DOK «Zurück zum Atomstrom?» war sachgerecht

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Gegenstand einer Beanstandung des «Energie Clubs Schweiz» war der «DOK»-Film «Zurück zum Atomstrom?» vom 12. Dezember 2024. Der Film sei unsachlich, emotional und voreingenommen, moniert der Energie Club. Die Ombudsleute kommen zu einem anderen Schluss und unterstützen die Beanstandung nicht.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Im beanstandeten «DOK» geht es um die Schweizer Energiepolitik. 2017 hat die Stimmbevölkerung der Energiestrategie 2050 zugestimmt. Diese setzte voll auf erneuerbare Energien und verbot den Bau neuer Atomkraftwerke. Im vergangenen Jahr haben Bundesrat Albert Rösti und die Mehrheit des Bundesrats sich dafür ausgesprochen, den Bau neuer Atomkraftwerke wieder zu ermöglichen. Dies als eine Art indirekter Gegenvorschlag zur anfangs 2024 vom Energie Club Schweiz eingereichten Initiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)». Das Jahr 2024 bedeutet somit eine Neuausrichtung der Schweizer Energiepolitik.

Die «DOK»-Redaktion hat Bundesrat Albert Rösti durch das Jahr 2024 begleitet. Sie geht der Frage nach, welche Chancen Röstis Pläne für die Energiezukunft der Schweiz haben.

«DOK» vom 12. Dezember 2024:

Was wird beanstandet?

Der «Energie Club Schweiz» kritisiert die «DOK»-Sendung als unsachlich, emotional, subjektiv und voreingenommen. Es werde «die Sprache der Kampagne» verwendet. Emotionen wie Angst und moralische Bewertungen stünden im Vordergrund, anstelle von objektiven Fakten.

Weiter stört sich der Beanstander am Titel «Zurück zum Atomstrom?». Dieser sei politisch aufgeladen. Der «Energie Club Schweiz» schlägt vor, positivere Titel wie «Kernkraftwerke für eine jederzeit sichere Stromversorgung» zu verwenden. Solche Titel würden in den Augen des Energie Clubs die Technologie und deren Potenzial sachlich darstellen.

Der Energie Club zeigt in seiner Beanstandung detailliert auf, inwiefern Aussagen im Bericht seiner Meinung nach den Grundsätzen einer sachgerechten Berichterstattung widersprechen. Dabei bemängelt der Beanstander einzelne Wörter wie «zurück» und «Atom», welche er als negativ konnotiert und als einseitige Wortwahl betrachtet.

Das Erdbeben in Fukushima werde in der Dokumentation mit dramatischen, emotionalisierenden Bildern und einem apokalyptischen Szenario dargestellt, ohne die wissenschaftliche Datenlage sachlich darzulegen, moniert der Beanstander weiter.

Ausserdem ist der Energie Club mit einigen Aussagen im Beitrag nicht einverstanden. So erachtet er unter anderem Aussagen zum Energiegesetz, zum Schweizer Produktionsmix 2022 oder zum prognostizierten Stromverbrauch 2050 als fehlerhaft und damit nicht sachgerecht. Ebenso würden Aussagen einer atomkritischen Nationalrätin und von Expertinnen und Experten nicht hinterfragt.

Was sagt die Redaktion?

Die Pläne des Bundesrats, den Atomausstieg der Schweiz in Frage zu stellen und neue Atomkraftwerke wieder zu ermöglichen, habe eine breite energiepolitische Debatte ausgelöst, hält die «DOK»-Redaktion in ihrer schriftlichen Stellungnahme fest. Der beanstandete «DOK»-Film habe Energieminister Albert Rösti durch das Jahr 2024 begleitet. Der Film zeige auch die Geschichte der Kernkraft in der Schweiz, die Herleitung des 2017 beschlossenen Atomausstiegs sowie den Ist-Zustand auf. Das Spektrum der im Film auftretenden Personen sei breit gewählt: Unter anderen würden nebst Bundesrat Rösti Parlamentarier und Parlamentarierinnen von links bis rechts, Wissenschaftlerinnen der ETH Zürich sowie ein renommierter Politologe auftreten. Auch ein Mitglied des Initiativkomitees («Blackoutinitiative») komme im «DOK»-Film mehrfach zu Wort.

