6204 | Mit Ihrer E-Mail vom 14. November 2019 nachmittags beanstandeten Sie die Sendung «Mona mittendrin – bei der Berufsfeuerwehr» (Fernsehen SRF) vom 14. November 2019 abends. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung nicht, und sie wäre ad acta gelegt worden, wenn es nicht weitere Beanstandungen gegen die gleiche Sendung gegeben hätte. Grundsätzlich trete ich nur auf Beanstandungen ein, die sich auf eine ausgestrahlte Sendung beziehen, denn es gibt in einer freiheitlichen Demokratie keine Vorzensur, sondern nur eine allfällige nachträgliche Überprüfung von Publikationen. Sie haben sich vor der Ausstrahlung gemeldet, konnten die Sendung also noch gar nicht gesehen haben und waren deshalb nicht legitimiert, sie zu beanstanden. Da ich aber ohnehin zu dieser Sendung Stellung nehmen musste, behandle ich aus Kulanzgründen auch Ihre Beanstandung.