«Arena/Reporter» durfte einen Demenzkranken filmen
Ombudsmann Roger Blum hatte zwei Beanstandungen der Sendung «Arena/Reporter» vom 5. November 2017 zu behandeln. Beide Beanstander stellen in Frage, ob es legitim sei, einen Demenzkranken im Film «Bis dass der Tod uns scheidet» zu zeigen. Sowohl die SRF-Verantwortlichen als auch Roger Blum erachten die Filmaufnahmen als rechtmässig. Der Ombudsmann kann beide Beanstandungen nicht unterstützen.