Titel würden einen schnellen und komprimierten Eindruck vom Inhalt eines Filmes ermöglichen und seien Sache der Redaktion, hält die «DOK»-Redaktion fest. Der Film gehe unter anderem der Frage nach, ob die Schweiz allenfalls auf den 2017 beschlossenen Atomausstieg zurückkommen soll. Der Titel drücke dies aus. Die Redaktion kann nicht nachvollziehen, wieso das Wort «zurück» abwertend sein soll. Zudem habe man im Film sowohl von Kern- als auch von Atomkraft gesprochen.

Zu den weiteren Kritikpunkten nimmt die Redaktion im Bericht der Ombudsstelle detailliert Stellung. Die Redaktion kommt zum Schluss, dass der beanstandete «DOK»-Film nicht Partei nehme, sondern die verschiedenen Positionen zu den umstrittenen Fragen abbilde. Zusätzlich ergänze ein Online-Artikel den Dokumentarfilm. Darin seien verschiedene SRF-Publikationen zum Thema eingebettet.

Was sagt die Ombudsstelle?

Gemäss den Ombudsleuten geht es im beanstandeten «DOK»-Film nicht um eine umfassende Darstellung der Pro und Kontras zur Kernenergie, sondern um einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der politischen Auseinandersetzung sowie in der öffentlichen Diskussion.

Da eine allfällige Aufhebung des Verbots neuer Kernkraftwerke im Zentrum stehe, sei es korrekt, von einem «Zurück zum Atomstrom?» zu sprechen. Denn es handle sich um ein «Zurück» zur früheren Rechtslage.

Betreffend Wortwahl anerkennen die Ombudsleute, dass Befürworter der Kernkraft den Begriff «Kernkraft» und «Kernkraftwerke» gegenüber «Atomkraft» und «Atomkraftwerke» bevorzugten. Damit solle jegliche Assoziation an die militärische Nutzung vermieden werden. Der Begriff «Atomkraft» entspreche jedoch ebenfalls dem allgemeinen Sprachgebrauch. Die Ombudsleute sehen im «DOK»-Film weder eine unzulässige Begriffsverwendung noch eine Beeinflussung des Publikums.

Die Ombudsstelle erkennt auch keine Verstösse gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten oder die Sachgerechtigkeit. So seien etwa die Zahlen aus der Energiestatistik korrekt wiedergegeben worden. Auch die Darstellung des zukünftigen Strombedarfs wird als sachgerecht angesehen.

Aussagen von Politikern und Politikerinnen seien als persönliche Meinung zu betrachten und würden in Medienberichten nicht kommentiert oder hinterfragt. Nebst einer kernkraftkritischen alt Nationalrätin kämen auch kernkraftbefürwortende Politiker zu Wort.

Zwar bemängeln die Ombudsleute die nicht präzise Wiedergabe der aktuellen politischen Diskussion in Japan im Nachgang zu Fukushima. Der Beitrag verstosse aber als Ganzes nicht gegen die Sachgerechtigkeit. Es sei für das Publikum erkennbar, dass in Japan die politischen Meinungen geteilt seien.

Die bildlichen und musikalischen Darstellungen werden von den Ombudsleuten als zulässig betrachtet, da es sich um ein emotional aufgeladenes Thema handle, das in der Schweiz zu intensiven Diskussionen führe.

Nach Ansicht der Ombudsleute erfüllt der beanstandete «DOK»-Film den Anspruch, die politische Diskussion um die Kernenergie sachgerecht darzustellen. Das Publikum sei in der Lage gewesen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Die Ombudsleute stellen keinen Regelverstoss fest.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRF/bearbeitet durch SRG.D

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