6184 | Mit Ihrer E-Mail vom 18. Oktober 2019 beanstandeten Sie den am 6. Oktober 2019 im Fernsehen SRF ausgestrahlten Spielfilm «Die letzte Pointe». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Leider erhalten Sie den Schlussbericht verspätet. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Grund dafür ist, dass wir lange nicht wussten, wie wir mit Ihrer Sammel-Beanstandung verfahren und welche Teile davon materiell behandelt werden und eine Stellungnahme der Redaktion bedingen. Die Verspätung schmälert allerdings Ihre Rechte nicht: Die Frist für eine allfällige Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt zu dem Zeitpunkt zu laufen, an dem dieser Schlussbericht in Ihrem Briefkasten liegt.