SRF hätte über RKI-Protokolle berichten müssen

Im März 2024 wurden die geschwärzten Corona-Protokolle des Robert Koch Instituts publiziert. SRF verzichtete damals auf eine Berichterstattung – zu Unrecht, wie die Ombudsstelle feststellt.

Was wird beanstandet?

Verschiedene Beanstandungen kritisierten im März 2024 bei der Ombudsstelle, dass SRF nicht über die Publikation der Protokolle des Robert Koch Instituts (RKI) berichtete.

Zum Hintergrund: Das RKI ist als biomedizinisches Leitforschungseinrichtung Deutschlands verantwortlich für die Erkennung, Vorbeugung und Bekämpfung von Krankheiten in Deutschland. So auch während der Corona-Pandemie, als das Institut fachliche Einschätzungen für Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Deutschland abgab und daraus Massnahmen ableitete.

Im März 2024 wurden die Protokolle des Corona-Krisenstabs des RKI veröffentlicht. Dies nach längerem Rechtsstreit auf Klage eines Internet-Blogs hin. Die publizierten Dokumente waren stark geschwärzt, nach Aussage des RKI aus Persönlichkeitsschutzgründen. Dies sorgte für Kritik, da die Schwärzungen mehrdeutige Interpretation zuliessen. An einer Stelle etwa könnte der Eindruck entstehen, das RKI habe Anweisungen durch die Politik erhalten und befolgt. Dadurch wäre die Unabhängigkeit des Forschungsinstituts nicht länger gegeben gewesen.

Laut den Beanstandenden sei es nicht nachvollziehbar, dass SRF nicht über die Aufarbeitung der Deutschen Pandemiebekämpfung berichte, zumal es kritische Aspekte zu beleuchten gegeben hätte.

Was sagt die Redaktion?

Die Redaktion verweist zunächst auf die Programmautonomie: Das SRF sei grundsätzlich frei in der Themenwahl. Worüber berichtet würde, das werde nach Kriterien der Relevanz und des Publikumsinteresses entschieden. Dies sei in den publizistischen Leitlinien klar festgehalten.

Die RKI-Protokolle seien in der Redaktion diskutiert worden. Die These, dass die Pandemielage seitens der Behörden dramatisiert worden sei, gäbe es schon länger. Ob die RKI-Protokolle dazu neue Erkenntnisse lieferten, sei umstritten. Einen Skandal aber, so die Redaktion weiter, würden die RKI-Protokolle nicht beinhalteten. Dies würden nur einzelne alternative Medien so darstellen. Um dies zu verdeutlichen, verweist die Nachrichtenredaktion auf die Berichterstattung in diversen anderen Schweizer Medien, die zum gleichen Schluss kamen.

Die Entscheidung, nicht über die publizierten RKI-Protokolle zu berichten, sei richtig gewesen. Auch, weil die Entscheide des Krisenstabs des RKI keinen Einfluss auf die Pandemiemassnahmen in der Schweiz gehabt hätten.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle schreibt in ihrem Schlussbericht, es sei auch für sie nicht nachvollziehbar, dass SRF im besagten Zeitraum nicht über die Publikation der RKI-Protokolle berichtete. SRF ist – dies werde anhand verschiedener Urteile der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI deutlich – dazu verpflichtet, in den redaktionellen Sendungen die «politisch-weltanschauliche Vielfalt» widerzuspiegeln. Relevante Themen sollen aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet werden.

Die Publikation der RKI-Protokolle hätten ein breites Medienecho ausgelöst, so die Ombudsstelle. Nur weil kaum neue Erkenntnisse in den Protokollen zu finden seien, wie die Redaktion argumentiere, negiere dies nicht die Brisanz des Themas.

Da die offizielle Schweiz sich während der Pandemie immer wieder auf die Erkenntnisse des RKI berief, sei der Einfluss der Entscheidungen des deutschen Forschungsinstituts auf die Schweiz nicht von der Hand zu weisen. Eine Berichterstattung wäre deshalb angezeigt gewesen.

Dass dies nicht getan wurde, entspricht aus Sicht der Ombudsstelle deshalb einer Unausgewogenheit in der Berichterstattung zu einem für die Schweiz relevanten Thema. Die diesbezüglichen Beanstandungen heisst die Ombudsstelle in diesem Punkt deshalb gut.

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