Von der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sind Menschen dispensiert, die aus medizinischen Gründen keine Maske aufsetzen können. Ein Zuschauer machte die Missachtung der Grundrechte und Menschenwürde gelten, weil ein Cerebral-Gelähmter zur Maskenpflicht befragt wurde. Die «Tagesschau» hat aber korrekt berichtet.