6377 | Mit Ihrer E-Mail vom 20. März 2020, die Sie irrtümlich zuerst an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sandten, von wo sie an die Ombudsstelle weitergeleitet wurde, beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» (Fernsehen SRF) vom 19. März 2020 und dort den Beitrag über virale Videos mit dem Titel «Coronavirus: Fakecheck». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.