Philipp Cueni: Die Bauern als Vorbild für die Verlage

Die medienpolitische Landschaft in der Schweiz wird zurzeit von vielen Herausforderungen geprägt. Medienjournalist Philipp Cueni liefert darum in dieser Kolumne Fakten und Hintergründe, er ordnet ein und kommentiert. Die Kolumne ist von der Handschrift des Autors geprägt und widerspiegelt somit ab und zu seine persönliche Meinung.

«Machen Sie es wie der Bauernverband, fordern Sie Unterstützung», appellierte Bundesrat Beat Jans Anfang Jahr an die Verleger und die Journalistinnen. Auch der Bundesrat konstatiert, dass der Journalismus ein Finanzierungsproblem hat, dass Leistungen abgebaut werden. Und sich die Frage nach öffentlicher Förderung stellt. Die Parallele von Jans zum meist erfolgreichen Lobbying der Bauern: Landwirtschaft ist für die Landesversorgung wichtig. Die Bundesverfassung gibt dem Bund die Möglichkeit, die Landwirtschaft zu fördern. Ein Verfassungsartikel zu den Medien existiert allerdings nicht. Einzig der Rundfunk ist per Verfassung geregelt. Versuche, einen generellen Medienartikel in die Bundesverfassung aufzunehmen, scheitern regelmässig. Das letzte Mal war das in den Eidgenössischen Räten im Sommer 2024, zuvor im Winter 2019.

Das heisst: Solange diese Basis in der Verfassung fehlt, können nicht elektronische Medien lediglich indirekt gefördert werden. Aber auch das ist schwierig. 2022 hatte das Volk ein Massnahmenpaket zur indirekten Medienförderung abgelehnt. Dennoch unternehmen die Eidgenössischen Räte einen neuen Anlauf. Denn die Krise bei den Verlagsmedien hat sich weiter verstärkt: So haben die grossen Verlage massive Abbaumassnahmen vorgenommen. Und damit hat die politische Sorge zugenommen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit den für den demokratischen Diskurs nötigen Informationen gefährdet sei. Journalismus müsse mehr sein als ein Mittel, um Gewinne zu erzielen, gibt Bundesrat Jans den Verlegern zu bedenken. Auch etwa die beiden freisinnigen Regierungspräsidentinnen von Genf und der Waadt fordern Massnahmen zugunsten der Medien. Zur Erinnerung: Noch 2022 bekämpften die bürgerlichen Parteien das Massnahmenpaket mehrheitlich.

«Eine ganzheitliche Journalismusförderung ist das noch nicht.»

Bei der aktuellen Vorlage hat das Parlament jene Elemente aus dem Paket herausgenommen, die bei der Volksabstimmung besonders kritisiert worden waren. Die Fördermassnahme beschränkt sich – indirekt über das Postgesetz – auf den Vertrieb von gedruckten Zeitungen. Gestützt werden soll die Lokal- und Regionalpresse bis zu einer Auflageobergrenze von 40 000. Der Förderbetrag insgesamt ist deutlich geringer.

Zu weiteren indirekten Massnahmen sind parlamentarische Initiativen hängig: zur Unterstützung von Agenturen, der journalistischen Ausbildung, des Presserats. Und der Bundesrat arbeitet an einer Vorlage zum Leistungsschutzrecht, also der Abgeltung bei Nutzung von fremden journalistischen Leistungen durch grosse Online-Dienste wie Google, X und Meta.

Eine ganzheitliche Journalismusförderung ist das noch nicht. Die Förderung der Zeitungszustellung ist angesichts der abnehmenden Print-Auflagen eine kurzfristig ausgerichtete Massnahme. Zur Stützung von journalistischen Inhalten im Online- Bereich sind aktuell keine politischen Initiativen sichtbar. Und unbeantwortet ist auch die Frage, wie die grosse Macht der internationalen Plattformen für die Schweiz reguliert werden könnte. Immerhin: Die Bundespolitik reagiert auf die sich akzentuierende Krise im Mediensystem.

Schwer verständlich bleibt, warum sich ein Teil der Politikerinnen und Politiker (endlich!) für eine Presseförderung einsetzt, gleichzeitig aber einen Abbau bei der SRG befürwortet.

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Text: Philipp Cueni

Bild: Keystone Dominic Steinmann / SRF Andreas Eggenberger

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