienhauses, auch heikle und kontroverse Themen zu beleuchten.

Die Berichterstattung über Pornografie ermögliche Einblicke in ein bedeutendes kulturelles Phänomen und fördere das Verständnis für seine Auswirkungen auf die Gesellschaft, ist die Redaktion überzeugt. Mit einer kritischen Auseinandersetzung könne SRF eine Diskussion über den Umgang mit Pornografie in der Gesellschaft anregen und einen Beitrag zur Sensibilisierung für die damit verbundenen Risiken und für einen verantwortungsbewussten Umgang damit leisten.

Der beanstandete Artikel beleuchte das Geschäft der Pornografie anhand zweier Frauen, die mit Pornografie ihren Lebensunterhalt verdienen oder verdienen möchten. Im Artikel gehe es nicht um sexuelle Inhalte, sondern um die Umstände, unter denen sie hergestellt würden, so die Redaktion. Das beanstandete Foto illustriere die tägliche Arbeit einer der porträtierten Frauen. Es sei nicht mehr Haut zu sehen als auf üblichen Werbefotos. Die Redaktion sieht darin keinen Verweis auf explizite Inhalte.

Die Redaktion ist sich bewusst, dass die Berichterstattung über Pornografie eine Gratwanderung ist. Sie bemühe sich dabei stets um journalistische Sorgfalt und die Beachtung von ethischen und moralischen Gefühlen. Für die gezeigte Folge von «Mona mittendrin» habe man eng mit den Jugendschutzbeauftragten von SRF zusammengearbeitet. Diese hätten die Sendung, auf der der Artikel beruhe, ab 12 Jahren freigegeben. Viele Kinder seien schon im Alter ab 12 Jahren mit Pornografie in Kontakt gekommen. Im Artikel werde zudem die Frage aufgeworfen, welchen Umgang die Gesellschaft mit dieser Realität finden solle.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsleute erachten die Darstellung der Thematik und das Aufzeigen des Umfelds der Pornobranche als zulässig. Denn Erotikmessen und Pornografie seien eine gesellschaftliche Realität. Sie seien heute im Internet und in den sozialen Medien leicht zugänglich. Der Umgang mit pornografischen Medieninhalten sei ein wichtiges Thema in der öffentlichen Diskussion und in der Medienerziehung von Kindern und Jugendlichen.

Es werde keine «Werbung» für pornografische Angebote gemacht. Vielmehr würden die Hintergründe und Rahmenbedingungen der Pornografieproduktion und die Lebensumstände der beiden Frauen aufgezeigt. Es fehlten auch nicht kritische Kommentare und Rückfragen, so die Ombudsleute.

Bei der Art der Präsentation und der Auswahl der Bilder sehen die Ombudsleute ebenfalls keinen Verstoss gegen die Bestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes. Es würden keine pornografischen Inhalte gezeigt. Mit den Bildern werde ausserdem keine sexuelle Aufreizung des Publikums bezweckt.

Die Motivation und Lebensumstände der gezeigten Pornodarstellerinnen würden umfassend dargestellt. Die beiden Frauen würden nicht bloss als Sexobjekte präsentiert, sondern mit intensiven Gesprächen in ihrer ganzen Persönlichkeit dargestellt. Somit können die Ombudsleute keine Missachtung der Menschenwürde oder die Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit erkennen.

Angesichts der alltäglichen Realität von Pornografie im Internet und in den sozialen Medien und von Auslagen in Schaufenstern von Erotikläden sehen die Ombudsleute keine Gefährdung von Minderjährigen durch Bilder, welche in der Sendung oder im Artikel gezeigt würden.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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