«SS» oder «Waffen-SS»? SRF-Wortwahl war in Ordnung

Ein Beanstander moniert, die «Tagesschau» habe in einem Beitrag bewusst den Begriff Schutzsstaffel («SS») durch den Begriff «Waffen-SS» ersetzt. Dies manipuliere die Bedeutung der Sequenz. Die Ombudsstelle winkt ab.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Im Mai 2024 fand die Europawahl statt. Die Parteien am rechten politischen Rand konnten sich bereits im Vorfeld grosse Gewinne ausrechnen. Dabei, so der beanstandete Beitrag der «Tagesschau», sei das Verhältnis zwischen den Rechtsaussenparteien belastet. Die Streitpunkte und Differenzen zwischen ihnen werden daraufhin aufgezeigt. Unter anderem geht der Beitrag auf das Zerwürfnis zwischen Marine Le Pen und der AfD ein. Grund für den Eklat sei ein Interview des AfD-Spitzenkandidat Maximilian Krahs gewesen, in dem er die Waffen-SS verharmlost habe, wie es im Beitrag heisst.

«Tagesschau Hauptausgabe» vom 22. Mai 2024
«Europawahlen: Streit zwischen Le Pen und AfD»

Was wird beanstandet?

Der Beanstander stösst sich an genau dieser Aussage. Hier habe ein «der AfD nahestehender SRG-Mitarbeiter» eine Aussage über die Schutzstaffel (SS) eigenmächtig durch den Begriff «Waffen-SS» abgeändert und so deren Bedeutung erweitert. Die Unterscheidung sei in rechten Kreisen eine wichtige Nuance. Diese «erfundene Erweiterung» stelle eine Irreführung des Publikums dar.

Was sagt die Redaktion?

Die Redaktion weist die Kritik zurück. Im fraglichen Interview, auf das sich die Aussage im Beitrag beziehe, gehe es sowohl um die SS als auch um die Waffen-SS. Die Redaktion beschreibt daraufhin kurz den Unterschied: Während die SS die Konzentrations- und Vernichtungslager verwaltete, war die Waffen-SS der militärische Arm der Schutzstaffel – also Teil der SS. Im fraglichen Interview habe Krah beide Teile der SS in verharmlosender Weise angesprochen.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle gibt dem Beanstander zwar darin Recht, dass in der historischen Diskussion in Deutschland über die Mitgliedschaft bei der SS Unterschiede zwischen der Schutzstaffel im Allgemeinen und der Waffen-SS gemacht wurden. Diese Differenzierung sei aber bis heute umstritten.

Tatsache sei aber auch, dass in der allgemeinen öffentlichen Diskussion kaum zwischen SS und Waffen-SS unterschieden werde. Die Ombudsstelle stützt die Argumentation der Redaktion, dass auch Maximilian Krah die beiden Begriffe im Interview undifferenziert verwendet habe.

Für die Ombudsstelle steht fest, dass die Verwendung des Begriffs «Waffen-SS» in der «Tagesschau» nicht bewusst als Abgrenzung zur SS erfolgte. Diese Differenzierung spiele für den besprochenen Sachverhalt, nämlich den Ausschluss der AfD aus der Fraktion «Identität und Demokratie ID» im EU-Parlament, denn auch keine Rolle.

Die Ombudsstelle erachtet deshalb das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes als nicht verletzt.

Text: SRG.D

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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