Reportage über Fleischproduktion: Ombudsstelle weist Kritik ab

Die «Rundschau» begleitet eine willkürlich zusammengesetzte Gruppe zu zwei Schlachtungen: eine auf dem Biohof, die andere im industriellen Schlachthof. Ein Beanstander findet, hier werde Stimmung gegen Fleischesser:innen gemacht. Zu unrecht, sagt die Ombudsstelle.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

In der «Rundschau» vom 28. Juni 2024 wurde eine Reportage gezeigt, die sich der Thematik des Schlachtens widmet. Es wird die Frage gestellt, inwiefern sich Fleischkonsument:innen bewusst sind, welche Vorgänge zum Schlachten eines Nutztiers dazugehören und wie diese aussehen. Dafür werden zufällig ausgewählte Personen, die sich dazu bereit erklärt hatten, zu einer Hofschlachtung sowie einer industriellen Schlachtung in einem Schlachthof begleitet. Die unterschiedliche Haltung von Nutztieren wird thematisiert, ein Biobauer sowie der Präsident von Swiss Beef treten auf. Am Ende wird der Tierethiker und Veganer Markus Wild interviewt.

«Rundschau» vom 28. Juni 2024
«Schlacht-Reportage – Rind Lori streicheln, töten und grillieren»

Was wird beanstandet?

Ein Beanstander empfindet den Beitrag als «ideologisch gefärbt». Die Berichterstattung habe bloss den Zweck, den Fleischesser:innen ein schlechtes Gewissen zu machen.

Was sagt die Ombudsstelle?

Der Beitrag, so die Ombudsstelle, behandle gesellschaftlich relevante Themen Tierwohl und Fleischproduktion. Die Schlachtvorgänge würden zurückhaltend dargestellt, selbst wenn der Tötungsvorgang mit einem Bolzenschussgerät gezeigt würde. Die Bilder würden auf eine:n durchschnittliche:n Betrachter:in zu keinem Zeitpunkt verstörend wirken.

Dass hier vor Augen geführt werde, dass für Fleischkonsum Tiere aufgezogen und getötet werden müssen, sei nicht zu beanstanden. Im Beitrag kämen Personen mit unterschiedlichen Perspektiven zu Wort, auch die Produzenten treten auf. Es werde gezeigt, dass diese sich ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren durchaus bewusst seien. Die Information der Zuschauer:innen über die Umstände der Fleischproduktion seien korrekt. Daran ändere auch das Interview mit dem Thierethiker und Veganer Markus Wild nichts.

Die Ombudsstelle erkennt im Rundschaubeitrag deshalb keinen Verstoss gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit von Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes.

Text: SRG.D/pz

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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