Sendung zur Biodiversität war ausgewogen

Die Reportage des Audio-Formats «Rendez-vous» zum internationalen Tag der Biodiversität war korrekt. Zu dem Schluss kommt die Ombudsstelle, nachdem der Beitrag als unausgewogen beanstandet wurde.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Zum internationalen Tag der Biodiversität sendete das Audio-Format «Rendez-vous» eine Reportage aus dem Chrutzelriet, einem kleinen Naturschutzgebiet im Kanton Zürich. Im Beitrag geht es um den Zustand der Biodiversität in der Schweiz. Anhand des exemplarisch gewählten Biotops werden die aktuellen Herausforderungen, mit denen die Artenvielfalt in der Schweiz konfrontiert ist, aufgezeigt. Zum Thema wird Urs Tester interviewt, Biologe und Geschäftsleitungsmitglied der Naturschutzorganisation Pro Natura.

Was wird beanstandet?

Ein Beanstander moniert, dass SRF in diesem Beitrag sich inhaltlich stark an einem kurz zuvor erschienenen Webartikel der Naturschutzorganisation Pro Natura orientierte. So thematisiere der SRF-Beitrag dasselbe Biotop wie der Pro-Natura-Artikel, auch der Interviewpartner sei derselbe. Dies sei problematisch, da Pro Natura eine politische Lobbyorganisation sei und zu den Urheberinnen der Biodiversitätsinitiative gehöre. Die direkte Übernahme der Perspektive dieser Organisation verletze daher das Sachgerechtigkeitsgebot, so der Beanstander, zumal die Rolle von Pro Natura in Bezug auf die aktuellen politischen Prozesse im Beitrag ungenügend ausgewiesen worden sei.

Was sagt die Redaktion?

Bei dieser Reportage handle es sich weder um einen kontradiktorischen Beitrag, so die Redaktion, noch wolle man eine umfassende Darstellung der Biodiversitätsthematik erreichen. Durch den engen Fokus, den Reportagen immer aufwiesen, werde zwar hauptsächlich die Sichtweise des Protagonisten transportiert. Im vorliegenden Fall sei aber klar deklariert, dass der Protagonist Urs Tester für die Naturschutzorganisation Pro Natura arbeite. So sei eine Einordnung des Gesagten für das Publikum problemlos möglich.

Die präsentierte Sichtweise, so die Redaktion weiter, sei zudem weder überraschend noch radikal und sei beispielhaft für die Haltung von Naturschutzorganisationen. Dass die Wahl des Protagonisten auf einen Mitarbeiter von Pro Natura gefallen sei, sei indes nachvollziehbar: Die schweizweit agierende Organisation äussere sich regelmässig zum Thema, wie der Beanstander in der Beschwerde selbst dokumentiert habe.

Im Beitrag käme aber zusätzlich zu Urs Tester auch der Geschäftsleiter der Stiftung Wirtschaft und Ökologie zu Wort. Dessen Sichtweise weiche teils ab von jener des Pro-Natura-Mitarbeiters. Im Gespräch im Anschluss an die Reportage beziehe zudem der verantwortliche Redaktor die in der Diskussion um Biodiversität ebenfalls wichtige Position der Bauern mit ein.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle stellt zunächst fest, dass der Beitrag in sachlicher Art verfasst sei. Dass hierbei eine schweizweit anerkannte Naturschutzorganisation zu Wort komme, sei naheliegend. Die langjährige Tätigkeit des Protagonisten Urs Tester für Pro Natura sei transparent dargelegt und werde wie von der Redaktion ausgeführt durch weitere Statements sowie die einordnenden Kommentare des Journalisten ergänzt. Im Rahmen des an den Beitrag anschliessenden Gesprächs ordne der Redaktor das Thema in einen grösseren Kontext ein. Auch Stimmen, die der Haltung von Naturschutzorganisationen entgegenlaufen, würden ausführlich diskutiert.

So könne nicht von einer Übernahme der Sichtweise von Pro Natura die Rede sein. Auch die Deklaration der Rolle von Pro Natura in Bezug auf die laufende Biodiversitätsinitiative sei korrekt dargestellt: Pro Natura sei Mitinitiantin, gemeinsam mit anderen Naturschutzorganisationen.

Die Ombudsstelle erachtet das Sachgerechtigkeits- und Transparenzgebot gemäss Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes deshalb für nicht verletzt.

Text: SRG.D/pz

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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