Philipp Cueni: Den Abbau vorwegnehmen

Die medienpolitische Landschaft in der Schweiz wird zurzeit von vielen Herausforderungen geprägt. Medienjournalist
Philipp Cueni liefert darum in dieser Kolumne Fakten und Hintergründe, er ordnet ein und kommentiert. Die Kolumne ist von der Handschrift des Autors geprägt und widerspiegelt somit ab und zu seine persönliche Meinung.

Bitte weiterlesen, auch wenn Ihnen der Einstieg bekannt vorkommt: Die Halbierungsinitiative aus Kreisen der SVP verlangt einen drastischen Einschnitt ins SRG-Budget – und damit auch in deren Angebot. Darüber werden die Stimmberechtigten erst noch entscheiden. Weniger bekannt ist, dass auch andere politische Kräfte massiv an den Angeboten der SRG sägen – jetzt schon und ohne den Weg über die Volksabstimmung.

Beispiel Bundesrat I: Er hat auf Antrag von Bundesrat Rösti beschlossen, bis 2029 die Abgabe der Haushalte schrittweise von 335 auf 300 Franken zu senken. Beispiel Bundesrat II: Er hat – keine Wiederholung – auf Antrag von Bundesrat Rösti beschlossen, deutlich mehr Unternehmen als bisher von der Abgabe zu befreien. Beispiel Bundesrat III: Er hat – keine Wiederholung – auf Antrag von Bundesrat Rösti beschlossen, dass die SRG künftig den Teuerungsausgleich nicht mehr vollumfänglich erhalten wird. 2025 wird die SRG dafür 35 statt bisher 69 Millionen erhalten. Der allfällige Teuerungsausgleich ab 2026 hängt von der Entwicklung des Abgabeertrags ab. Die Begründung: Es sei nicht garantiert, dass der Ertrag auch für den Teuerungsausgleich reiche. Fazit: Der Bundesrat hat bereits vor der Abstimmung zur Halbierungsinitiative von sich aus beschlossen, das Budget der SRG ein gutes Stück herunterzuschrauben.

Auch die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats wollte in die gleiche Richtung weiterschrauben. Sie wollte dem Parlament eine weitere Reduktion der Medienabgabe sowie andere Einschränkungen für die SRG vorschlagen. Diese sollten automatisch (!) in Kraft treten, falls das Volk die Halbierungsinitiative ablehnt. Klartext: Auch bei einem Scheitern der Initiative wäre ein guter Teil ihrer Forderungen dennoch umgesetzt. Dieses merkwürdige Demokratieverständnis ging auch der Schwesterkommission im Ständerat zu weit, und der Vorschlag wurde klar zurückgewiesen: Er würde ja die wichtigsten Anliegen der Volksinitiative weitgehend übernehmen, sagen die Ständerätinnen und Ständeräte – und diese auch bei einem Volks-Nein umsetzen. Darauf hat die Kommission des Nationalrats einen neuen und anderen Vorschlag eingebracht: Falls die Halbierungsinitiative zurückgezogen wird, würde die Unternehmensabgabe völlig gestrichen, dafür die vom Bundesrat reduzierte Haushaltsabgabe wieder zurück auf 335 Franken festgelegt.

Unter dem Strich würde der SRG damit weiterhin eine Budgetreduktion von 120 Millionen Franken verordnet, bei einem Rückzug aber die Drohung der Halbierungsinitiative wegfallen. Jetzt ist wieder die Kommission des Ständerats am Zug (nach Redaktionsschluss). Sollten sich die Kommissionen auf einen Vorschlag einigen, würde dieser dem Parlament vorgelegt. Tritt auch das Parlament darauf ein, kann es einen solchen ( sogenannten) Gegenentwurf immer noch mit weiteren Sparvorgaben für die SRG ergänzen – nach einem Rückzug der Initiative oder einem Volksnein. Wir beobachten weiter.

Das Magazin für Mitglieder

Dieser Text erschien zuerst im «LINK», dem Magazin für alle Deutschschweizer Mitglieder der SRG. Sie interessieren sich für die Entwicklungen in der Schweizer Medienlandschaft, in der SRG und deren Unternehmenseinheiten? Mit «LINK» erhalten Sie fünf Mal jährlich spannende Beiträge zu den Entwicklungen im Journalismus, über den medialen Service public und die Menschen dahinter.

Jetzt anmelden

Text: Philipp Cueni

Bild: Patrick Lüthy/zVg

Tags

Weitere Neuigkeiten