Gewähltes Foto war zulässig
Beanstandet wurde die Verwendung eines Agenturbildes in einem Online-Artikel über die Geschichte Schweizer Studentenverbindungen. Der Beanstander – der selbst auf dem Foto zu sehen war – sagt, es entstehe der Eindruck, dass er ein rechtsradikaler österreichischer Verbindungsstudent sei. Die Beanstandung wird nicht unterstützt.