Am 15. Januar 2021 ist das Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen in Kraft getreten. Damit wird die in den Jahren 2010 bis 2015 zu Unrecht bezahlte Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren zurückerstattet.